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Erwerbsminderungsrente

udo1984

Mitglied
Registriert seit
15 Mai 2009
Beiträge
54
Ort
Bayern
Hallo,
ab wann steht mir Erwerbsminderungsrente zu
zu meiner Person: bin 45 Jahre alt ,kann meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben Bescheinigt während einer Rehamaßnahme und von mehreren Fachärzten. Habe ca. 25 Jahre in die Rente einbezahlt. BU-Rente erhalte ich nicht ,da ich leider zu jung bin !Schliesslich habe ich mich dazu entschlossen umzuschulen in einen anderen Beruf. Habe diesen neuen Beruf in diesem Jahr im Januar abgeschlossen ,und bin ohne Job .Ach nichts in aussicht !
Also wie ist das mit dieser Rente ?
MfG Udo
 
Hallo Udo

zitat:Also wie ist das mit dieser Rente ?

Es ist so ,eine EMR wird dir nicht in aussicht gestellt.

Um meine prognose zu testen , stelle einen antrag und die 100%ige ablehnung liegt schriftlich vor.

Schade dir keine bessere auskunft mitteilen zu können,aber so lauten nun mal die gesetzlichen bestimmungen.

in diesem sinn vg natascha
 
hallo, udo

deinem beitrag ist nicht zu entnehmen, ob es ein arbeits- oder freiteitunfall war.

was heisst, für bu-rente bin ich zu jung.
wenn du eine private buz abgeschlossen hast, ist diese doch gerade dafür da.

mfg
pussi
 
Hallo udo 1084,

dein Zitate:

Habe ca. 25 Jahre in die Rente einbezahlt, Umschulung, keine Job,
also wie ist das mit dieser Rente.

Nichts ist mit der EM-Rente!
Ich gehe davon aus, dass du nach deiner Umschulung min 6 Std. leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst?

Es spielt keine Rolle ob du 25 J. eingezahlt hast und jetzt kein Shop hast.

Grüße

Siegfried21


Info:

Seit dem 01.01.2001 sind die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Diese wird bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres entweder als Rente wegen teilweiser oder als Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

Ist bereits vor dem 01.01.2001 ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente entstanden, werden diese Renten weiterhin unverändert nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht weitergezahlt.

Leistung: volle Erwerbsminderungsrente
Sie können auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten
Sie bekommen keine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Behindertenwerkstätten oder ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu.

Leistung: halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung. Sie haben Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Die anteilige Erwerbsminderungsrente soll dann in Kombination mit einer Teilzeitarbeit Ihren Lebensunterhalt sichern. Können Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz finden und Sie sind arbeitslos, kann die volle Erwerbsminderungsrente, als Arbeitsmarktrente bekannt, gewährt werden Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, können bereits eine teilweise Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie berufsunfähig sind, also nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können und keine adäquate Stelle bekommen. Versicherte, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, müssen dagegen auch einen weniger qualifizierten Job annehmen, bevor sie Anspruch auf Erwerbsminderung haben.

Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist an die Stelle der bis zum 31.12.2000 gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit getreten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Im Unterschied zum früher geltenden Recht sind bei einem aus gesundheitlichen Gründen entsprechend geminderten Leistungsvermögen nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch selbstständig tätige Versicherte voll erwerbsgemindert.
 
BU-Rente erhalte ich nicht ,da ich leider zu jung bin !
Hallo udo1984,
nur zur Vervollständigung: Wenn Du mit "BU-Rente", die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (aufgrund eines MdE) meinst, dann ist nicht das Alter das entscheidene Kriterium, sondern unter anderem die Dauer der Einzahlung der Beiträge. Soweit ich weiß müssen das 60 Monate sein. Ob Du die nur durch Arbeit, oder durch anrechenbare Zeiten der Ausbildung + Arbeit oder auch durch anrechenbare Zeiten der Kindererziehung erreicht hast, ist für den grundsätzlichen Anspruch egal.

Meinst Du dagegen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, allgemein als BU abgekürzt, dann handelt es sich um eine private Versicherung. Dann ergibt sich der Anspruch aus den Vereinbarungen lt. Versicherungsbedingungen. Normalerweise ist das nict ein bestimmtes Alter, das man erreicht haben muss, sondern ein bestimmter Grad der Einschränkungen.

Also: Soweit Du Erwerbsunfähig bist, hast Du aufgrund Deiner langen Tätigkeit einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Soweit Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (privat) hast, und Du eine entsprechenden Grad der Einschränkungen lt. Versicherungsbedingungen erreichst, hast Du einen Anspruch auf Leistung.

Hats Du keine Einschränkungen lt. BU und/oder hast Du keine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), dann hast Du auch keinen Anspruch auf eine der Leistungen, da Du nicht den Bedingungen entsprichst, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherungen leistungspflichtig werden.

Grüße
oohpss
 
Sigfried21 hat recht übersichtlich dargestellt wie es sich mit der Erwerbsminderungsrente verhält.

Es gibt jedoch eine Fragestellung die offen bleibt und auch beim Suchen
im Internet nicht abschließend beantwortet wird.

Beispiel: vor 1961 geboren....Vertrauensschutz/ Berufsschutz
hier darf wohl nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden und somit auf alle möglichen Tätigkeiten.
Was aber wenn die Renteversicherung gar nicht weiter prüft, sondern einfach
formuliert 3-6stunden und somit halbe erwerbsminderungsrente.
Wäre es richtig wenn hier zunächst klar festgestellt werden muß, welches Restleistungsvermögen besteht im ursprungsberuf?
Im zweiten Schritt , welches Restleistungsvermögen besteht in einer möglichen Verweisungstätigkeit( nach den Regeln des BSG )

genau an der Stelle scheint mir, machen sowohl Sozialgerichte als auch die Rentenversicherungen den entscheidenden Fehler, vermute ich.
Vielleicht ist jemand im Forum der diese Fragestellung nachvollziehbar und prüfbar beantworten kann.
 
Hallo H.S.,

so klar wie Du es haben willst ist es nicht beschrieben!
Da gibt es schlicht den § 240 SGB VI
das Du auf den erlernten Beruf bzw. auf einen Umschulungsberuf verwiesen werden kannst mehr nicht!
Hier besteht die Möglichkeit zum Kontakt bei der DRV die Dir dann ganz genau sagen können was Fakt ist!
Hier noch etwas zum lesen von der DRV! ab Seite 369!

Viele Grüße
Joachim
 
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damit sind wir am wunden Punkt

Hallo Joachim

danke für die Info.....§ 240 SGBVI wäre eindeutig aber daran halten sich wohl nicht alle.

folgt man dem § 240 dann müsste wie folgt vorgegangen werden:

1. Ursprungsberuf definieren------Restleistung def. zb unter 3Stunden
z.b.Staatl.gepr.E-Techniker selbstständig Geschäftsführer
2.Verweisung nach §240 SGBVI nach den Regeln des BSG ( Mehrstufenmodell)
Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion ( ZB Vorarbeiter) 1 Stufe zurück
Restleistung def. unter 3 Stunden

Ergebnis wäre volle Erwerbsminderungsrente

doch genau an der Stelle passiert dann folgendes, Verweisung
Bürohelfer, Pförtner an der Nebenpforte Theoretisch mehr als 6 Stunden

Ergebnis ist halbe Erwerbsminderungsrente

bleibt dann noch die Betrachtung verschlossener Arbeitsmarkt,gilt als bewiesen wenn min 1Jahr keine Vermittlungsmöglichkeit seitens des Arbeitsamtes erfolgt

Ergebnis: Arbeitsmarktrente= volle Erwerbsminderungsrente
 
DRV ab Seite 381

Hallo Joachim,

gute Quelle .... ab Seite 381 wird genau beschrieben, woran sich SG und Rentenversicherung dann selbst nicht halten
 
hallo h.s.,

ich versuche gerade selbst die volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen!
Es ist halt von Haus aus so geregelt das man da als Laie nicht durchsieht!
So schreibt man schlicht eine Ablehnung fertig!
Sehr viele Unfallopfer- Kranke haben dann nicht mehr die Kraft die 1000 Hürden zu nehmen und leben von Kleinstrenten! Keine Ahnung ob ich es schaffe!

VG Joachim
 
Hallo Joachim!

Sicher schaffst Du die volle EM-Rente - warum nicht!

In den Zeiten des Internet und mit diesem Forum ist (fast) alles möglich, auch wenn es dauert und Nerven, Kraft und Gesundheit kostet!

Grüße von
Ingeborg!
 
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