oerni
Erfahrenes Mitglied
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht...leme-unseres-dualen-arbeitsschutzsystems.html
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht...res-_Dualen-Arbeitsschutzsystems__42-45_2.pdf
m Sinne eines „Dualen Arbeitsschutzsystems“ steht daher hierzulande diesen „GUVersicherungs-“Trägern als zweite Säule die Staatliche Gewerbeaufsicht der Länder zur Gewährleistung bzw. Kontrolle des Vollzugs staatlicher Arbeitsschutz-Vorgaben gegenüber. Das kommt jedoch bei Gericht bzgl. der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer BK nicht zum Tragen, weil die beklagten Unfallversicherungsträger nach § 20 SGB X das Heft in der Hand haben und trotz Vollbeweisanforderung beim Tatbestandsmerkmal „Einwirkung“ Gegengutachten eines unabhängigen Gewerbeaufsichtsbeamten nicht vorkommen.
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht...res-_Dualen-Arbeitsschutzsystems__42-45_2.pdf
m Sinne eines „Dualen Arbeitsschutzsystems“ steht daher hierzulande diesen „GUVersicherungs-“Trägern als zweite Säule die Staatliche Gewerbeaufsicht der Länder zur Gewährleistung bzw. Kontrolle des Vollzugs staatlicher Arbeitsschutz-Vorgaben gegenüber. Das kommt jedoch bei Gericht bzgl. der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer BK nicht zum Tragen, weil die beklagten Unfallversicherungsträger nach § 20 SGB X das Heft in der Hand haben und trotz Vollbeweisanforderung beim Tatbestandsmerkmal „Einwirkung“ Gegengutachten eines unabhängigen Gewerbeaufsichtsbeamten nicht vorkommen.