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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Hallo Charly,

wenn ich das von Dir lese, da kommt man sich schon "fast gesund" vor. Das tut mir echt leid.
Ich kann verstehen, wenn Du voller Hass gegen diese Halbgötter in Schwarz bist, das wäre jeder in Deiner Situation.

Vielleicht kannst Du das ganze Verfahren mit Deinen behandelnden Ärzten und Therapeuten wieder aufrollen, damit Du wieder Deine Therapien bekommst und wieder ein "Leben" hast.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und hoffe, dass Du es schaffst.

Viel Mut, viel Kraft und alles Gute

Röschen
 
Ich bitte vielmals um Entschuldigung - es gibt wohl doch zuviele Schreibfehler.
Deshalb hier "die Übersetzung"!

Hallo Husar,
ich bin nicht sehr clever, was das "posten" hier im Forum anbelangt, weiß also nicht, wie man eine direkte Antwort an die eingetragene Adresse senden kann.
Deshalb gleich hier ein paar Sätze.
Bei Gutachten (durch die BG, welche ja nicht interessiert war, eine Rente zu zahlen) wurden sowohl körperliche als auch psychische Belange festgestellt.
Daraufhin drehte die Bekl. alles dahin, dass der Ausschlussparagraph zählt, weil da ja stehen würde, "unabhängig von der Entstehungsursache".
Pass auf, dass du die Erstfolgen des Unfalls konkret an körperlichen Befunden festmachst!
Also HWS, SHT, Brüche, Zerrungen. Schau den § 2 genau an!
Pass auch auf, dass solche Dinge wie Tinnitus, Schwindel, Kopfschmerz IMMER in den somatischen, also körperlichen Bereich eingebunden sind, nicht in den psychischen. Verscuche das bei den Gutachtern notfalls konkretisieren zu lassen mit der Bemerkung, dass das eventuell eine große Rolle spielen könnte (ohne das Wort "Gericht" zu verwenden, denn da werden GA "steif" ...).
Tja, soweit dazu.
Ach ja, vorher ...
Ich hatte 3 Monate zuvor eine Flugtauglichkeitsuntersuchung mit Erfolg absolviert (zum x-ten Male!), denn ich war. u.a. Fluglehrer für Privatpilotenausbildung!

Vielleicht "posten" wir ja noch, obwohl ich machesmal vergesse, dass ich hier reinlese.
Ich wünsche dir alles Gute!

Noch einmal die Bitte um Entschuldigung, die Finger finden manchmal einfach nicht den richtigen Weg ...
 
HALLO delphin29, hallo röschen

Natürlich gibt es jede Menge Zeugen zumindest für zwei der Vorfälle und natürlich sagen sowohl die Ärzte wie auch die Therapeuten das es an den Fehlenden Behandlungen liegt.

Es war ja zweimal Notarzt und das volle Programm vor Ort!

Doch in diesem unserem sogenannten Rechtsstaat muss dies Bewiesen werden und das kann eben keiner.

Was die Anzeige eines Richters betrifft so wäre dies nur sinnlose Kraftverschwendung oder glaubt ihr wirklich das in unserem sogenannten Rechtsstaat wegen einem einzigen Fall ein Halbgott in schwarz verurteilt wir?
Meine Berufung ist ja schon seit Jahren in München beim LSG anhängig doch die ehrenwerten Richter haben jede Menge Zeit. Und durch die extreme Verschlechterung meines Gesundheitszustandes besteht ja jetzt doch noch die Möglichkeit das ich das Ende meines Verfahrens nicht mehr erlebe und somit sehr viel Geld gespart werden kann.

Die Chance auf einen Sechser im Lotto ist in Deutschland höher als ein gerechtes Gerichtsverfahren zu bekommen und das ist eben traurige Realität!

Grüssle Charly
 
hallo Charly,
anlehnend an das nahängige Berufungsverfahren - schau mal die jetzt möglich gemachte Verzögerungsrügengeschichte doch unbefangener an! Poste mal mit "micha", ich glaube aber auch im forum könnte in Kürze was Genaueres dazu stehen.
Es ist zwar eine kliene, aber doch eine Chance!
Imemrhin ist es ein "Druckmittel", dass die "Götter in schwarz" zur Bearbeitung gezwungen werden können!

Alles Gut weiterhin, pass auf dich auf!

delphin29
 
Hallo dephin 29

Dieses Gesetzt und die Möglichkeit mit der Rüge ist nicht mehr und nicht weniger wie den Forderungen des EGMR nach zu kommen eine nationale Regelung zu schaffen sich gegen diese langen Verfahren zu wehren.

Der Witz an der Sache ist aber das du zwar die Rüge rausschicken kannst, aber das Gericht braucht und muss dem nicht folgen und wird es auch nicht.:mad:

In diesem Gesetz ist in keinster Weise geregelt wie Lange eigentlich zu Lange ist und wenn du die Stellungnahme des Bundesministerium für Justiz in meinem Fall liest dann weißt du das selbst 17 Jahre noch im Rahmen eines zügigen Verfahrens liegen.:mad:

Beispiel mein Fall, nach fast 17 Jahren und dem EGMR im Nacken sitzend besitzt ein „ehrenwerter“ Richter des LSG-Bayern immer noch die Frechheit von zwei am 20.10.2011 beantragten Gutachten (§109) eines erst genau ein Jahr nach Beantragung und das auch erst nach anmahnen in Auftrag zu geben.

Hätte dieser ach so „ehrenwerte“ Richter gleich beide Gutachten in Auftrag gegeben, könnte mein Fall seit dem Sommer abgeschlossen sein. Denn das erste Gutachten lag dem LSG Anfang Juni vor.

Bezüglich der Anhängigen Verfahren am SG Nürnberg wegen der Folgen des Tätlichen Angriffs vom 11.02.2006 habe ich dem SG-Nürnberg Anfang Dezember die Rügen zugesandt.

So und dann kam mit Datum vom 21.12.2011 folgende Antwort.

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX

Der Eingang Ihrer Verzögerungsrüge wird bestätigt.
Sie können versichert sein, dass das Gericht alles daran setzen wir, auch diesen Rechtsstreit in einer angemessenen Zeit abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Auf richterliche Anordnung
Geschäftsstelle

Alles noch im ganz normalen Rahmen tätlicher Angriff im Februar 2006 und 6 Jahre später noch nicht einmal in erster Instanz ein Urteil. Von den laut SGB VII §26 zu leistenden Hilfs und Heilmaßnahmen.:eek::mad:

Also wenn mir nach nun fast 18 Jahren und zwei Verschiedenen Fällen hier im Forum immer noch einer sagen will das wir in einem Rechtsstaat leben und das man Gerichten/Richtern gegenüber mit achten oder mit Respekt entgegen treten soll dann kann ich nur sagen „ER LEBT IN EINER TRAUMWELT ABER NICHT IN DER REALITÄT!“


Grüssle Charly
 
Hallo Charly,
leider hast Du vollkommen recht, dieser Staat ist so Korrupt, nur dadurch das ab und zu tatsächlich „Rechtgesprochen“ wird , meinen wir in einem Rechtstaat zu leben .

Leider lassen wir uns alle so manipulieren durch die Propaganda der Medien, Staatlichen Organisationen und öffentlichen Bediensteten, sprich Lehrer, Richter und natürlich auch Erziehungsberechtigte die leider alle nicht den Mut haben ,die tatsächlichen Fakten sehen zu wollen...

Beispiel, die unterschiedliche Rechtsprechung bei Prominenten oder Politikern, oder die gewollte Frühverrentung von Postlern, Bundeswehrbeschäftigten, oder Bergarbeitern die alle ohne besonders schwere Erkrankungen in Frührente geschickt werden.

Also ein zwei Klassensystem und wir alle lassen es und gefallen...

Gruß
Fuchs
 
:rolleyes:Meine Verzögerungsrüge wurde formal vom LSG nicht als solche angenommen, d. h. kein Aktenzeichen vergeben. Eine entscheidung ist nicht erfolgt.
Bereits wenige Tage danach kam lediglich ein Schriftstück mit dem Hinweis: "Der Senat habe ja umfangreiche Ermittlungen getätigt und eine weitere Entscheidung im anhängenden Rechtsstreit sei in Vorbereitung"

Der Rechtsstreit läuft jetzt 7 Jahre. mitunter wurden 11 Gutachteraufträge vergeben.

Aus verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtsholfes für Menschenrechte ist ersichtlich, daß bei der Urteilsbegründung gegen die BRD von einer Verfahrensdauer von 3 Jahren bei der Sozialgerichtsbarkeit als angemessen ausgegangen wurde. Entschädigt wird regelmäßig pro Jahr der Verfahrensdauer 1.000,-- Euro.
Entscheidend für eine Verurteilung wird auch sein, daß nicht nur auf die überlange Verfahrensdauer abgestellt werden kann, mitunter ob andere Artikel der Konvention verletzt wurden, die geltend gemacht wurden.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Conti,
interessant, und ich möchte nur ergänzend fragen, ob man diese 3 Jahre auch bei Zivilprozessen annehmen könnte?
Ich hänge ja vor dem EMGR, die wollen unter Bezug auf die "neue" rechtsprechung der BRD, dass ich die lange Dauer erst mnoch hier rüge, um alle innerstaatlöichen Instanzen ausgeschöpft zu haben.
Da werde ich whl jetzt eine Rüge beim OLG gegen das LG einreichen müssen ...
Allen hier Lesenden die besten Wünsche!
Herzlich
delphin29
 
"Kurz gesagt die deutsche Justiz ist nichts anderes als eine riesige Schlangengrube von korrupten golfspielenden Halbgöttern in Schwarz!"

Mehr braucht man nicht sagen :mad:


 
von korrupten golfspielenden Halbgöttern in Schwarz!"

Hallo - so sehe ich das auch z.b. (ich habe 50gb) das Gericht hat in meinen verfahren „ darüberweggelesen " das ich 50.000 DM vom Integrations- Amt für einen schwerbehinderten Arbeitsplatz bekommen habe,damit ich noch ein paar Jahre arbeiten konnte - das Geld ist verschwunden und wurde von der Firma „anderweitig“ verbraucht.Der Manager der das Geld „genommen“ hat ist immer noch in der Firma tätig.KEIN Staatsanwalt interessiert sich dafür.Heute schwerstbehindert / Leberschaden / beide Körperseiten fast taub ca.80% - immer wieder schwere Aussetzer ( umkippen und keine Luft ) holen / Nervenschäden / hör und Sehprobleme - habe dadurch einen Suizidversuch hinter mir...........
 
Hallo Kalpan und "ichselber",

was hat euer Vortrag mit dem Thama konkret zu tun?:confused:

Gruß Ariel
 
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