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Erwerbsunfähigkeit

Marzi

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Apr. 2019
Beiträge
6
Hallo zusammen,

bin hier neu angemeldet und habe eine Frage an euch. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bekomme zur Zeit volle Erwerbsminderungsrente.
Mein Anwalt möchte den Verdienstausfall bei der gegnerischen Versicherung nicht einfordern, sondern sagt ich soll zum Sozialamt gehen.
Hat jemand bereits damit Erfahrung gemacht oder kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße,
Marzi​
 
Hallo Marzi,

oh ha, da stimmt doch was so richtig nicht.

Wenn Du unverschuldet zum EMR-Renter durch einen Unfallverursacher geworden bist, dann hat Dein RA alles für Dich einzufordern,
z. B.

- Verdienstausfallschaden
- Beiträge für die Rentenversicherung
- medizinische Leistungen
- Hilfsmittel
- Haushaltsführungsschaden
- etc.

Wie kommt Dein RA darauf, dass Du Sozialhilfe beantragen sollst?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Das verstehe ich leider auch nicht. Vor dem Unfall habe ich einen Teilzeitjob gehabt, einen Job aus Minijob Basis und eine Aufstockungshilfe vom Jobcenter.
Seit der Erwerbminderungsrente hat das Jobcenter gesagt, ich sei nicht mehr vermittelbar und diese sind für mich nicht mehr zuständig. Daraufhin habe ich das dem Anwalt mitgeteilt, und ihn gebeten, für mich den Verdienstausfall einzufordern, was er aber verweigert.
Was kann ich machen?

Viele Grüße,
Marzi
 
Hallo,

als erstes solltest Du Deinen Anwalt fragen und Antworten einfordern, welche Begründung er für sein Verhalten hat. Auch Dein Anwalt ist für sein Verhalten haftbar zu machen.

Gruß von der Seenixe
 
Grüß Dich, Marzi!

01
Bitte schildere uns etwas genauer, was Du verdient hast in Deinen beiden Tätigkeiten und was Du als „Aufstockung“ bekommen hast. Bitte schildere auch ein wenig, was Du in Deinen beiden Berufen getan hast.

02
Offenbar denkt Dein Rechtsanwalt so:

Dasjenige, was Du mit Halbtagsjob und dem Minijob zusammen verdient hat, reichte offensichtlich nicht aus, sodass Du zusätzlich Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen musstest.

Wenn Du jetzt Sozialhilfe in Anspruch nehmen musst, dann macht das finanziell keinen Unterschied zur vorherigen Situation. Du bekommst dasjenige, was Du mit Deinen beiden Jobs und der zusätzlichen Leistung aus dem Jobcenter bekommen hast, dann im Wege der Sozialhilfe.

Also fragt er sich: Wo ist der Schaden, den er geltend machen soll?


02
Dabei wird aber übersehen, dass derjenige, der mithilfe von Hartz-IV-Leistungen aufgestockt etwas mehr bekommt als das reine Harz-IV-Niveau.
Das ist der sogenannte Arbeitsanreiz. Denn wenn Du mithilfe dieser 3 Einnahmequellen nicht mehr in der Geldbörse hättest als wenn Du ausschließlich von Hartz IV leben müsstest: dann würde es sicher nicht rentieren, dass Du überhaupt arbeitest.

Dieses zusätzliche Geld für den Arbeitsanreiz dürfte Dir jetzt fehlen - auch mit Sozialhilfe.

Darin sehe ich den Schaden.

02
Das ist nur der Anfang. Dabei muss es nicht bleiben. Bist Du denn in diese Situation hineingeraten, dass Du einen Halbtagsjob hast, dann noch einen Minijob – und immer noch Sozialleistungen benötigt hast?

Was hast Du für Berufe erlernt, hattest Du Aussichten, so zu verdienen, dass Du aus der Situation „aufstocken“ herauskommst? Oder bestand die Möglichkeit für eine 40-Stunden-Woche bei Dir nicht?

Wenn sich belegen lässt, dass Du wahrscheinlich wieder aus dieser Situation herausgekommen wärest, dann schaut es für Dich wesentlich besser aus. Dann bist Du nämlich so zu stellen, als wärest Du wirklich aus dieser wirtschaftlichen Klemme herausgekommen, in der Du vor dem Unfall gewesen bist. Du musst nämlich nicht beweisen, dass Du wieder bessere Einkommensverhältnisse erreicht hättest, es genügt, dass Du das überwiegend wahrscheinlich machst. Das liegt daran, dass § 252 BGB Dir bei der Beweislast entgegenkommt.

03
Das ist jetzt aber rein theoretisch. Du hast bis jetzt leider viel zu wenig erzählt über Deine Situation, dass man Dir einen gezielten Rat geben könnte. Bitte erzähle uns ein genauer:

- Was hast Du für Ausbildungen?
- Was hast Du vor dem Unfall unternommen, damit Du besser verdienst?
- Woran ist das in der Zeit bis zum Unfall gescheitert?
- Bitte schildere, in welchem Bundesland Du zu Hause bist, ob Du auf dem Land wohnst oder mehr in einem städtischen Bereich.
- Um Deine Vermittlungschancen vor dem Unfall abzuschätzen, wäre es auch hilfreich, Du würdest uns sagen, wie alt Du ungefähr gewesen bist, als der Unfall passiert ist.

04
Es gibt eine Reihe von Urteilen, die unfallverletzten Verdienstentgang zugesprochen haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Unfalles nicht gearbeitet haben. Da kommt es immer darauf an, ob diese Unfallopfer nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder ihrer besonderen Situation mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Arbeit gefunden hätten.


ISLÄNDER
 
Grüß dich Isländer,

Vielen Dank für die Antwort.
Es war so, dass ich in der Zeit des Unfalls alleineinziehend war mit einem kleinen Kind.
Deshalb war es mir nicht möglich Vollzeit zu arbeiten, hatte für solche Stellen auch nur Absagen.
Zur Zeit meines Unfalls war ich 41 Jahre alt. Ich habe in der Pflege und im Verkauf gearbeitet. Als meine Tochter volljährig geworden ist, hätte ich sicherlich Vollzeit arbeiten gehen können und eine Stelle finden können.
( Pflege wird ja immer gesucht )
Ich wohne in Köln.
Das sind die Informationen, ich hoffe du kannst mir jetzt mehr Auskunft geben bzgl. des Verdienstausfalls. (?)

Vielen Dank und viele Grüße,

Marzi
 
Hallo Marzi,

dies verwirrt mich jetzt, gerade auch weil es nicht die gezielten Fragen von Isländer (RA) beantwortet:

Zur Zeit meines Unfalls war ich 41 Jahre alt. Ich habe in der Pflege und im Verkauf gearbeitet. Als meine Tochter volljährig geworden ist, hätte ich sicherlich Vollzeit arbeiten gehen können und eine Stelle finden können.
( Pflege wird ja immer gesucht )


WIe alt warst Du beim Unfall?

Warum hast Du nur Teilzeit gearbeitet, bis Deine Tochter volljährig geworden ist?

Alles in allen ist nicht nachvollziehbar. Bitte werde mit Fakten konkreter.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Ich möchte gerne deine Fragen beantworten. Beim Unfall war ich 41 Jahre alt. Ich habe Teilzeit gearbeitet, weil mich Vollzeit in meiner Situation niemand einstellen wollte. Meine konkrete Frage ist, ob ich Anspruch auf Verdienstausfall habe?

Vielen Dank und viele Grüße,
Marzi
 
Hallo,

was denn nun, ist Deine Tochter volljährig oder nicht? Dann hättest Du volltags arbeiten können. Auch in der Pflege verdient man halbtags soviel (+Nebenjob), dass man keine zusätzlichen Leistungen benötigt. Es sein denn, Du hättest einen sitten-/rechtswidrigen Lohn bekommen.

MfG Jani
 
Grüß Dich, Marzi!

01
Ich teile nicht ganz die Ansicht, dass man im Pflegeberuf mit einer Halbtagstätigkeit bereits so viel verdient, dass man sich selbst und auch Familienangehörige über Wasser halten kann. Die Aufstockung wird also durchaus begründet sein.

02
Zunächst einmal rechne nach:

(a)
Zähle zusammen, was Du als Lohn in Deinem Halbtagsjob bekommen hast, dazu den Lohn aus dem Mini Job, und dann das, was Deine Aufstockung gewesen ist. Dabei kommt unterm Strich die Zwischensumme I heraus.

(b)
Davon siehst Du Deine Erwerbsunfähigkeit-Rente ab. Das ist die Zwischensumme II.

Das ist schon einmal derjenige Teil des Schadens, den Du auf jeden Fall hast. Sozusagen: der Sockelsatz. Warum will diesen Sockelsatz ein Rechtsanwalt nicht geltend machen?

03
Damit ist aber noch nicht Schluss. Es kann durchaus noch etwas dazu kommen. Nämlich das zusätzliche, dass Du verdient hättest, wärest Du wieder Vollzeit berufstätig geworden. Beim Verdienstentgangs-Schaden gelten gewisse Beweiserleichterungen, und es wird notwendig sein, dass ich Dir ein wenig das System zeige. Sonst kommst Du immer wieder ins Schwimmen.

(a)
Der Schaden, den ein Unfall verursacht hat, wird grundsätzlich so ermittelt:

Zunächst einmal überlegt man sich, was gewesen wäre, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Das ist sozusagen das „Soll“.
Dieses „Soll“ vergleicht man mit dem, was tatsächlich passiert ist, das ist also das „Ist“. Die Differenz zwischen Soll und Ist ist der Schaden.

(b)
Wer gegenüber einer Versicherung oder gegenüber einem Gericht Ansprüche durchsetzen will, muss die Grundlagen dazu grundsätzlich gesehen beweisen. „Bewiesen“ ist es wenn es so hochgradig wahrscheinlich ist, dass es eigentlich keine vernünftigen Zweifel mehr gibt.

Das würde bedeuten, dass Du unter anderen nachweisen müsstest, was Du verdient hättest, wäre der Unfall nicht passiert.

Da liegt die Messlatte aber hoch. Es hat tatsächlich einmal ein Gesetz gegeben, da war das wirklich so. Der Geschädigte musste seinen Schaden nachweisen. Zum Glück ist das nicht mehr so.


(c)
Es stellte sich heraus, dass das nicht angemessen ist. Denn wer kann schon insbesondere einige Jahre nach dem Unfall, mit großer Sicherheit erklären und belegen, was er verdient hätte, wäre der Unfall nicht passiert?

Wie das Leben verlaufen wäre, wenn es nicht den Unfall gegeben hätte, lässt sich für die ersten Sekunden und Minuten nach dem Unfall mit großer Sicherheit sagen. Aber je weiter man von dem Augenblick des Unfalles wegkommt, desto unsicherer wird das, desto mehr Spekulation kommt herein, „das Leben hätte so verlaufen können – aber auch ein wenig anders“.
Denken kann man sich viel. Es liegt auch viel in der Luft, es liegt viel nahe. Aber was wäre schon „mit Sicherheit“ vorher zu sagen?

Und so ist es passiert, dass damals viele Unfallgeschädigte den Beweis nicht führen konnten, dementsprechend oft auch ihre Prozesse verloren haben.

Da sah der Gesetzgeber ein, dass auch der Unfallverursacher bitteschön einen Teil des Risikos tragen muss.

(d)
Und jetzt kommt's: Das Gesetz wurde geändert. Du brauchst Du nicht mehr voll zu beweisen, es genügt, dass Du weit überwiegend wahrscheinlich machst (§ 287 ZPO besagt das) dass Leute, die in Deiner Lebenssituation gesteckt haben, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (also: „üblicherweise“, "solche wie Du") schon wieder Vollzeit gearbeitet hätten (§ 252 BGB):

Und was sie da verdient hätten, das wird mit dem Durchschnittsverdienst der Leute angesetzt, die das so gemacht haben: So rechnet dass der Bundesgerichtshof (BGH Z 62/103).

Wenn Du so weit kommst, hast Du schon gewonnen. Wichtig ist: Du musst gar nicht so viel beweisen, und die Messlatte liegt wesentlich niedriger als beim beweisen.

04
Ist Dir das System jetzt klar?

05
Versicherungen versuchen häufig, dass nicht wahr zu haben. Kürzlich habe ich einen Vorgang gesehen, da ging es um einen angestellten Steuerberater, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Als er den Verdienstentgang für das Jahr 2018 ausgerechnet hat und geltend gemacht hat, da hat er auch die Lohnerhöhungen mit einkalkuliert, die Steuerberater im Jahr 2018 so üblicherweise gehabt haben. Solche Angaben kann man übrigens im Internet bei „Destatis“ finden.

Die Versicherung verlangte von ihm, er solle nachweisen, dass angestellte Steuerberater auch in der Stadt, in der er wohnt, eine solche Lohnentwicklung gehabt hätten.

Ein gründlicher Hinweis auf einen Schwung an Urteilen von Oberlandesgerichten und vom BGH führte dazu, dass die Versicherung gemerkt hat: So geht es nicht. Sie hat bezahlt.



ISLÄNDER
 
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