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Erwerbsminderungsrente

pinki

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
166
Ort
Hessen
Hallo Ihr lieben ,

Hab da mal noch ne frage , ( Erwerbsminderungsrente ) so nach einer kleinen Diskussion mit der Rentenversicherung und nach mehr maligem erklären haben sie es wohl geschnallt das es um einen unverschuldeten Unfall bei mir handelt . Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen das sie überprüfen wollen ob ein dritt verschulden vorliegt .
Meine frage , es steht drin das sie sich von meinen Ärzten gerne die Befund berichte holen wollen , so weit ist mir das klar , das wäre ja auch ok. aber es steht auch drin das sie das der Haftpflichtversicherung vor legen wollen , um Regressansprüche geltend zu machen die gegnerische Versicherung hat diese Befundungen noch nicht , da ein Gerichtliches Verfahren noch aus steht . Meint ihr ich könnte das bedenken los unterschreiben ? Ich bin sehr vorsichtig geworden was die gegnerische Versicherng betrifft :mad:

LG
Pinki
 
Hallo Pinki,

du meinst doch die DRV? In meinem Fall gehen die Anfragen alle über meinen RA. Da er hin und wieder ein wenig 'vergesslich' ist, bekam ich keine Abschrift bzw. Info über diesen Schriftverkehr. So habe ich mich dann mal selbst bei der Regressabteilung über den aktuellen Stand informiert. Sie haben Regress angemeldet und warten den weiteren Verlauf des Prozesses ab.

Da in deinem Fall evtl. die Befundungen vorschnell in die Hände der gegnerischen Vers. gelangen könnten, würde ich alles über den RA machen. Frag ihn doch, ob er der Rentenvers. mitteilen kann, dass das Verfahren noch läuft und sie schonmal Regress anmelden können - allerdings erst das Verfahren abgewartet werden muss. Ich denke, er weiss da Rat.

Mittlerweile bin ich auch sehr vorsichtig, wenn ich diesbezüglich etwas unterschreiben soll.

Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy, bzgl. meines Rehaaufenthaltes wo ich zu Schaden kam habe ich noch vor Erhalt und Kenntnissnahme des Entlassunsberichts bei der DRV Widerspruch und einen Sperre veranlaßt.

Bei meiner Entschädigung dieses Schadens wurde nun von der DRV der Bericht Rechtswidrig von der DRV ihrer Versicherung zugespielt ohne Vollmacht ,und die Vers. der DRV verarbeitete den Bericht entgegen §8 BDSG in der Bereicherungsabsicht keinen Schadensersatz leisten zu müssen. In dem fall wird sich die DRV berlin/Wilmersdorf bzw. ihre Versicherung noch warm anziehen müssen. Und § 823 BGB läßt grüßen

HALLO - Moin Fr. Juristin L.... (abtl. Regress) sind sie immer noch Krank oder Leben Sie noch ?
6 Monate krank? :confused: Sie werden doch nicht an meinen:) Schriftsätzen erkrankt sein, und sich in einer Rehamaßnahme befinden.
Haben Sie/Volljuristin doch die ganze DRV einige 1000 spezialisten hinter sich, und ich bin( noch) Einzelkämpfer bis wir uns vor Gericht treffen und Sie mein:D Zeuge sein werden, also bitte werden sie bald Gesund, damit wir die Sache zum Abschluß bringen können, meine Geduld ist nicht Unendlich, aber 3 jahre nach Kenntnis...gibt Spielraum.

Offensichtlich benötigen Sie erneuten Sachvortrag, damit Sie in die Gänge kommen, sollten Sie weiterhin überfordert sein, übertragen Sie bitte den Vorgang ihrem Pförtner oder Subunternehmer(Reinigunsdienst). In freudiger Erwartung Ihrer Rückmeldung,
lg Ihre Antragstellerin

Auch der SB der Versicherung läßt sich seither aufgrund reger Zusammenarbeit mit der DRV auch verleugnen, und Volljuristen der Versicherung bearbeiten nunmehr meinen Schriftverkehr.

Überflüssig zu erwähnen, auch die DRV eigene Rehaklinik manipulierte meine Akte, was nachträglich betrachtet sich für mich nun positiv auswirkt.

Auch hier bei der DRV läuft die Abwicklung in bekannter weise ab,wie auch euer Fall zeigt, dachte schon nur mir gehts so mit der DRV.

Hallo Cindy welchen Rechtsweg sollte man da beschreiten ? Strafrecht oder Verwaltungsrecht/Sozialrecht der Sachverhalt und die Beweise ermöglichen alles .:):):)

lg natascha
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo natascha,

ich weiß ja, dass dein Fall wirklich umfangreich ist. Also da habe ich keine Ahnung, welchen Rechtsweg man einschlagen sollte.

Wir reden hier, glaube ich, auch von zwei paar Schuhen.
Ich denke, bei pinki geht es wie bei mir darum, dass die DRV Regressansprüche gegen den Unfallgegener, also seiner Haftpflichtvers., stellt. Das ist ok.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, wirst du die DRV in Regress für deinen Schaden nehmen. Das liegt also etwas anders.
Da du Beweise in der Hand hast, wird dein RA sicher wissen, wie vorzugehen ist.
Du wirst wohl noch so Einiges ins Rollen bringen ;) Viel Erfolg dabei!

LG
Cindy
 
Danke Cindy, rolle bereits kräftig siehe oben grins, nu is es so das Dreigestirn : Schädigungsort drv klinik. Träger der rehamaßnahme drv. berlin, die bearbeitete denn fall nicht und schiebt mich gleich zu ihrer vers. weiter.

Unfallverursacher und Schädiger ist DRV die kuscheln doch Cindy, müßten haftpflichtansprüche gegen sich selbst stellen. grins

Also Cindy , sei nicht beunruhigt die angelegenheit ,ist nicht so dramatisch . Hab alles vorliegen
Nur ich werde jetzt der DRV mit ner klage kommen , war nur ne anfrage zu welchen gang du geraten hättest .
Ich meine ich mach keine strafanzeige, sondern wähle den anderen weg.

lg natascha
 
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