• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Erwerbsobliegenheit bei voller EMR

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
Hallo @ all,

ich bräuchte mal etwas Input von denjenigen, die das Drama schon durch haben:

Bin im PKH-Verfahren vor dem LG gegen Schädiger und seine Haftplicht wegen Erwerbsschaden.

Habe GdB 80 und volle EMR und jetzt möchte der Richter nach 10-moatiger Bearbeitungszeit gerne Nachweise von mir, dass ich meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen bin und ich soll darlegen, welche Anstrenungen ich unternommen habe, eine neue mir zumutbare Anstellung zu finden oder weshalb mir das nicht möglich war.

Mein einziger Ansatzpunkt ist, dass die DRV ein Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt hat aber es eben offen ist, wieviel Stunden ich täglich tatsächlich leistungsfähig bin.

Helft mir mal bitte, wie ich aus der Nummer raus komme, hab natürlich auch nur 10 Tage Frist.

Danke
tamtam
 
Hallo tamtam,

laut DRV-Gutachter ist Dein Restleistungsvermögen für der Arbeitsmarkt zur Erzielung von Einkommen nicht gegeben und von daher nicht zumutbar.

Wenn jemand anderer Ansicht ist, muss er die DRV-Gutachter als Dir gewogene Scharlatane abqualifizieren und die Qualität der Gutachten bestreiten

aber es eben offen ist, wieviel Stunden ich täglich tatsächlich leistungsfähig bin.
ist überhaupt nicht offen und wird immer besser in der Republik. So lange Du kein Arbeitsvermögen unter Beweis stellst, dürfte es schwer werden, Dir das Gegenteil nachzuweisen.

(Ist meine Sicht aber ich hatte mit derlei noch nichts zu tun. Aber einen Tipp hab ich Dir: Geh ins Fittnesscenter o.ä., dann hast Du einen Nachweis, dass Du sämtliche Dir möglichen rehabilitativen Anstrengungen unternimmst;))

Grüße
 
Hallo Kuckuk,

erstmal Dank und ich werde sofort meiner Rehabilitationsneigung nachkommen und der Haftpflicht die Kosten für die Fitness Company in Rechnung stellen - Minimum sollte ja wohl die Jahresmitgliedschaft sein :)

Gruß
tamtam
 
Hallo Tamtam,

ich war auch erst einmal sprachlos als ich deine Anfrage gelesen habe.

möchte der Richter nach 10-moatiger Bearbeitungszeit gerne Nachweise von mir, dass ich meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen bin

Wenn man die volle EM-Rente bekommt, dazu auch noch zu 80% schwerbehindert.......wer schreibt in diesem Zustand Bewerbung:confused: Geschweige stellt sich einem neuen Arbeitgeber vor:confused:.

Da kann man mal wieder sehen, dass die Richter nicht ihre "Hausaufgaben" machen und um die Akte wieder für Monate vom Tisch zu haben....mal wieder eine dumme Frage stellen. So ist der Kläger erst einmal beschäftigt.

Rückfrage ans Gericht: "....möchte der Kläger wissen ob die HPV der Schadensminderungspflicht nachgekommen ist und den berechtigten Anspruch zeitnah reguliert hat? Wie es ihre Pflicht ist!"

Viel Glück und lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Mit der Fitness Vorsicht! Lass es differenziert beschreiben, ich will damit sagen es soll schon Leute gegeben haben, die gaben an ihre Arme nicht mehr heben zu können und waren durchtrainiert, dass sie mit dem Brust -Muskel Walnüsse knacken können. Es soll Dir hinterher nicht falsch ausgelegt werden können. Wie wäre es mit Kieser Training unter med. Aufsicht
 
Hallo Goldbärchen,

ist schon klar, und nein, ich gehe definitiv nicht ins Fitnessstudio. Bin doch schon froh, dass ich dieses Jahr nicht Schnee schippen muss.

Gruß
tamtam
 
Hallo Tam Tam,

dein
Bin im PKH-Verfahren vor dem LG gegen Schädiger und seine Haftplicht wegen Erwerbsschaden.

Habe GdB 80 und volle EMR und jetzt möchte der Richter nach 10-moatiger Bearbeitungszeit gerne Nachweise von mir, dass ich meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen bin und ich soll darlegen, welche Anstrengungen ich unternommen habe, eine neue mir zumutbare Anstellung zu finden oder weshalb mir das nicht möglich war.

Mein einziger Ansatzpunkt ist, dass die DRV ein Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt hat aber es eben offen ist, wie viel Stunden ich täglich tatsächlich leistungsfähig bin.

Wenn man in den Genuss einer vollen EMR < 3 Std. in der heutigen Zeit kommt, dann muss man (Sarkastisch gesagt) fast Scheintod sein bzw. mit dem Kopf dem Arm daherkommen.

Derjenige, der die volle EMR < 3 Std. erhält hat man im Normalfall keine Möglichkeiten zur Erzielung von Einkünften durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft.

Sollte dies einem LG-Richter nicht klar ist, dann soll er mal einen Kollegen vom SG fragen.

Danach muss ein EMR < 3 Std. auch kein 400€ Shop annehmen,
(Mindesthinzuverdienstgrenze 400 Euro) ja man könnte, aber viele können nicht ein mal mehr dies Stundenweise.

Dabei kann es auch ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bedeuten, wenn der Geschädigte in unvernünftiger Weise eine ihn körperlich und seelisch belastende Tätigkeit aufnimmt.

Nimmt der Geschädigte eine Ersatztätigkeit im Rahmen von 400€ auf (zu der nicht verpflichtet wäre) muss er das Einkommen das durch überobligationsmäßigen Einsatz erzielt wurde, nicht auf den von der geg. Versicherung auszugleichenden Erwerbsschaden anrechnen lassen.

Im übrigen muss der Schädiger (geg. Versicherung) nachweisen, dass der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hat.

Auch gegen die "Spitzfindigkeit" von manchen Schadensacharbeitern (Versicherung) bei EMR, dass pauschal ein Abzug von 400€ vom
Schadenersatz gemacht wird, weil der EMR ja noch 400€ dazuverdienen könnte, ist vom Geschädigten bzw. RA nicht hinzunehmen.


Bei bei voller EMR gibt es m. E. keine Erwerbsobliegenheit mehr:p



Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

der Meinung bin ich ja auch, aber gibt es dazu schon eine gefestigte Rechtssprechung oder gar höchstrichterliche Urteile?

Ich hab im Moment keinen Zugriff mehr auf Datenbanken....

Gruß
tamtam
 
Hallo,

ich sehe das ein bischen anders.
Die Frage des Richters ist ja nicht Ergebnisorientiert bezogen auf eine Beschäftigung.

Also ist die Antwort einfach:
Ich hatte alles unternommen (Schadensminderungspflicht) um meine
Genesung soweit voranzutreiben, um dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen.
Leider ist bisher kein Erfolg festzustellen.

Im Übrigen kann ich auch mehr als 400,- EUR im Monat verdienen,
nirgends ist festgehalten, dass ich nicht mehr verdienen darf.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo,

ach, Mareike, lass es lieber bleiben!

Der Richter am Landgericht ist ein ganz Ausgepuffter!

Ein krankheitsbedingtes Leistungsvermögen von unter 3 Std - auch wenn durch einen Unfall ausgelöst - bedingt eine gesetzl. Rente und zwar eine volle erwerbsgeminderte Rente. Trotz alledem besteht aber dennoch eine Leistungsfähigkeit von bis zu 3 Std.

Spitzfindig formuliert besteht eine gewisse Leistungsfähigkeit. Und hier setzt er den Hebel an. Inwieweit er aber mit dieser abstrussen Rechtsauffassung durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Argumentativ würde ich folgendermassen vorgehen:

bedingt durch den Unfall war es für Dich primär wichtig, dass Du aufgrund deiner erlittenen Unfallverletzungen und derer Auswirkungen, zunächst gehindert warst, Dich vordergründig auf eine Schadensminderung zu konzentrieren. Denn die erlittenen Gesundheitsschädigungen waren derart gravierend, dass Du gezwungen warst, deinen bisherigen Beruf ganz aufzugeben. Hieraus resultiert, dass dein vorgehendes Leistungsvermögen vor dem Unfall - einer erwerbsmässigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen zu können - gleich gegen null tendiert. Der Dir durch den Unfall entstandene materielle Schaden - der nicht schuldhaft von Dir herbeigeführt worden ist - sondern der sich durch das Unfallereignis zwangsläufig ergeben hat - bedingt eine nicht durch Dich zu erfolgende Schadensminderung. Denn dazu bist Du gesundheitlich nicht in der Lage. Ich würde mich hier auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen.

Ich denke, tamtam, dass Du dich hier voll und ganz der Argumentation von Siegfried 21, anschliessen kannst. Denn nicht du musst dem Gericht beweisen, ob Du eine Schadensminderung herbeigeführt hast, das muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Dir beweisen.

Eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bedeutet - in dem zuletzt ausgeübten Beruf - nicht mehr arbeiten zu können. Eine unter 3 Std. liegende Leistungsfähigkeit bedeutet, in keinem Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer erwerbsmässigen Beschäftigung mehr nachgehen zu können. Hier würde ich argumentieren, dass er Dir einen richterlichen Hinweis zukommen lassen sollte, welches spezielle Arbeitsprofil des allgemeinen Arbeitsmarktes ihm vorschweben würde.

Die Definition einer Leistungsfähigkeit (Restleistungsvermögen) nach den gesetzl. rentenrechtlichen Bestimmungen von unter 3 Std. lässt er aussen vor, denn er setzt hier mehr auf die kognitiven Fähigkeiten, also das doch vielleicht mindestens über 3 Std. eine Leistungsfähigkeit bestehen könnte. Auch wenn dies der Fall sein sollte, löst diese Leistungsfähigkeit keine Schadensminderungspflicht deinerseits aus. Denn er kann Dich nicht zwingen, einen Nischenarbeitsplatz anzunehmen, der auf dem allgemeinen Arbeitsplatz nicht vorhanden ist bzw. solche, nur leistungsgeminderten Mitarbeitern einer Firma vorbehalten sind.

Trotz intensiver Suche in den Datenbänken, hab ich leider auch keine Entscheidung gefunden, mit der Du rechtssicher argumentieren könntest.

Gruss
kbi1989
 
Hallo TamTam,

ja, bin auch noch auf der Suche für eine rechtssichere Argumentation.

Nachtürlich sind z. B. die individuellen, gesundheitlichen Gegebenheiten
(körperlich psychisch), Wegefähigkeit, ist mit einem Wegfall der Rente zur rechnen ggf. von Bedeutung.

Ein Minijob kann wie s. g. auch den "Status quo" Zustand noch verschlechtern bzw. mit einer pauschalen Zumutbarkeit von z. B. einer Minijob-Tätigkeit, gerade bei einer
vollen EMR gehe ich nicht dacor.

Dito auch nicht mit den folgendem m. E. schwammigen Aussagen vom Link 1:eek:

Info:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erw...gsrenteschadenminderungspflicht-__f30313.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/ErwerbsschadenErwerbsminderungsrente-__f28502.html


Info Schadensminderung:
BGH AZ. VI ZR 296/97 v. 29.09.1998
http://www.caselaw.de/caselaw.isa?Link&DocumentName=VI+ZR+296/97


Grüße

Siegfried21
 
Hallo @all,

erstmal Danke an alle, die Denkanstöße geben schonmal ein, wenn auch noch etwas wackliges, Gerüst.

Hat eventuell jemand Zugriff auf das Urteil des BGH (VI ZR 291/89) Datum: 09.10.1990?


Für das Einstellen wäre ich sehr dankbar.


Gruß
tamtam
 
Top