Hallo udo 1084,
dein Zitate:
Habe ca. 25 Jahre in die Rente einbezahlt, Umschulung, keine Job,
also wie ist das mit dieser Rente.
Nichts ist mit der EM-Rente!
Ich gehe davon aus, dass du nach deiner Umschulung min 6 Std. leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst?
Es spielt keine Rolle ob du 25 J. eingezahlt hast und jetzt kein Shop hast.
Grüße
Siegfried21
Info:
Seit dem 01.01.2001 sind die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Diese wird bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres entweder als Rente wegen teilweiser oder als Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Ist bereits vor dem 01.01.2001 ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente entstanden, werden diese Renten weiterhin unverändert nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht weitergezahlt.
Leistung: volle Erwerbsminderungsrente
Sie können auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten
Sie bekommen keine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Behindertenwerkstätten oder ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu.
Leistung: halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung. Sie haben Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.
Die anteilige Erwerbsminderungsrente soll dann in Kombination mit einer Teilzeitarbeit Ihren Lebensunterhalt sichern. Können Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz finden und Sie sind arbeitslos, kann die volle Erwerbsminderungsrente, als Arbeitsmarktrente bekannt, gewährt werden Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, können bereits eine teilweise Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie berufsunfähig sind, also nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können und keine adäquate Stelle bekommen. Versicherte, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, müssen dagegen auch einen weniger qualifizierten Job annehmen, bevor sie Anspruch auf Erwerbsminderung haben.
Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist an die Stelle der bis zum 31.12.2000 gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit getreten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Im Unterschied zum früher geltenden Recht sind bei einem aus gesundheitlichen Gründen entsprechend geminderten Leistungsvermögen nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch selbstständig tätige Versicherte voll erwerbsgemindert.