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Fachaufsichtsbeschwerde (nicht! Dienstaufsichtsbeschwerde)

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

hat von Euch schon mal jemand eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen ein Amt gemacht? War diese erfolgreich?

Danke u. Grüße
Marcela

Auch wenn die Fachaufsichtsbeschwerde nicht über das Gesetz festgelegt wird, ist sie dennoch eine Möglichkeit, sich über das Vorgehen einer Behörde oder eines Amtes zu beschweren. Bei der Rechtsaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Die Beschwerde kann formlos vorgebracht werden und holt ihre Rechtfertigung aus dem Grundgesetz Art. 17 (Petitionsrecht).

1. Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde
Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es, Fehlerbei einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen. Dahinter steht die Bitte, die Situation oder die Entscheidung zu ändern, oder gar die vorherige Entscheidung aufzuheben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt vorzulegen oder bei der nächst höheren Behörde. Im Regelfall ist eine Fachaufsichtsbeschwerde zunächst bei der Ausgangsbehörde einzureichen, und erst wenn sich hier nicht die gewünschte Reaktion zeigt, weitere Schritte einzuleiten. Wurde die Beschwerde an einer falschen Stelle eingereicht, wird dieselbe weitergereicht und dem Beschwerdeführer darüber Nachricht gegeben.

2. Eine Fachaufsichtsbeschwerde erfordert keine Form und kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden
Da die Fachaufsichtsbeschwerde formlos ist, besteht die Möglichkeit, den Mangelmündlich oder schriftlich vorzubringen. Häufig wird auf die Schriftformzurückgegriffen, da eine schriftliche Darlegung weitergereicht und vorgelegt werden kann. Der Beschwerde kann nach einer Prüfung direkt gefolgt werden. So wird die Entscheidung nach Prüfung eventuell rückgängig gemacht oder umgeändert. Wichtig ist es, eine Fachaufsichtsbeschwerde so schnell als möglich nachdem Kenntnis über die zu bemängelnde Entscheidung beziehungsweise Maßnahme erlangt wurde, einzureichen.

3. Differenzierung: Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde
Wichtig ist eine Differenzierung zwischen der Fachaufsichtsbeschwerde und der Dienstaufsichtsbeschwerde. Letzteres richtet sich gegen die Person selbst, die einen bestimmten Vorgang bearbeitet. Diese Beschwerde wird dem Diensthöheren vorgelegt und hat das Ziel, das stattgefunden Verhalten des Mitarbeiters zu rügen.

Beispiel – Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde
Beides kann auch einhergehen, das zeigt eine Beschwerde eines Arbeitslosen, der von der Mitarbeiterin des Jobcenters schlecht und erniedrigend behandelt wurde. Aus diesem Grund wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Zeitgleich wurde ebenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde vorgelegt, da die Vermittlung nicht dem aktuellen Fall entsprechend war. Konkret ging es um das Verweigern einer Begleitperson beim Beratungsgespräch. Eine Begleitperson darf jedoch nur zurückgewiesen werden, wenn keine fachliche Kompetenz vorhanden ist, was im vorliegenden Fall durchaus gegeben war. Der Beschwerde wurde nachgekommen. Gespräche wurden vereinbart und ein neuer Sachbearbeiter eingesetzt.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist somit ein adäquates Mittel, um persönlichen Unmut über eine gewisse Verfahrensweise eines Amtes oder einer Behörde zu äußern.
 
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