In GKV freiwillig gesetzlich versichert und Bezieher von Unfallausgleich bzw. gesetzl. Unfallrente?
Hallo an alle, die in der GKV freiwillig versichert = Selbstzahler sind
und die eine Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung beziehen
bzw.
als Beamte einen Unfallausgleich erhalten oder als Beamte eine gesetztl. Unfallrente bekommen
... auch Rentenempfänger (gesetzl. Rente) oder Ruhestandsempfänger in dieser Situation - freiw. gesetzl. vers. und Bezieher v. Unfallausgleich bzw. gesetzl. Unfallrente - sind angesprochen.
Wenn die Krankenkasse euch Beiträge berechnet auf die (gesamte) Verletztenrente / gesetzl. Unfallrente oder auf den Unfallausgleich, dann meldet euch.
Wenn ihr nicht wisst, ob darauf Beiträge erhoben werden, dann lasst euch von der KK die Berechnung des Beitrags zuschicken.
Wenn ihr, wie ich, auch immer Anfang des Jahres den neuen Beitragsbescheid erhaltet und die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, legt fristwahrend Widerspruch ein.
Der Rest (Begründung) folgt dann.
LG