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Für wen gibt es noch Rente mit 60?

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,875
Ort
Berlin
Hallo,
Weil wir vor kurzem hier erst die konkrete Nachfrage hatten und die genauen Regularien nicht bekannt waren:

Auch für Frauen nur mit Abschlägen
Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 60 Jahre alt sind, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag nachweisen, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr Rente beziehen - aber mit Abschlägen, denn auch hier wurde die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben.
Nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit: Für alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, gibt es eine Vertrauensschutzregelung. Sie können dann weiterhin die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres - allerdings mit Abschlägen - in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben. Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, haben auf diese Altersrente, aber auch auf die Frauenaltersrente keinen Anspruch mehr.

Behinderte Menschen können auf Antrag eine Altersrente abschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert waren (GdB 50). Aus Vertrauensschutzgründen können aber auch Schwerbehinderte weiter ohne Abschlag mit 60 in Rente gehen, wenn sie bis zum 16.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs-oder erwerbsunfähig waren. Infos gibt es am Rententelefon unter Tel. 0800/1000 480

Ich hoffe, dass es jetzt für die entsprechenden Personen nachvollziehbar und konkret ist.

Gruß von der Seenixe
 
danke seenixe
dann muss ich ganz schnell meinen antrag stellen.
werde berichten, was dabei heraus kommt.
bin vor 11/51 geboren
war am 16.11.2000 berufs-und erwerbsunfähig
habe heute einen gdb von 50%

sollte doch reichen, oder?

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

ja, dann sollten die Kriterien erfüllt sein. Aber Du solltest prüfen über das Versorgungsamt, ob sie Dir die 50% wirklich rückwirkend anerkennen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

wieso muss der gdb von 50% rückwirkend bestätigt werden?
bekomme ja, wenn, die rente auch nicht rückwirkend.

ist auch so nicht herauszulesen:

16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs-oder erwerbsunfähig waren. Infos gibt es am Rententelefon unter Tel. 0800/1000 480

hoffe, hier zählt: berufs-oder erwerbsunfähig.
aber
hoffen und harren, hält viele zum narren.

und nun?

mfg
pussi
 
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