Moin moin,
folgender Fall:
Vor dem Verwaltungsgericht habe ich geklagt, hier habe ich Recht bekommen und das Urteil wurde im November zugestellt. Die Gegenseite stellte einen Antrag auf Berufung. Hier wurde moniert, dass ein Beisitzer (Richter) nicht unterschrieben hatte (der Beisitzer war im Urlaub und die Richterin unterschrieb für ihn). Leider war das nicht auf dem Urteil vermerkt. Mein Anwalt regelte dies. Im Februar (Anfang) wurde das Urteil erneut zugestellt (Postzustellungsurkunde). Jetzt meine Frage: Was sagt Ihr müsste die Gegenseite nicht erneut das Berufungsverfahren anstreben? Sie haben ja vor der Zustellung des (richtigen) Urteils die Berufung angestrebt.
Wenn Ihr eine Meinung dazu habt und diese hier äußert würde ich mich freuen.
Wenn ihr noch links zu diesem Thema habt träume ich von euch, wenn ihr wollt .
Danke für eure Hilfe, Ratschläge und Meinungen.
Gruß Bockel
folgender Fall:
Vor dem Verwaltungsgericht habe ich geklagt, hier habe ich Recht bekommen und das Urteil wurde im November zugestellt. Die Gegenseite stellte einen Antrag auf Berufung. Hier wurde moniert, dass ein Beisitzer (Richter) nicht unterschrieben hatte (der Beisitzer war im Urlaub und die Richterin unterschrieb für ihn). Leider war das nicht auf dem Urteil vermerkt. Mein Anwalt regelte dies. Im Februar (Anfang) wurde das Urteil erneut zugestellt (Postzustellungsurkunde). Jetzt meine Frage: Was sagt Ihr müsste die Gegenseite nicht erneut das Berufungsverfahren anstreben? Sie haben ja vor der Zustellung des (richtigen) Urteils die Berufung angestrebt.
Wenn Ihr eine Meinung dazu habt und diese hier äußert würde ich mich freuen.
Wenn ihr noch links zu diesem Thema habt träume ich von euch, wenn ihr wollt .
Danke für eure Hilfe, Ratschläge und Meinungen.
Gruß Bockel