Hallo Harald 001,
nicht nur mit einem Anwalt und Fachberatern zum Arzt gehen,
sondern überhaupt,
wenn du dich ins Auto setzt, musst du damit rechnen, dass du darin umkommst,
zumindest aber einen Unfall damit haben kannst.
Also musst du dich mit Aufnahmetechniken vorher so präparieren, Tonband, wegen der starken Schmerzlaute, Kamera, wegen des Unfallmodus innen und außen, an allen Seiten des Autos.
Nur so kannst du beweisen, dass du in dem Unfallfahrzeug gesessen hast,
der Auffahrende von diesem oder jenem Winkel,
mit der und der Geschwindigkeit auffuhr,
das Auto nicht vorher exakt an der Auffahrstelle demoliert war,
Dein Körper und HWS und Kopf die und die Bewegungen vollzogen, eventuell irgendwo aufschlugen,
und nur dann kannst du dies nachweisen.
Du brauchst einen Zeitmesser,
wann dir Hilfe und
wie zuteil wurde,
du benötigst sofort den Spezialisten an deiner Seite, besser schon, der sitzt im Auto mit dabei,
der deine Beschwerdeangaben auf Tonband aufzeichnet, besser auf zwei, denn es zeigte sich, dass Tonbänder im kritischen Moment abgeschaltet werden können (besonders bei Anhörungen vor Gericht.
Du musst sowieso deinen Anwalt mit vor Ort haben, besser auch, der sitzt im Auto mit dabei, von mir aus in einem Anhänger,
auch am Krankenbett, der dann die Protokollierung überwacht,
du musst eine dir vertraute Kontrollmannschaft haben, die die Ärzte auswählt, diejenigen mit unabhängigen sauberen Westen von denen der Weißkittelflieger von der Front "Ärzte kämpfen gegen Ärzte" unterscheidet.
Eine Aufsichtsperson, die dokumentiert, dass du vielleicht nicht pinkeln konntest nach dem Unfall, oder anderes oder weiteres, denn diese Gegebenheiten werden nach leichter erscheinenden Unfällen nicht für nötig gehalten aufgezeichnet zu werden.
Du brauchst einen dir vertrauten Radiologen, der korrekte, Verletzungsangemessen Bildaufnahmen stellt und die korrekte Technik bestimmt.
Du brauchst für jeden Facharzt einen weiteren deines Vertrauens, wenn du untersucht wirst,
denn wenn da steht: Schleudertrauma, diese Diagnose ist diejenige welche die Sanitäter stellen, wenn sie ein UO ins Krankenhaus einliefern, wird diese anstandslos von den aufnehmenden Ärzten übernommen, und dann ist es Dokument, an dem du
niemals mehr rütteln kannst.
Jeder Nachuntersuchende Arzt
ist angewiesen dir zu sagen:
Du hast nichts,
es ist in 3 Wochen ausgeheilt,
nur bei Frakturen, die die leichteste Verletzung darstellt, da Knochen am schnellsten heilen und die geringsen Narben hinterlassen.
Der Neurologe sagt, war ein schweres Schleudertrauma, aber ob schwer oder leicht Grad I oder II, oder III, ein Schleudertrauma ist und bleibt keine Verletzung.
Also
musst du dann
die Untersuchungen überwachen lassen, ob die 'keinen Verletzungen'
nicht doch Befunde/Symptome zeigen.
Das ist der Knackpunkt! Hier entscheidet sich später, ob der Daumen nach oben oder unten geht für dich (ob du durch das Strategienetz fällst ...)
Sollte es komisch sein, was ich hier geschrieben haben, so ist es doch bitterster Ernst.
Die Komik liegt in der Inszenierung der Schadensentsorgungsstrategie durch die Versicherungsmediziner und dem bedingungslosen Entzug der freien Meinungsäußerung für die Ärzte.
Die Komik wird dann bitterer Ernst, wenn ihr vor Gericht steht und merkt, dass die Inszenierung der Schadensentsorgungsstrategie der Versicherungsmediziner abslout bis ins kleinste Detaill vernetzt funktioniert, auch mit einbezogen der Ort, an dem ihr noch bis zum Schluss glaubt, euer Recht auf Schadenersatz zu bekommen.
Ihr bekommt vom Gericht gesagt, Recht ist eine Waagschale der Beweiserbringung, nichts anderes.
So und nun überleg, ob das komisch war, was ich oben geschrieben habe, oder nicht doch ein gutgemeinter Ratschlag!
Gruß Ariel