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Erwerbsminderungsrente: Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung

Hallo zusammen,

will nur den Link zur pdf Datei öffnen, leider kommt immer diese Meldung:

"fixsus, Du hast keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:

"Du versuchst, den Beitrag eines anderen Benutzers zu ändern, auf administrative Funktionen zuzugreifen oder auf Funktionen zuzugreifen für die du keine Berechtigung hast. Überprüfe bitte in der Forenhilfe, ob du diese Aktion ausführen darfst.
Wenn du versucht hast, einen Beitrag zu schreiben, kann es sein, dass dein Benutzerkonto deaktiviert wurde oder noch aktiviert werden muss."

Was stimmt da nicht?
 
Hallo zusammen,

vor längerer Zeit fragte ich selbst einmal in diesem Forum danach, ob mir jemand den Fragebogen zur Verfügung stellen könnte, den man als Erwerbsminderungsrentner zugeschickt bekommt, wenn eine sogenannte "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" ins Haus steht... Leider konnte mir damals keiner bezüglich dieses Fragebogens weiterhelfen...

Inzwischen bin ich selbst in der Situation, dass mir meine erste "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" zugesandt wurde, seitdem ich vor zwei Jahren meine volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Befristung zugebilligt bekommen habe.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert wie folgt darüber:

"Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit der Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger regelmäßig alle 2 Jahre die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Überprüft werden alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auch wenn eine ausdrückliche zeitliche Befristung nicht vorliegt. Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehören:

- Renten wegen Berufsunfähigkeit
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung

Von der Nachprüfung sind alle Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes."

(Quelle: Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund, Referat 3080 - BU/EU Nachuntersuchung)

Ich stelle hiermit den Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung, damit sich alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, oder einer vergleichbaren Rente, einmal ein Bild davon machen können, mit welchen Fragen man sich konfrontiert sieht, wenn man "nebenher" noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgeht...

Die Fragen unter den Punkten 2.) und 3.) sind derart "bohrend", dass mir persönlich keiner erzählen kann, die Sachbearbeiter oder der ärztliche Beratungsdienst würden nicht sofort "hellhörig" werden, sobald die Antworten auch nur ansatzweise aufzeigen, man kann ja doch noch einer Tätigkeit nachgehen bzw. es läßt sich zwischen den Zeilen ja doch noch eine gewisse Belastbarkeit herauslesen... Zum Beispiel, wenn unter 2.e) zutreffen sollte, dass man seine Beschäftigung nicht dann und wann aus Gesundheitsgründen unterbrechen muß, oder wenn unter 2.f) zutreffen sollte, dass der Arbeitgeber keine besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand nimmt, usw.

Also ich möchte keine Panik machen und keine Verunsicherung schüren, aber ich möchte sagen: Bitte aufpassen, wenn Ihr als Erwerbsminderungsrentner einer (Neben-)Tätigkeit nachgehen solltet...! - ...denn die nächste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung kommt bestimmt...

Den Anhang 403 betrachten

Viele Grüße, Bernhard
Ich kann Anhang nicht öffnen? VG
 
Wann werde ich ein "vollwertiges" Mitglied?

Hallo ,

ich bin EM Rentner und die Überprüfung kommt wohl auf mich zu. Wollte mich vorab informieren. Ab wann / wieviel Beiträge werde ich vollwertiges Mitglied und darf auch Dateianhänge öffnen?

VG Nicki
 
Hallo,

habe mich bei dem Vordruck gnadenlos vertran und muss ihn neu schreiben.
Jetzt habe ich dieses Forum mit dem Anhang 403 gefunden und kann ich auch nciht öffenen.
Und so wie ich es verstanden habe, muss ich jetzt 25 Beiträge schreiben.
OMG, worüber soll ich nur schreiben.... :confused::(

habe das Forum durchstöbert. Mein Fall passt hier eigentlich noch nicht mal irgendwo rein. Ich kann doch jetzt nicht 25 mal die Leute mit Themen zutexten, nur um diesen dummen Anhang öffnen zu können.
Ich werd dann mal weiter im Netz suchen.
Ich hatte mich schon so gefreut ... :(
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich kann da nichts öffnen, geschweige den ausdrucken. Habe mich aber auch erst heute angemeldet, ich hab angeblich keine Berechtigung :-(
 
Hallo benötige dringend den Fragebogen -Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung-

Bin hier auch betroffen und möchte diesen runterladen.

Wie kann ichdas tun
 
Ich kann den Fragebogen nicht herunterladen

Vielleicht klappt es, nachdem ich einen Beitrag schreibe
 
hallo ichbines,

willkommen im Forum - falls du mit dem Link Probleme hast, kannst du auch direkt bei über Tante google die Homepage der Deutschen Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de erreichen.

Ganz unten auf der Seite taucht unter dem Begriff Service : Formular und Anträge auf. Darüber gelangst du zur Seite, wo du auf Index Formularnummer und dann R auf eine ganze Liste möglicher Seiten kommst.

Da kannst du dir deins raussuchen - das obige hat die Nummer R0120.

LG Teddy
 
Hallo zusammen,

vor längerer Zeit fragte ich selbst einmal in diesem Forum danach, ob mir jemand den Fragebogen zur Verfügung stellen könnte, den man als Erwerbsminderungsrentner zugeschickt bekommt, wenn eine sogenannte "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" ins Haus steht... Leider konnte mir damals keiner bezüglich dieses Fragebogens weiterhelfen...

Inzwischen bin ich selbst in der Situation, dass mir meine erste "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" zugesandt wurde, seitdem ich vor zwei Jahren meine volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Befristung zugebilligt bekommen habe.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert wie folgt darüber:

"Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit der Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger regelmäßig alle 2 Jahre die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Überprüft werden alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auch wenn eine ausdrückliche zeitliche Befristung nicht vorliegt. Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehören:

- Renten wegen Berufsunfähigkeit
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung

Von der Nachprüfung sind alle Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes."

(Quelle: Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund, Referat 3080 - BU/EU Nachuntersuchung)

Ich stelle hiermit den Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung, damit sich alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, oder einer vergleichbaren Rente, einmal ein Bild davon machen können, mit welchen Fragen man sich konfrontiert sieht, wenn man "nebenher" noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgeht...

Die Fragen unter den Punkten 2.) und 3.) sind derart "bohrend", dass mir persönlich keiner erzählen kann, die Sachbearbeiter oder der ärztliche Beratungsdienst würden nicht sofort "hellhörig" werden, sobald die Antworten auch nur ansatzweise aufzeigen, man kann ja doch noch einer Tätigkeit nachgehen bzw. es läßt sich zwischen den Zeilen ja doch noch eine gewisse Belastbarkeit herauslesen... Zum Beispiel, wenn unter 2.e) zutreffen sollte, dass man seine Beschäftigung nicht dann und wann aus Gesundheitsgründen unterbrechen muß, oder wenn unter 2.f) zutreffen sollte, dass der Arbeitgeber keine besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand nimmt, usw.

Also ich möchte keine Panik machen und keine Verunsicherung schüren, aber ich möchte sagen: Bitte aufpassen, wenn Ihr als Erwerbsminderungsrentner einer (Neben-)Tätigkeit nachgehen solltet...! - ...denn die nächste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung kommt bestimmt...

Den Anhang 403 betrachten

Viele Grüße, Bernhard

Hallo,
ich bin auch neu hier und beziehe inzwischen Ewm-Rente. Mit der Aufnahme der Hilfstätigkeit (450€-Job) bekam ich nun auch die "Prüfung des weiteren Rentenanspruches".
Da stehen Fragen, vernab von der benannten Tätigkeit: HILFSKRAFT
z.B.:
- setzen die Tätigkeiten eine Lehre voraus?
- Einarbeitungszeit, Anlernzeit notwendig?
- welcher Tarifvertrag ist maßgeblich?
- bei den Tätigkeiten handelt es sich um körperlich leichte, mittelschwere, schwere Arbeiten...
- im sitzen, stehen, ...
- Hitze, Staub, Lärm...
also geht es ganz klar darum, die Umstände, die zur Rentengewährung geführt haben als Anlaß zur Rentenbeendung zu nutzen!

Nun steht bei mir Hilfskraft, - für Hilfsarbeiten halt. Da braucht man keine Lehre, Tarif gibt es sowisio nicht, nur Mindestlohn.
Was für Schnarchnasen entwerfen solche Fragebögen? Und wenn, dann doch nur um die Renten-Menschen zu entrenten. Gibt es denn keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren? Das ist doch unlauter und unmoralisch!
Außerdem wird man ja mit umfangreichen Angaben zur Tätigkeit bei der Minijobzentrale, DRV angemeldet. Da steht schon alles drin.
Warum also wird dann noch sooo hinterfragt? Das ist entwürdigend.
Gruß
HenryStick
 
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