Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
vor längerer Zeit fragte ich selbst einmal in diesem Forum danach, ob mir jemand den Fragebogen zur Verfügung stellen könnte, den man als Erwerbsminderungsrentner zugeschickt bekommt, wenn eine sogenannte "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" ins Haus steht... Leider konnte mir damals keiner bezüglich dieses Fragebogens weiterhelfen...
Inzwischen bin ich selbst in der Situation, dass mir meine erste "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" zugesandt wurde, seitdem ich vor zwei Jahren meine volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Befristung zugebilligt bekommen habe.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert wie folgt darüber:
"Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit der Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger regelmäßig alle 2 Jahre die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Überprüft werden alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auch wenn eine ausdrückliche zeitliche Befristung nicht vorliegt. Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehören:
- Renten wegen Berufsunfähigkeit
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung
Von der Nachprüfung sind alle Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes."
(Quelle: Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund, Referat 3080 - BU/EU Nachuntersuchung)
Ich stelle hiermit den Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung, damit sich alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, oder einer vergleichbaren Rente, einmal ein Bild davon machen können, mit welchen Fragen man sich konfrontiert sieht, wenn man "nebenher" noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgeht...
Die Fragen unter den Punkten 2.) und 3.) sind derart "bohrend", dass mir persönlich keiner erzählen kann, die Sachbearbeiter oder der ärztliche Beratungsdienst würden nicht sofort "hellhörig" werden, sobald die Antworten auch nur ansatzweise aufzeigen, man kann ja doch noch einer Tätigkeit nachgehen bzw. es läßt sich zwischen den Zeilen ja doch noch eine gewisse Belastbarkeit herauslesen... Zum Beispiel, wenn unter 2.e) zutreffen sollte, dass man seine Beschäftigung nicht dann und wann aus Gesundheitsgründen unterbrechen muß, oder wenn unter 2.f) zutreffen sollte, dass der Arbeitgeber keine besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand nimmt, usw.
Also ich möchte keine Panik machen und keine Verunsicherung schüren, aber ich möchte sagen: Bitte aufpassen, wenn Ihr als Erwerbsminderungsrentner einer (Neben-)Tätigkeit nachgehen solltet...! - ...denn die nächste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung kommt bestimmt...
Den Anhang Fragebogen-Nachprüfung_der_weiteren_Rentenberechtigung.pdf betrachten
Viele Grüße, Bernhard
vor längerer Zeit fragte ich selbst einmal in diesem Forum danach, ob mir jemand den Fragebogen zur Verfügung stellen könnte, den man als Erwerbsminderungsrentner zugeschickt bekommt, wenn eine sogenannte "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" ins Haus steht... Leider konnte mir damals keiner bezüglich dieses Fragebogens weiterhelfen...
Inzwischen bin ich selbst in der Situation, dass mir meine erste "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" zugesandt wurde, seitdem ich vor zwei Jahren meine volle Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Befristung zugebilligt bekommen habe.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert wie folgt darüber:
"Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit der Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger regelmäßig alle 2 Jahre die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Überprüft werden alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auch wenn eine ausdrückliche zeitliche Befristung nicht vorliegt. Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehören:
- Renten wegen Berufsunfähigkeit
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung
Von der Nachprüfung sind alle Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes."
(Quelle: Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund, Referat 3080 - BU/EU Nachuntersuchung)
Ich stelle hiermit den Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung, damit sich alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, oder einer vergleichbaren Rente, einmal ein Bild davon machen können, mit welchen Fragen man sich konfrontiert sieht, wenn man "nebenher" noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgeht...
Die Fragen unter den Punkten 2.) und 3.) sind derart "bohrend", dass mir persönlich keiner erzählen kann, die Sachbearbeiter oder der ärztliche Beratungsdienst würden nicht sofort "hellhörig" werden, sobald die Antworten auch nur ansatzweise aufzeigen, man kann ja doch noch einer Tätigkeit nachgehen bzw. es läßt sich zwischen den Zeilen ja doch noch eine gewisse Belastbarkeit herauslesen... Zum Beispiel, wenn unter 2.e) zutreffen sollte, dass man seine Beschäftigung nicht dann und wann aus Gesundheitsgründen unterbrechen muß, oder wenn unter 2.f) zutreffen sollte, dass der Arbeitgeber keine besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand nimmt, usw.
Also ich möchte keine Panik machen und keine Verunsicherung schüren, aber ich möchte sagen: Bitte aufpassen, wenn Ihr als Erwerbsminderungsrentner einer (Neben-)Tätigkeit nachgehen solltet...! - ...denn die nächste Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung kommt bestimmt...
Den Anhang Fragebogen-Nachprüfung_der_weiteren_Rentenberechtigung.pdf betrachten
Viele Grüße, Bernhard
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