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evt. höherer Rentenfaktor bei SED Unrechtsopfern -UnBerG

gold.baerchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
605
Ort
Nachbarschaft vom Bundespräsidenten
Hallo Leute,

hier ein Hinweis, für evt. Betroffene. Mir ist aufgefallen, das viele darüber nicht informiert sind, da die Pressepublikationen und Nachrichten immer nur von einer möglichen Opferrente sprachen, wenn man in der ehem. DDR zu Unrecht inhaftiert war.
Das Gesetz geht aber noch weiter:

Das "2. Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (2. SED UnBerG)" beinhaltet im wesentlich zwei selbständige Gesetze:

das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

und

das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).

Ich will es mal pauschal ausdrücken und speziell auf das berufliche Rehabilitierungsgesetz hinweisen!

Ich zitiere:

Berufliche Rehabilitation
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ermöglicht Opfern politischer Verfolgung, die einen Eingriff in den Beruf oder die berufsbezogene Ausbildung erlitten haben, eine Rehabilitierung durch die Rehabilitierungsbehörde desjenigen Landes, von dessen Gebiet die Maßnahme ausgegangen ist.

Zum Personenkreis der Betroffenen gehört, wer im Beitrittsgebiet

infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung bzw. Gewahrsamsnahme (auch durch die sowjetische Besatzungsmacht),
durch eine Maßnahme, die nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz als rechtsstaatswidrig festgestellt wurde,
durch eine sonstige Maßnahme, die der politischen Verfolgung diente,
seinen bisherigen oder nachweisbar angestrebten Beruf zumindest zeitweilig nicht ausüben konnte.

Nicht erfasst werden vom BerRehaG sogenannte berufliche Aufstiegsschäden. Anspruchsvoraussetzung für eine berufliche Rehabilitierung ist ein spürbarer beruflicher Abstieg, der in der Regel zu einem Nachteil in der Rentenversicherung führt bzw. in Zukunft führen kann.

In Fällen einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung muss grundsätzlich zuvor ein Gerichtsbeschluss nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ergangen sein. Jedoch genügt die Vorlage einer Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), sofern sie noch vor Inkrafttreten des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (04. November 1992) beantragt wurde. Diese Bescheinigung ist auch Voraussetzung einer beruflichen Rehabilitierung für diejenigen, die sich im Beitrittsgebiet zu Unrecht in sowjetischem Gewahrsam befanden. Sollte diese Bescheinigung noch nicht vorliegen, kann die Rehabilitierungsbehörde dieses Verfahren einleiten.

Eine besondere Bedeutung besitzt im Bereich der beruflichen Rehabilitierung die Feststellung der Verfolgungszeit. Verfolgungszeiten sind die Zeiten, in denen aufgrund einer politischen Verfolgung der bisherige, der nachweisbar angestrebte oder ein sozial gleichwertiger Beruf zumindest zeitweilig nicht mehr ausgeübt werden konnte bzw. ein erheblicher Minderverdienst hingenommen werden musste.

Als Folgeansprüche nach erfolgter beruflicher Rehabilitierung kommen folgende Leistungen in Betracht:

Rentenrechtlicher Nachteilsausgleich (durch den zuständigen Rentenversicherungsträger). Bei der Neuberechnung durch den Rentenversicherungsträger erfolgt eine Gegenüberstellung der bisherigen und der unter Berücksichtigung der Rehabilitierungsbescheinigung nach §§ 17, 22 BerRehaG errechneten "fiktiven" Rente. Die jeweils höhere Rente wird gezahlt. Ob sich im Einzelfall ein tatsächlicher Ausgleich (Erhöhung der laufenden oder zu erwartenden Rentenzahlung) ergibt, hängt vom Versicherungsverlauf des Betroffenen ab.
Förderung von beruflicher Fortbildung/Umschulung (durch Arbeitsamt - kein Anspruch auf eine bestimmte Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme).
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - ohne Anwendung der Altersgrenze (durch die Ämter für Ausbildungsförderung).
Erlass des nach dem 31. Dezember 1990 geleisteten BAföG-Darlehens. Voraussetzung: mehr als drei Jahre Verfolgungszeit oder eine verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 03. Oktober 1990 von insgesamt mehr als 3 Jahren. Für Anträge auf Darlehenserlass gelten besondere Regelungen und Fristen. Die Rehabilitierungsbehörden informieren Sie hierzu gerne ausführlich.
Ausgleichsleistungen wegen einer besonders beeinträchtigten wirtschaftlichen Lage. Voraussetzung: mehr als drei Jahre Verfolgungszeit oder Verfolgungszeit bis zum 02. Oktober 1990, abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen (Zahlung über Sozialämter).
Die zuständigen Ämter prüfen auf Antrag auf der Basis der Grundentscheidung der Rehabilitierungsbehörde, inwieweit Folgeleistungen gewährt werden können.



Das heist für uns, mal drüber nachdenken, ob einer von unseren Unfallopfern der aus der ehem. DDR stammt und in seinen schulischen oder beruflichen Fortkommen gehindert wurde. Vielleicht steht ja demnächst eine Umschulung an, wo man diesen Fakt mit einfliessen lassen kann. Aber auf alle Fälle sollte man nach erfolgreicher Erteilung solch einer Reha-Bescheinigung seiner rentenversicherung Meldung machen um einen höheren Faktor bei der Rentenversicherung zu erhalten.

Hier der Link: https://ssl.bmj.de/enid/77ecacc4c01...ierung_fuer_die_Opfer_des_SED-Regimes_8u.html


In der Hoffnung bei Euch alle Klarheiten beseitigt zu haben

Euer Goldbaer

PS: Ist nichts für Wessis ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Allen evtl. Nutzniessern sei der kleine Vorteil gegönnt.
Nur sind die Rentenkassen nicht die richtigen Zahler.
Die Rentenkassen haben die Kriegsopfer, Kriegswitwen und -waisen, die zurückgeführten "Volksdeutschen und last not least das "soz. Erbe der DDR" finanziert.
Alle Vorgenannten verdienten und verdienen unsere Fürsorge, aber nicht aus der Rentenkasse! Diese Belastungen treffen ja nur die Zwangsmitglieder in der Rentenkasse und nicht die Solidargemeinschaft als ganzes. Für diese Belastungen, hätte den nicht Rentenversicherten ein Soli auferlegt werden müssen; denn nicht nur die Beitragszahler in der Rentenkasse sind für Staatsfürsorge zuständig.
 
Also bis auf den letzten Satz habe ich alles verstanden. Ich verstehe Das Du der Meinung bist, das ein anderer Topf hier die Quelle für diese ausserordentliche Zuwendungen sein sollte.

Ich möchte aber betonen, das es sich hier um Personen handelt - die rentenversichert waren Also Personen, die auch eingezahlt haben, die aber aufgrund von politischer Verfolgung beruflich gehindert bzw. intelligente Leute die Widerstand gegen das System leisteten sich als Hilfsarbeiter mit wenig Lohn verdingen mussten oder weggesperrt wurden und in ihrer Freiheit beraubt wurden.

Die Disskussion linke Tasche - rechte Tasche finde ich nicht OK.
Ich kann ja auch frech und ketzerisch behaupten die alten Bundesländer waren auf die Wiedervereinigung schlecht vorbereitet, obwohl man in der Präambel schon lange von Wiedervereinigung sprach - bevor es passierte!

Paro, ich kann Dich ja verstehen, aber es handelt sich um Menschen denen Unrecht geschehen ist und die entschädigt werden müssen.

Es hätte Dich auch treffen können, wenn Du auf der falschen Seite gewohnt hättest oder ....es hätte Dich nicht getroffen weil Du einer von ihnen....:cool:!
 
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