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EU-Rente oder Altersrente

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

ich habe mal eine Frage an Euch:

Stellt Euch vor man könnte volle EU-Rente bekommen, aber man könnte auch Schwerbehinderten-Altersrente (also ab 60Jahre mit Abschlag) beantragen. Beide ist möglich.

Ist es nicht günstiger die EU-Rente zu nehmen und ab 63 Jahren ohne Abschlag (weil Schwerbehindert) in Rente gehen?
Oder bekommt man die Altersrente sowieso mit Abschlag wenn man vor dem 60.Lebensjahr EU-Rente bekommen hat.

Danke schon einmal für Eure Antworten.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau:)
 
Hallo Kai Uwe´s Frau,

soweit ich recherchieren konnte, wird der Abschlag auf jeden Fall abgezogen.
Für die EU-Rente vor Eintritt des 60ten Lebensjahres werde durch die DRV die 10,8% abgezogen.
Man kann gegen diesen Abschlag Wiederspruch einlegen,und
auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006,​
Az.: B 4 RA 22/05 hinweisen.

zum Link:

http://www.ra-buechner.de/meldungen...f-Erwerbsminderungsrente-ist-rechtswidrig.php


LG.....Clarus55

Wer kämpft kann verlieren,aber wer nicht kämpft hat schon verloren!





 
hallo, kai-uwe

soweit mir erinnerlich, kann man ab 50% gdb, ohne abschlag, mit 60, in rente gehen.
so stand es zumindest im schreiben vom versorgungsamt.
wenn ich so nachrechne:

selbst bei einem abschlag von 10%, beziehe ich ja schon drei jahre früher die rente, zumal ich nicht weiss, wielange ich überhaupt lebe!

mfg
pussi
 
Hallo,
Die Möglichkeit, mit einer GdB von mindestens 50 % ist noch zusätzlich an die Bedingung geknüpft, dass die GdB schon vor 2001 bestanden haben muß und dann nur für die Jahrgänge bis 1951.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie

* bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind
* und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.


Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten.

Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss.

Wenn Sie nicht schwerbehindert und vor 1951 geboren sind, prüft Ihr Rentenversicherungsträger auf Antrag, ob Sie berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind.

Sind Sie vor dem 1.1.1952 geboren, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 63 Jahren. Sie können die Rente auch vor diesem Lebensalter und damit vorzeitig, frühestens jedoch mit 60 Jahren erhalten. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1952 bis 31.12.1963 geboren, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren stufenweise auf 62 Jahre angehoben. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Hier auch noch einmal ein entsprechender Link

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
Die Möglichkeit, mit einer GdB von mindestens 50 % ist noch zusätzlich an die Bedingung geknüpft, dass die GdB schon vor 2001 bestanden haben muß und dann nur für die Jahrgänge bis 1951.

Hi Seenixe,

bist du sicher mit dem GdB? Ich hatte es bisher anders verstanden.
Siehe dazu bitte dein Zitat:

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie

* bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind...

Gruß
Cindy :)
 
Hallo Cindy,

leider eigentlich ja, da es meine Frau betrifft. Diese hat einen Impfschaden und dieser Schaden verbunden mit der GdB berechtigt sie diese Regelung gerade noch so in Anspruch zu nehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

dann habe ich die Hinweise in den Blättchen des Sozialverbandes bisher völlig falsch verstanden - ebenso das o.g. Zitat der DRV. Ich dachte, es reicht, wenn ich bis kurz vor Beginn der Rente einen Schwerbehindertausweis habe. ;)
Ich falle in die Kategorie 1952-1963. Gibt es da auch die Bedingung: GdB bis 2001?


Gruß
Cindy
 
Guten Morgen,

ich habe folgende Auskunft (DRV) bekommen:

Mein Mann kann mit 60 Jahren in Altersrente, wegen Schwerbehinderung gehen mit Abschlag von 10,8%.

Zugangsvoraussetzungen:
1.)Die Vollendung des 60.Lebensjahres
2.)Bei Beginn der Altersrente bestehende Schwerbehinderung
3.)Wartezeit von 35 jahren zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

alles ist erfüllt.

Gleichzeitig läuft der Widerspruch für die EU-Rente.

Darum meine Frage:
Ist es nicht günstiger die EU-Rente zu nehmen und ab 63 Jahren ohne Abschlag (weil Schwerbehindert) in Rente gehen?
Oder bekommt man die Altersrente sowieso mit Abschlag wenn man vor dem 60.Lebensjahr EU-Rente bekommen hat


Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwes, Frau:),

soviel ich weiß ist das Rentenalter auf 67 Jahren erhöht worden. Also würde ich bis 63 Jahren meine EU-Rente nehmen und dann erst ohne Abzüge meine Altersrente nehmen. Was die einmal abgezogen haben wegen vorzeitiger Altersrente CA. 10% bekommst du nicht wieder. Jeder kann das Geld gebrauchen. Diese Auskunft bekam mein Mann. Also wird er bis 63 arbeiten und dann ohne Abzüge in Rente gehen ( 49 Berufsjahre). Alsorede nochmal mit Experten. Ich bekomme meine Eu-Rente bis zum erreichen der Altersrente.

Gruß Buffy07
 
Ist es nicht günstiger die EU-Rente zu nehmen und ab 63 Jahren ohne Abschlag (weil Schwerbehindert) in Rente gehen?
Oder bekommt man die Altersrente sowieso mit Abschlag wenn man vor dem 60.Lebensjahr EU-Rente bekommen hat


Gruß
Kai-Uwe´s Frau

Hallo Kai-Uwe's Frau,

am besten du fragst mal bei einer DRV-Beratungsstelle nach. Ich habe mehrmals gelesen, dass die Abschläge bleiben - aber ohne Gewähr ;). Ausserdem spuckt google einiges dazu aus. Auf die Schnelle: Rentenabschläge

Gruß
Cindy
 
Hallo,
wir haben uns heute bei der DRV beraten lassen.

Kai-Uwe wird im August 60 Jahre, ist 70% Schwerbehindert, kann also ab Sept.09 mit 10,8% Abschlag in die Altersrente gehen.

Wir müssen bis Nov.09 diese Rente einreichen, dann wird sie rückwirkend zum Sep.09 gezahlt. Das ist sicher;).

Da wir ja im Widerspruch zur Ablehung der EU-Rente sind, wollen wir noch paar Monate abwarten ob die EU-Rente auch ohne eine Klage kommt. Der VdK ist sicher das wir mit dem Widerspruch Glück haben:rolleyes: (abwarten:))

Sobald wir den Rentenantrag für Schwerbehinderte unterschrieben haben und die 1.Rente gezahlt wurde, wird der Abschlag von 10,8% immer bleiben auch wenn wir dann die Zusage der EU-Rente bekommen würden.

Also warten wir noch eine Zeit und sehen was da kommt.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
@alle
ich bin mir nicht sicher.
es war früher so,, dass bei einem arbeitsunfall keine zeiten zählen.
es gilt der erste tag!
bei freiwillig versicherten musste man insgesamt minimum 5 jahre einbezahlt haben, darum die freiwillige versicherung.
blicke überhaupt nicht mehr durch!

wo sind unsere versicherungsexperten?

mfg
pussi
 
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