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Fahren mit BTM (Betäubungsmitteln wie z.B. Oxycodon usw.

NixchenII

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2006
Beiträge
357
Ort
unbekannt verzogen
Website
www.beepworld.de
Hallo ihr Lieben,

Immer wieder wurde die Frage aufgeworfen, ob und wie man mit Betäubungsmitteln aktiv am Strassenverkehr teilnehmen darf. Deshalb habe ich vor einigen Tagen einfach das Verkerhsministerium angeschrieben und folgende Rückmail erhalten :

Zitat" vielen Dank für Ihre e-Mail.

Die von Ihnen gewünschten Informationen finden Sie in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (älterer Titel: Krankheit und Kraftverkehr) und sind mit Stand vom Jahr 2000 zu beziehen beim

Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Postfach 10 11 10
27511 Bremerhaven
Tel.: 0471/94 544 0
Fax: 0471/94 544 88
Internet: www.nw verlag.de
e Mail: info@nw verlag.de
(Preis: 5,00 Euro)

Eine Überarbeitung dieser Auflage ist in Auftrag gegeben, dessen Dauer sich jedoch voraussichtlich auf 1- 2 Jahre erstreckt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel Grabitzki

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942

"Zitatende

Hier kann nun jeder diese Richtlinien bestellen und selber lesen, denn die Veröffentlichung im Forum ist wegen der Urheberrechte (Copyright) eher heikel zu werten. Die 5 € für dieses Werk finde sind, denke ich , für jeden erschwinglich! Viel Erfolg beim Ordern und Lesen (und hoffentlich auf Verstehen der vermutlich "beamtentechnischen" Formulierungen)

Liebe Grüsse an die "Schmerzgemeinde" und den Rest des Forums

vonnet NixchenII , :( die immer noch recht angeschlagen ist und momentan eher selten im Forum aktiv teilnehmen kann!
 
......

Die von Ihnen gewünschten Informationen finden Sie in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (älterer Titel: Krankheit und Kraftverkehr) und sind mit Stand vom Jahr 2000 zu beziehen beim

Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Postfach 10 11 10
27511 Bremerhaven
Tel.: 0471/94 544 0
Fax: 0471/94 544 88
Internet: www.nw verlag.de
e Mail: info@nw verlag.de
(Preis: 5,00 Euro)

Eine Überarbeitung dieser Auflage ist in Auftrag gegeben, dessen Dauer sich jedoch voraussichtlich auf 1- 2 Jahre erstreckt.

......

Hallo
wenn sie für die Überarbeitung 1-2 Jahre brauchen, möchte ich nicht wissen wie lange sie zur Erstellung der ersten Ausgabe benötigt haben. 5 Teuros sind zwar nicht so viel, aber für ein Werk, das vielleicht den Wissensstand von vor 10 Jahren liefert, doch schon fast eine Unverschämtheit;)
Viele Grüße

Micha
 
Opioide - Autofahren

Hallo,

Jetzt nach meinem Hausunfall muß ich wegen schwerer Nervenschädigung u.a. Valeron 200 und Lyrica 150 mehrmals täglich einnehmen, bei Bedarf auch noch Tilidin.

Da es für mich ganz sicher keine :rolleyes: Linderung/Besserung geben wird (hat meine Schmerzklinik festgestellt) werde ich wohl auch nie wieder selber ein Auto fahren, obwohl ich 39 Jahre unfallfrei (2.000.000km) Auto gefahren bin.

Schon der Gedanke das ich einen anderen Menschen schädigen könnte hält mich für die Zukunft vom selber Autofahren ab.

Aber sicher ist das nicht für jeden so einfach, ich habe meine Frau die mich fährt...was machen aber Schmerzpat. die alleine leben:confused: Und von dennen man auch noch ein Berufsfähigkeit fordert:confused:

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
mit BTM Autofahren

Hallöchen,

ich nehme seit 2002 M-Stada. Die Dosierung liegt bei 60 mg am Tag. Das Schmerzmittel hilft mir, die Attacken besser zu ertragen. Zum Thema "Autofahren trotz Morphin" kann ich folgendes sagen. Meine Reaktionszeit ist immer im Grünen Bereich. Wenn man sich selber in der Lage fühlt, am Straßenverkehr teilzunehmen, sollte dies auch tun. Allerdings würde ich jedem eine Regelmäßige Überprüfung der Reaktion empfehlen. Dies macht der Neurologe oder der TÜV. Außerdem bin ich 2 Stunden mit einem Fahrlehrer gefahren und dieser hat mir schriftlich gegeben, dass ich am aktiven Straßenverkehr teilnehmen kann ( falls man mal einen Unfall haben sollte). Der Spaß ist alles in allem nicht billig aber er ist es wert.
 
Hallo Grauensfürstin !

Entschuldige -aber ich habe Anlaß zum Zweifel.
Nicht gegen, daß was Du geschrieben hast.
Nur kann ich mir vorstellen, daß im man Ernstfall, damit meine ich einen Verkehrsunfall, egal ob verschuldet oder nicht, schlechte Karten hat.

Du oder ihr alle kennt die Methoden der GUV' und sämtlichen Versicherungen, samt dazugehörigen Gutachtern.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß man mit einer Bescheinigung durchkommt.

Bin der Meinung, daß immer ein Risko verbleibt, wenn man mit solchen Medikamenten Auto fährt und auch eigentlich auch keine Probleme damit hat.
Nach einem Unfall ganz bestimmt.

Gruß
Maja
 
Im Falle eines Unfalles wird die Polizei ab einem bestimmtem Schaden nach der Einnahme von Medikamenten, Alkohol oder Drogen fragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man Verursacher ist oder nicht. Verschweigt man die Einnahme und es kommt raus, verliert man im Extremfall seinen Versicherungsschutz. Macht man wahrheitsgemäße Angaben, gibt es eine BE und darauffolgend eine Strafanzeige wegen § 315c StGB. Ob es zur Verurteilung kommt, entscheiden die Gerichte. In den letzten Jahren wurde jedoch fast ausschliesslich gegen den Medikamenteneinnehmer entschieden.
Die Folgen sind: Entzug der FE, Frist für Neuerteilung mind. 24 Monate, MPU vor Neuerteilung, ganz oder teilweiser Verlust des Versicherungsschutzes, Mitschuld..


CHEVY
 
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