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Fachärztliche Stellungnahme zu BK 2103

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,
mit der BG und Ihren beratenden Ärzten hat man doch nur Ärger.

Da wurde der Arzt angeschrieben ohne das aktuelle Ermittlungen zur BK gemacht wurden.
Neuerste MRT oder Arztberichte nicht mitgeschickt. Ergebnis seiner fachärztliche Stellungnahme:

1.1) Erschütterungsschäden betreffen das Schultergelenk, speziell das Schultereckgelenk nur zu 5 % (Schönberger 7 Aufl. S. 1244)
1.2) aus der CT /MRT von 2003 ist noch keine wesentliche AC-Gelenkarthrose nachweisbar. Der Radiologe schreibt in seinem Bericht 2003: Zeichen der AC - Gelenksarthose)
1.3) Eine Arthrosis deformans, ein freier Gelenkskörper, ist im Ellenbogen- oder Handgelenksbereich nicht objektiviert. -wo immer Er das rausgelesen hat, es bleibt ein Geheimnis-
1.4) Auch Angioneurosen sind nicht objektiviert und nachweisbar. (Schönberger 7 Auflage, S 1245)

Insgesamt gesehen kann somit eine BK 2103 nicht wahrscheinlich gemacht werden.

Meine jetzigen Schulterbeschwerden sind auschließlich auf die wiederholten Prellungen und auf mäßig anlagebedingte Schultergelenksveränderung zurückzuführen.

Was soll man dazu noch Schreiben.
Der Arzt muss Hellseher sein, denn da in den akten über Ellenbogen und Hand keine Aufzeichnungen vorhanden sind,
muss er sich das aus den Fingern gezogen haben!:(
 
Hallo Oerni,

wir kennen das auch alle das immer wieder Gutachten insich nicht Schlüssig sind und dinge zur Vermeidung von Unfallfolgen zugunsten der Leistungsträger ( BG´n PUV etc.) gefertigt werden. Man sollte sich mehrere Meinungen von verschiedenen Ärzten einholen, dass ganze ist natürlich auch nur begrenzt möglich, versuche aber in jedem fall eine gegendarstellung von einem anderen Arzt zu bekommen. Wenn du das dann hast Klage, anders wird es nicht gehen.

LG Papakind
 
Hallo,

mit dem letzten Gutachten soll BK 2103 mit MdE 10 bewertet worden sein.
Leider habe ich das GA bisher nicht zu sehen bekommen, es wird noch gesichtet bei
der BG in der Bezirksverwaltung.
Laut Aussage des SB ist die Akte noch in den unteren (Chef) Etagen und nicht bei ihm.

Da kommt sicherlich ein Ablehnungsbescheid kurz vor Weihnachten, die Vorgehensweise kenne ich ja schon.
Aber mein guter Anwalt meinte: Die kriegen wir schon noch!

In diesem Sinn frohes Schaffen in der BV Nürnberg.
 
Hallo Zusammen,

es ist tatsächlich das GA noch am 20.12.eingetroffen.
Es hat eine Weile gedauert (7 Wochen) bis es durch das Labyrint der BG BV Nürnberg gewandert war.

Es steht ja nur POSITIVES für mich drinnen, deshalb kann ich die Mitarbeiter der BG auch verstehen, denn wer will schon dem BK Kranken etwas gutes tun
bzw das GA anerkennen.
Bin gespannt auf die Reaktion und auf den anstehenden Bescheid.
 
Hallo oerni,
habe auch vor 2 Jahren eine BG Krankheit nach Nr.2103 anerkannt bekommen.
Der Kampf hatte 8 Jahre gedauert. Habe zwar nur 10 % bekommen, aber immerhin.
Kämpfe nun nur noch wegen meinem Gehöhr, und für meine Übergangsleistungen nach § 3.
Die Sachen liegen wieder bei Gericht.(§ 3)
Ich drücke dir alle Daumen die ich habe.
Gruß F.1957
 
Hallo oerni,
habe auch vor 2 Jahren eine BG Krankheit nach Nr.2103 anerkannt bekommen.
Der Kampf hatte 8 Jahre gedauert. Habe zwar nur 10 % bekommen, aber immerhin.
Kämpfe nun nur noch wegen meinem Gehöhr, und für meine Übergangsleistungen nach § 3.
Die Sachen liegen wieder bei Gericht.(§ 3)
Ich drücke dir alle Daumen die ich habe.
Gruß F.1957
Hallo oerni,
wenn Du ein Paar infos wegen meinem Gutachten, bzw. Landesgerichtsurteil
haben möchtes, einfach anfragen.
Helfe gerne.
F.1957
 
Hallo @,

wie ich mitbekommen habe, wird gerade durch die BV Nürnberg versucht, mit
allen Mitteln die durch GA empfohlene BK abzuwenden.

Ist es nicht die Pflicht der BG dafür zu sorgen, dass der BK Kranke schnell und unverzüglich versorgt wird?

Wo führt das noch hin!

Es kotzt mich an, wenn ich das alles betrachte.
 
Lieber oerni
Ist es nicht die Pflicht der BG dafür zu sorgen, dass derbüchsenBK Kranke schnell und unverzüglich versorgt wird?
Ist sogar Gesetz SGB VII § 1
Nur haben sich die BG'en zu Anspruchsablehnungsgesellschaften des öffentl. Rechts entwickelt.
Die Berufskranken werden auf Kosten der Allgemeinheit von den GKV's mitversorgt, bis sie denn endlich anerkannt sind oder auch nicht.
Doch nach Jahren die hochglanzboschürten, nicht erhaltenen Wohltaten der BG einzufordern, fällt den meisten mangels Wissen schwer. Man erhält ja auch keine Informationen von den BG'en, wenn man den schlussendlich vor Gericht gewonnen hat.
BG'en sind Sparbüchsen für die angeschlossenen Unternehmen; denn deren Beiträge sinken, wenn die BG'en wenig auszahlen.
Die sog. paritätische Mitbestimmung krankt an der Abhängigkeit der Arbeitnehmervertreter von ihren Arbeitgebern; denn den Arbeitgebervertreter kostet es doch nur einen Anruf, dein Spinner, ruf den mal zur Ordnung, man ist ja abhängig beschäftigt, paritätisch?
Ich fände es gut, wenn wirklich unabhängige Arbeitnehmervertreter dort sitzen würden, Rentner, Betroffene etc.
Ein nachdenklicher
Paro
 
Hallo Paro,

meine "neue" Strategie:
Ich teile der PKV mit, dass die Behandlungen vermutlich wegen Arbeitsunfällen
und von Gutachtern der BG festgestellten Berufskrankheiten nötig sind.

Sollen die doch die Kosten dort zurück holen.

Du hast natürlich Recht mit dem was Du schreibst - wer Recht hat zahlt a Maß -
doch Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel!

Das gesetzliche Recht liegt bei mir, dass kann aber durch geschickte Satzungsänderung mit Hilfe des BVA z.b Fr. Wartburg verändert werden.

Eine Satzungsänderung kann rückwirkend geltend sein.
Soweit der Begriff: RECHT!

Macht es Sinn Recht einzuklagen?
Meine Erfahrungen der letzten beiden Jahre sagen, wenn das SG Augsburg die V Kammer mit dem Vorsitzenden W-----r zuständig ist - NICHT!

Da hat nur die BG ETEM Recht bekommen.

Ach ich muss vorsichtig sein, nicht das die Staatsgewalt in Augsburg auch hier das Forum stürmt und meine Adresse heraus bekommen möchte.

Vielleicht sollte ich einfach meinen Nick gegen den echten Namen tauschen - was meint Ihr?
 
Hallo Leute,

was ist bloß bei der BG ETEM BV Nürnberg los.
Gestern (20.03.2013) hatten die Schulung
Heute bis Sonntag ist der SB angeblich im Urlaub, hat die Akte mitgenommen, denn die ist nicht im Regal.
Man hofft er kommt am Montag zurück (Kollegen).

Vermutlich brühtet der SB T.Sch. den zu erstellenden Bescheid aus, denn er ist in einer sehr großen Zwickmühle.
Das von der BG in Auftrag gegebene Gutachten ist für mich Positiv.
Die Stellungnahme des TAD ist für mich Positiv.
Die Stellungnahme des beratenden Arztes kann da auch nichts dran ändern.

Das eizige was mir Sorgen bereitet ist die Ablehnungshaltung durch die beiden GF bzw stv GF, denn die wirken direkt auf den SB ein.

Wenn der SB der BK zustimmt, ist sein Arbeitsplatz gefährdet,
wenn er die BK ablehnt, bekommt er es mit dem Gericht, Staatsanwalt und mir zu tun.

Also müsste der SB T.Sch eine EIERLEGENDE WOLFMILCHSAU sein und das ist er nicht.

Vielleicht soll ich Hr. T. Sch in Nürnberg anrufen (seine Adresse u Tel ist mir bekannt) und Ihn Persönlich beraten.

Grüße aus Südbayern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oerni,

1. wie gewährleistet Dein SB den Datenschutz wenn er Deine Akte mit nach Hause nimmt?

2. Warum hoffen die Kollegen, dass er am Montag wieder ins Büro kommt? Wenn jemand im Urlaub ist, erwartet man ihn am Montag zurück und hofft nicht, dass der Kollege wieder kommt.....

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Oerni,

evtl. warst du die Ursache der Schulung :eek:
Oder dein SB wußte nicht wie er dich noch beackern soll und hat deine Akte
zum "brainstrorming" mit zur Schulung genommen - so als Fallbeispiel:confused:

Sorry, ich bin grad etwas auf dem paranoia -tripp!

LG
Aramis
 
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