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Für Rechtsschutzversicherung jetzt zu spät?

Kaie

Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2014
Beiträge
52
Ort
Berlin
Hallo,

ich hatte im Juli 2014 einen Unfall, von dem ich voraussichtlich einen belibenden Schden zurückbehalten werde. An die PUV wollte ich erst herantreten, nachdem das Material operativ entfernt wurde (Ellenbogen, Schulter).

Hier die Frage:
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließe,
a) tritt sie in einen möglichen Rechtsstreit ein, weil der Streit zwischen mir und der PUV erst durch die differierenden Auffassungen (also in der Zukunft liegend) zustande kommt
oder
b) tritt sie nicht ein, weil die eigentliche Urasache (nämlich der Unfall) in der Vergangenheit liegt?

Vielen Dank und viele Grüße
Kaie
 
Hallo Kaie und Willkommen im Forum,

da hast du leider kein Glück und du wirst keine RSV finden die dir eine Deckungszusage erteilt,da das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt .

Gruß,Paul
 
Hallo Kaie,

willkommen hier im Forum!
Sehe das genau so wie ilka!
Vielleicht weis ja noch jemand etwas anderes!
PS
Frist von der PUV nicht verpassen!
 
Hallo Kaie,

es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten die noch nicht absehbar sind auch die Deckung dafür übernehmen kann (die Betonung liegt auf "kann")
Ein Rechtsanspruch darauf entsteht aber nicht.

Ich hoffe, das Du zumindest schon den Unfallschaden an Deine PUV gemeldet hast, denn in den Bedingungen steht eindeutig "ein Schaden der voraussichtlich zu einer Leistungspflicht führt ist unverzüglich zu melden".

Asserdem auf die Anmeldefristen zur Invalidität achten, so wie ptpspmb es empfiehlt (unter Umständen kann das nur ein Jahr sein nach dem Unfall), denn ohne eine Invaliditätsanmeldung durch ein schriftliches ärztliches Attest hat man danach so gut wie keine Chancen auf eine Entschädigung.
 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, PUV ist längst im Bilde allein schon wegen KHT. Habe mir das mit der Rechtsschutzversicherung schon gedacht.
 
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