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erwerbsminderungsrente?hab ich anspruch?

kasi78

Nutzer
Registriert seit
31 Jan. 2007
Beiträge
6
hallo.ich lese hier immer etwas von erwebsminderungsrente.die prozentual zum letzten brutto anteilig zu den noch zu arbeitenden std gezahlt wird.

jetzt wäre mal meine frage ob ich da überhaupt anspruch drauf habe und wie ich das beantragen kann?

ich habe gegen einen bescheid vom versorgungs amt der mir eine grad der behinderung von 30% bescheinigen sollte einspruch eingelegt.weil bei der berechnung fehler begangen wurden bzw einige sachen nicht berücksichtigt wurden.

das verfahren wird warscheinlich jetzt eingestellt und mir werden 45% zuerkannt.(habe in der zeit von der bg 45%mde erhalten.)

ich habe noch nicht schriftliches vom versorgungsamt.es ist alles noch in der arbeit.
wenn ich den bescheid habe,kann ich dann bei der lva anfragen?oder wie gehe ich da am besten vor.

in meinem beruf den ich vorher ausgeübt habe bin ich berufsunfähig und werde auch keine vergleichbare tätigkeit mehr ausüben können.

die bg wollte mich eigentlich umschulen.aber irgendwie kommt da auch nichts mehr.

mfg karsten
 
re. Antwort

Hallo Karsten,

ich glaube das Du hier ein bisschen was durcheinander bringst.

Das Versorgungsamt kann nur eine GdB = Grad der körperlichen Behinderung durch Gutachten, Arztberichten ect. ermitteln, festlegen. ( Schwerbehindertenausweiß )
Die Rentenversicherung kann die MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Gutachten ermitteln, festlegen.

Hattest Du einen Arbeitsunfall ist hier Deine für Dich zuständige BG zuständig, die dann nach Abschluss der Heilbehandlung ect. auch durch Gutachten ect. die MdE ermitteln, bewerten, festlegt. Jedoch keine GdB.

Das sind zwei ganz verschiedene Themen, bitte gehe dazu mal in den FAQ - Bereich und lese Dich zu den Themen ein. Und stelle dann bitte Deine Fragen ganz konkret. In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
oh hab ich das oben verwechselt.ich meinte es ja auch so wie du es jetzt geschrieben hast.

meine bg hat schon einen mde von 45% festgestellt und zahlt mir im mai rente.

jetzt war nur viel mehr meine frage ob ich überhaupt noch anspruch auf rente vom statt habe.also die beschriebene erwerbsminderungsrente.

aber wenn nur die bg für mich zuständig ist brauche ich da ja nichts mehr beantragen.oder?

das vom versorgungsamt ist ja nur für den schwerbehinderten ausweis.das ist mir klar.aber hätte ja sein können das die nach der festsetzung des versorgungsamt gehen.

sorry wenn das etwas missverständlich rüberkahm.
werde mir die faq mal zu gemüte führen...

mfg karsten
 
Hallo Karsten,

die Unfallrente der BG und die EU-Rente der Rentenversicherung sind auch 2 verschiedene Paar Schuhe. Ich nehme mal an du bist Jahrgang 1978? Dann gibts für dich keine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente mehr (nur für Jahrgang älter xx.1961).
Wenn du derzeit nicht voll arbeitsfähig bist und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 Stunden arbeiten könntest erhälst du evtl. eine Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente, bei unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit kannst du eine volle EU-Rente bekommen. Evtl. deshalb, weil auch die Rentenversicherung deine Arbeitsfähigkeit gesondert feststellt. Es kann durchaus sein dass du bei der BG eine MdE von 45%, beim Versorgungsamt ein GdB von z.B. 50% hast und die Rentenversicherung dich für vollschichtig arbeitsfähig hält. Es gibt auch den umgekehrten Fall (habe deim Versorungsamt 50%, bei der BG 30% - aber Volle EU-Rente). Zu beachten ist dass der Gutachter der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) keinen konkreten Beruf dir nennen muss, sondern eben abstrakt bewertet - so hat mir das mal ein Gutachter gesagt.

Am besten besprichst du mal mit einem Arzt deines Vertrauens was er noch für dich für Möglichkeiten sieht und überlegst dir dann wie du weiter vorgehen möchtest. Wenn du mit deinem Sachbearbeiter der BG gut klar kommst so kannst du auch mit diesem darüber sprechen. Mein erster Rentenantrag wurde mir von der BG vorgeschlagen - ich dachte dass mir da nix zusteht und wollte den nicht stellen. Mein Sachbearbeiter hat das der BG vorliegende Gutachten für die MdE umgehend an die Rentenversicherung gesendet und auch mit diesen gesprochen. Der Erstantrag hat deshalb nur ca. 6 Wochen vom Antrag bis zur Genehmigung der vollen EU-Rente gedauert (wollte eigentlich die Teil-Rente beantragen...).

Hoffe es hilft dir weiter!
Gruß Monika

PS: Bedenke auch dass es nach einigen Jahren der Rente nicht eben leichter wird einen neuen Job zu finden. Allerdings kann man sich dadurch etwas Zeit zum richtig gesund werden (soweit noch möglich) verschaffen. Keine einfache Entscheidung - die jeder für sich und seine Gesundheit selbst treffen muss.
 
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