Hallo,
Weil wir vor kurzem hier erst die konkrete Nachfrage hatten und die genauen Regularien nicht bekannt waren:
Auch für Frauen nur mit Abschlägen
Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 60 Jahre alt sind, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag nachweisen, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr Rente beziehen - aber mit Abschlägen, denn auch hier wurde die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben.
Nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit: Für alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, gibt es eine Vertrauensschutzregelung. Sie können dann weiterhin die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres - allerdings mit Abschlägen - in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben. Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, haben auf diese Altersrente, aber auch auf die Frauenaltersrente keinen Anspruch mehr.
Behinderte Menschen können auf Antrag eine Altersrente abschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert waren (GdB 50). Aus Vertrauensschutzgründen können aber auch Schwerbehinderte weiter ohne Abschlag mit 60 in Rente gehen, wenn sie bis zum 16.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs-oder erwerbsunfähig waren. Infos gibt es am Rententelefon unter Tel. 0800/1000 480
Ich hoffe, dass es jetzt für die entsprechenden Personen nachvollziehbar und konkret ist.
Gruß von der Seenixe
Weil wir vor kurzem hier erst die konkrete Nachfrage hatten und die genauen Regularien nicht bekannt waren:
Auch für Frauen nur mit Abschlägen
Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 60 Jahre alt sind, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag nachweisen, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr Rente beziehen - aber mit Abschlägen, denn auch hier wurde die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben.
Nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit: Für alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, gibt es eine Vertrauensschutzregelung. Sie können dann weiterhin die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres - allerdings mit Abschlägen - in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben. Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, haben auf diese Altersrente, aber auch auf die Frauenaltersrente keinen Anspruch mehr.
Behinderte Menschen können auf Antrag eine Altersrente abschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert waren (GdB 50). Aus Vertrauensschutzgründen können aber auch Schwerbehinderte weiter ohne Abschlag mit 60 in Rente gehen, wenn sie bis zum 16.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs-oder erwerbsunfähig waren. Infos gibt es am Rententelefon unter Tel. 0800/1000 480
Ich hoffe, dass es jetzt für die entsprechenden Personen nachvollziehbar und konkret ist.
Gruß von der Seenixe