Hallo,
ich beziehe seit 1998 eine EU-Rente nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall/Betriebsunfall.
Die Unfallfolgen wurden mit 40% und der allgemeine Gesundheitszustand mit 20% berechnet. Ich habe bis Ende 1996 als leitender Angestellter immer den Höchstbetrag zur Rentenversicherung eingezahlt.
Vom 01.01.97 bis 31.03.98 war ich in der Firma stundenweise gesundheitsbedingt als Berater (Scheinselbstständigkeit) tätig und habe mich selber freiwillig versichert.
Meine EU-Rente wird nach Stand 31.12.1996 , normales Arbeitsleben , berechnet.
Meine Frage: Kann ich nicht durch meine 40%ige unfallbezogene Erwerbsunfähigkeit den Beitragsschaden in der gesetzlichen RV geltend machen, da mir 11 Jahre ( bis 65 Jahre) Arbeitseinkommen fehlen ?
Für Antworten und Tipps danke ich im voraus.
Mit frdl. Gruß
Henry
ich beziehe seit 1998 eine EU-Rente nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall/Betriebsunfall.
Die Unfallfolgen wurden mit 40% und der allgemeine Gesundheitszustand mit 20% berechnet. Ich habe bis Ende 1996 als leitender Angestellter immer den Höchstbetrag zur Rentenversicherung eingezahlt.
Vom 01.01.97 bis 31.03.98 war ich in der Firma stundenweise gesundheitsbedingt als Berater (Scheinselbstständigkeit) tätig und habe mich selber freiwillig versichert.
Meine EU-Rente wird nach Stand 31.12.1996 , normales Arbeitsleben , berechnet.
Meine Frage: Kann ich nicht durch meine 40%ige unfallbezogene Erwerbsunfähigkeit den Beitragsschaden in der gesetzlichen RV geltend machen, da mir 11 Jahre ( bis 65 Jahre) Arbeitseinkommen fehlen ?
Für Antworten und Tipps danke ich im voraus.
Mit frdl. Gruß
Henry