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Experte Beitragsberechnung GKV freiw. gesetzl. gesucht

HWS-Schaden

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Registriert seit
2 Nov. 2012
Beiträge
5,291
Hallo

Hier im Forum lesen und schreiben soooo viele Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen.

Ist eine/r von euch zufällig sehr bewandert mit der Beitragsberechnung für freiwillig gesetzlich Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung - und könnte mir mit Expertenwissen bei etwas helfen?

Sehr gerne per PN oder Mail (ich geb dann eine an).

Danke!!!!!
 
Hallo,

hat sich schon ein Experte gemeldet? Ich würde so gerne helfen, bin aber "pflichtversichert" u. habe bei freiwilliger Versicherung keine Ahnung.

Ich drück dir die Daumen.

Grüße
Marcela
 
Vielen lieben Dank, @Marcela , entspann' die Daumen. ;-)

Wie es scheint, werden wir selber die Experten.
Es gibt noch mehr User, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und jeder löst so seine speziellen Fragen.
Meine Frage ist noch nicht gelöst, aber ich befinde mich auf einem guten Weg - dank der Hilfe in PN der anderen freiwillig gesetzlich Versicherten.

Man kann dieses Thema also auch begreifen als Anlaufstelle für alle mit diesem Status in der GKV.

Danke an alle, die es betrifft.
LG

P.S.
Diese Übersicht https://www.gkv-spitzenverband.de/m...sung/2018-11-20_Katalog_Beitragseinnahmen.pdf könnte Ratsuchenden weiterhelfen.
Ich habe sie nicht selber hervor gekramt, aber da sie ins www gestellt ist, ist sie öffentlich. Danke an den "Sucher".
Unbedingt auf Aktualisierungen achten ... falls jemand hier in 5 Jahren mal reinschaut.

P.P.S.
Bevor man notgedrungen mit der Thematik Unfall beschäftigt ist, ist einem manches nicht klar.
Jeder €, den ich hart erkämpfe, und der als Ausgleich für (meine tatsächlich vorhandenen) Aufwendungen dient, die ich ohne Unfall nicht hätte, freut die GKV, denn sie kassiert davon 15-18% (steigend, also knapp 1/5) - ohne mich in diesem Kampf unterstützt zu haben.
Die Leistung, die ich erhalte, wird einem PKV-Versicherten nicht "gekürzt", denn dessen Beitrag bemisst sich nicht anhand von Einnahmen.
Bestimmte Kosten (Hilfe Haushalt, Kosten Mobilität) kann ich nicht einreichen und erstatten lassen, schließlich deckt die Leistung diese Ausgaben pauschal als Ausgleich ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ich bin schon jahrelang freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung versichert. Dort gelte ich als Hauptberuflich selbstständig. Was genau möchtest Du denn da wissen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär

Wie geschrieben: Es geht um Beitragsermittlung.
Danke für dein Angebot. Ich melde mich nochmal per PN, falls ich mit bisherigen Infos nicht weiterkomme.
Hier möchte ich das nicht genauer ausführen.

- Es ist insofern ein Spezialfall, als es im Forum wenige gibt, die verbeamtet sind. Es betrifft hier also kaum jemanden oder niemanden außer mir.
- Es ist zudem ein Spezialfall, weil Verbeamtete fast immer in der PKV versichert sind (was mit der Beihilfeberechtigung und damit zusammenhängender PKV-Beitragshöhe zu tun hat).
- Und: Es ist eine Leistung, die nur Beamte u. U. nach Unfall erhalten, um die es bei meiner Frage geht.

Dass es eine Ungleichbehandlung ggü. PKV-Versicherten darstellt, juckt niemanden.
Die KK kennt bei so etwas nur das Wort "Solidargemeinschaft" bzw. "Solidarprinzip".
Mitgehangen, mitgefangen. Ich könnte-konnte mich auch für eine PKV entscheiden, rein wegen der Kosten betrachtet wäre das vernünftiger.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ich hatte mir in dem Zusammenhang auch ein Angebot der DKV geben lassen. Das allerdings war jenseits von Gut und Böse und sie wollte sich ein Kündigungsrecht nach 4 Jahren einräumen. Das habe ich dann doch dankend abgelehnt und lieber das geringere Übel über die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Versicherung genommen, obwohl mich auch dieses jahrelang gewurmt hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär
Ja, als Selbstständiger bist du nicht Beihilfeberechtigter, was Beamten den PKV-Beitrag ja erheblich mindert, im Ruhestand je nach Bundesland und Familienstand sogar noch deutlich verstärkt vermindert.
Beamte in der GKV bekommen diese Reduzierung nicht und sind freiw. gesetzl. versichert.
Dadurch zahlen Beamte in GKV pi mal Daumen so viel wie Selbstständige, nämlich pi mal Daumen Arbeitgeber+Arbeitnehmer-Anteil - aber das ist alles ein anderes Thema (und auch nicht meine Problematik, denn für GKV habe ich mich freiwillig entschieden u.a. wg. der Solidargemeinschaft).

Es geht um Beitrag, den ich an die GKV prozentual für einen pauschalen Ausgleich leisten muss, der eigentlich ungekürzt bei mir ankommen soll - so wie er bei den normal-PKV-Beamten eben auch ungekürzt ankommt.
Da ich den Ausgleich bekomme, kann ich bestimmte Leistungen wiederum bei der "Beamten-BG" gar nicht erst beantragen oder Rechnungen für deren Kosten einreichen. Argument: Solche Posten deckt der Ausgleich pauschal ab.
Es hat nur bei der geltenden Regelung niemand bedacht, dass es die Spezies der Beamten in der GKV auch gibt. Naja, die GKV hat es bestimmt bedacht+gedankt, der Ausgleich wurde in den Regelungen der KV nicht vergessen/ übersehen.
Ich trage es mit Fassung, aber es ärgert mich.
Ich kämpfe ohne KK und die KK hält die Hand auf.

Da es auf durchschnittl. Lebensdauer hochgerechnet um viel Geld geht (abzuwarten ist Ausgang meines noch lfdn. Verfahrens), sollte man es eigentlich dem BSG vorbringen, aber dafür habe ich keine Energie übrig.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS Schaden,

dann oute ich mich auch mal als Beamter, der in der GKV ist.
Dennoch bin ich kein Experte.
Und ja die Krankenkasse freut sich über meine MdE... Zahle ordentlich... Aber privat wollte ich dennoch nicht.

Gruß
Mercury
 
Hallo HWS-Schaden,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe.

Was mich persönlich an der Beitragsberechnung gewaltig stört, ist die Ungleichbehandlung gegenüber den Pflichtversicherten. Wenn die beispielsweise wenig verdienen, gilt dieser Verdienst als Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung. Beim freiwillig Versicherten wird einfach ein Einkommen in entsprechender Mindesthöhe festgelegt und danach der Beitrag berechnet wird.

Das hat zur Folge, das man als freiwillig Versicherter prozentual mehr zahlt, als als Pflichtversicherter, wenn man beispielsweise unter 1.800,00 € Monatseinkommen bleibt. Dann wird einfach ein sogenannter Auffüllbetrag festgesetzt, den man aber nicht hat.

Das stellt natürlich einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ich gehe mal davon aus, dass es Dir um diese Problematik aber nicht ging.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär

Ich gehe mal davon aus, dass es Dir um diese Problematik aber nicht ging.
Richtig.
Ich habe oben mehrfach ausgeführt, dass es sich um eine Beitragsfrage handelt, die unfallbedingt entsteht.

Es ist ein (beamtenrechtlicher) Ausgleich, der (wenn Kausalität gegeben ist) nach einem Unfall gezahlt wird, um unfallbedingte Mehraufwendungen pauschal abzugelten.

Es geht um €-Beträge, die hier § 31 BVG Bundesversorgungsgesetz nachzulesen sind.
Erhält man als Entschädigungsleistung "Grundrente" § 31 BVG, dann ist diese korrekterweise nicht beitragspflichtig,
erhält man die Leistung als "Ausgleich nach § 31" [ = in Höhe der Tabelle im Link ], dann ist sie beitragspflichtig.


Hallo Mercury, da sind wir also schon zwei seltene "Spezies". ;-)

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Für Selbstständige in GKV

@Rekobär
Das hat zur Folge, das man als freiwillig Versicherter prozentual mehr zahlt, als als Pflichtversicherter, wenn man beispielsweise unter 1.800,00 € Monatseinkommen bleibt. Dann wird einfach ein sogenannter Auffüllbetrag festgesetzt ...
Die Änderung ist dir sicher nicht entgangen:

Neue Systematik der Beitragsbemessung für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige​
Für alle freiwilligen Mitglieder ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 auf den neunzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße (2019: 1.038,33 Euro monatlich) festgelegt; entsprechende Regelungen sieht § 240 Abs. 4 SGB V in der ab 1. Januar 2019 geltenden Fassung vor.​
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
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