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Erwerbsminderungsrente - Rentenkassen erkennen Richterurteil nicht an

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

ein aktueller Fernsehtip: (habe es leider auch erst jetzt entdeckt...)

Dienstag, 17.07.2007, ARD

21.50 Uhr: PlusMinus

Erwerbsminderungsrente
17072007443143.jpg
Rentenkassen erkennen Richterurteil nicht an
Obwohl ein Urteil des Bundessozialgerichtes eindeutig besagt,
dass Erwerbsminderungsrenten bei unter 60-Jährigen nicht
gekürzt werden dürfen, verweigert die Rentenversicherung
die Zahlung.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo,
Der Beitrag war gut gestaltet, aber Monate zu spät. Vielen hätte eine frühere Ausstrahlung helfen können. So war es leider nicht mehr als Dresche für die DRV, verdient, aber morgen wieder vergessen. Schade.

Es ist und bleibt ein Skandal.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo oerni,

schade, habe den Beitrag nicht gesehen, musste daher unter http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,9qub38i4jdxk7kuc~cm.asp nachgelesen.

Aber zu deiner Frage, was wir daraus lernen, meine mir höchst persönliche Meinung: nicht der wählende Bürger macht die Politik, sondern der finanziell und "psychisch" Stärkere.

Welcher Normalbürger hat denn die finanziellen und psychischen Stärken eine solche Nummer durchzuziehen? Und da heißt es vom Prinzip: "gleiches Recht für Alle"? Sorry, über solche Sprüche kann ich nur noch (nahezu hysterisch) lachen und bezeichne es als Zermürbungstaktik für die Anspruchssteller. Und dies im Sinner der Versicherer, frei nach dem Motto: und wenn die sich jetzt umbringen, haben wir der Krankenversicherung einen Haufen gespart...

Nein, mit Gerechtigkeit hat dies wirklich nichts mehr zu tun. Ich befürchte, die DRV wird versuchen dieses Problem noch möglichst lange auszusitzen oder wir werden momentan ziemlich verkohlt?...

Viele Grüße und weiterhin erfolgreichen Kampf
Joker
 
Hallo Joker,


Du hast recht, mit dem was Du schreibst.

Ich hatte schon mal die Frage gestellt, da durch die im Prinzip überflüssig gewordenen Klagen (gibt ja das BSG-Urteil) Gelder der Allgemeinheit durch die Rentenanstalten unsachgemäß verbraucht werden, ob nicht Anzeige gegen diese erstattet werden kann.
Hierzu wäre ein Rechtswissenschaftler gefragt!
 
richterliche Unabhänigkeit in Deutschland

...jetzt wissen wir, dass die DRV nichts mehr auszusitzen braucht! Wie praktisch, wenn man dafür sorgen kann, dass unbequeme Richter sozusagen in die Registratur versetzt werden können...

Kassel/Hamburg - Das Bundessozialgericht hat dem Chef seines vierten Senats, Wolfgang Meyer, nach SPIEGEL-Informationen einen Großteil seiner Kompetenzen entzogen. Bislang war der Rechtsprofessor zusammen mit zwei Kollegen für alle Streitfragen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig. Jetzt darf er nach einem Beschluss des Gerichtspräsidiums nur noch die Fälle abarbeiten, die bis Ende Juni in seinem Senat anhängig geworden sind. Daneben ist er künftig nur noch für einige sozialrechtliche Randgebiete zuständig.
Meyer hatte in den vergangenen Jahren mehrere Urteile gefällt, die bei den Rentenversicherungsträgern sowie im Sozialministerium auf Unmut gestoßen waren. So hatte er im vergangenen Jahr die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner, die jünger als 60 Jahre sind, als gesetzwidrig eingestuft. Das Urteil ist umstritten; es könnte die Alterskassen nach internen Schätzungen mehr als zwei Milliarden Euro jährlich kosten.
Den Verdacht, das Sozialgericht habe auf Druck von Politik und Rentenverwaltung einen unbequemen Kritiker kaltgestellt, weist Gerichtspräsident Matthias von Wulffen zurück. Die Entscheidung sei "im Hinblick auf die seit Jahren sehr hohe und im Verhältnis zu anderen Rentensenaten sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung getroffen" worden, heißt es in einer Stellungnahme. Zudem habe Meyers Senat zuvor selbst um Entlastung gebeten. Der entmachtete Richter sieht das anders. "Ich vermute", sagt er, "dass bei dieser Entscheidung der Aspekt der Arbeitsentlastung nicht die primäre Rolle gespielt hat."



Was sagt uns das nun über unseren Rechtsstaat? Eine weitere Instanz ist eröffnet - nun dürfen wir auch alle noch vor dem EuGH klagen und hoffen ,zwischenzeitlich nicht zu versterben.
 
Hallo Tamtam,

aber der EUgH braucht nicht so lange und es ist sehr gut, dass es ihn und seine Unabhängigkeit gibt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der EuGH hat der nationalen Gerichtsbarkeit eine Verfahrensdauer von 10 Jahren durch die Instanzen hindurch zugestanden und benötigt selbst durchschnittlich nochmals 18 Monate, d.h. im worst-case, dass meine Kinder die Ansprüche noch durchsetzen müssen (ist nach meinen bisher laienhaften Kenntnissen alles vererbbar).

Beste Grüße
 
Hallo TamTam,

B 4 RA 220/04 B - J. ./. DRV Bund

Das Menschenrecht auf eine gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist aus Art 6 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention wird auch durch die Sozialgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder verletzt, wenn seit der Einlegung des Widerspruchs bei der Verwaltungsbehörde bis zur letzten gerichtlichen Entscheidung (ggf des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG) mehr als zehn Jahre verstreichen, ohne dass ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls die überlange Verfahrensdauer rechtfertigen; im Regelfall darf ein Verfahren vor den Gerichten der Bundesländer insgesamt sechs Jahre nicht überschreiten.

Auf die Beschwerde des Klägers hat das BSG die Revision gegen das Teilurteil des LSG zugelassen, soweit der Kläger eine Verletzung seines Rechts auf eine Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht innerhalb angemessener Frist aus Art 6 Abs 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) durch das Land B. und die Beklagte gerügt hat. Im Übrigen wurde die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen.

Auch hier findest Du was dazu :):)

Gruß von der Seenixe
 
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