Hallo,
ich hatte im Juli 2014 einen Unfall, von dem ich voraussichtlich einen belibenden Schden zurückbehalten werde. An die PUV wollte ich erst herantreten, nachdem das Material operativ entfernt wurde (Ellenbogen, Schulter).
Hier die Frage:
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließe,
a) tritt sie in einen möglichen Rechtsstreit ein, weil der Streit zwischen mir und der PUV erst durch die differierenden Auffassungen (also in der Zukunft liegend) zustande kommt
oder
b) tritt sie nicht ein, weil die eigentliche Urasache (nämlich der Unfall) in der Vergangenheit liegt?
Vielen Dank und viele Grüße
Kaie
ich hatte im Juli 2014 einen Unfall, von dem ich voraussichtlich einen belibenden Schden zurückbehalten werde. An die PUV wollte ich erst herantreten, nachdem das Material operativ entfernt wurde (Ellenbogen, Schulter).
Hier die Frage:
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließe,
a) tritt sie in einen möglichen Rechtsstreit ein, weil der Streit zwischen mir und der PUV erst durch die differierenden Auffassungen (also in der Zukunft liegend) zustande kommt
oder
b) tritt sie nicht ein, weil die eigentliche Urasache (nämlich der Unfall) in der Vergangenheit liegt?
Vielen Dank und viele Grüße
Kaie