Mehr als eine Million Rentner betroffen und trotzdem nur eine ganz kleine Meldung!Aufgeschreckt durch einen kleinen Artikel:
Berliner Zeitung von Heute
Daraufhin schnell ins Internet und die Seite des BSG aufgerufen:
Was ist also passiert:
Da hat das zuständige oberstes Gericht der Bundesrepublik in dieser Frage entschieden: Die Regierung und die Deutsche Rentenversicherung haben über eine Million Rentner um Milliarden betrogen. Da sagt die DRV, dies ist ein Einzelfall, überhaupt nicht auf alle Fälle anwendbar (man solle sich das Urteil vom 16. Mai 2006 erinnern), die Regierung schließt sich dieser Meinung an, schickt den Vorsitzenden des beschließenden Senats in die Wüste und läßt die Aufgaben einfach auf zwei Senate aufteilen und läßt über eine Million Betroffene einfach im Regen stehen.
Ich bin Stinke Sauer. Es reicht, nicht nur die Betroffenen, nein alle die sich mit den Betroffenen solidarisieren, sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen und sich bei Parteien, Bundespräsident, seinen Bundestagsabgeordneten beschweren.
hier ein paar Adressen:
Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de.
fraktion@cducsu.de
frakmail@spdfraktion.de
pressestelle@fdp-bundestag.de
fraktion@linksfraktion.de
info@gruene-bundestag.de
InternetPost@bundesregierung.de
Schickt Eure Protestschreiben an die Mailadressen, verlangt die Umsetzung des Urteils vom Mai 2006
Lasst Euch nicht den Betrug an über einer Million betroffener Rentner gefallen.
Wehrt Euch, wir Anderen, jetzt Nichtbetroffenen werden die nächsten sein.
hier ein Link zu unserer früheren Diskussion
Gruß von der Seenixe
Hinweis des Bundespräsidenten:
Berliner Zeitung von Heute
Kassel. Mehr als eine Million Rentner müssen nach einem Urteil des BSG die 2001 beschlossenen Abschläge ihrer Erwerbsminderungsrente vorerst hinnehmen. Mit dieser gestern gefällten Entscheidung stellte sich ein Senat des Kasseler Bundessozialgerichtes gegen das Urteil eines anderen Senats vom Mai 2006. Wegen des internen Streits wird die Frage nun dem zweiten Rentensenat des BSG erneut vorgelegt.
Daraufhin schnell ins Internet und die Seite des BSG aufgerufen:
Terminbericht Nr. 5/08 (zur Terminvorschau Nr. 5/08)
Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über die Ergebnisse der Sitzung vom 29. Januar 2008.
1) bis 3)
In den ersten drei Verfahren vermochte sich der Senat der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG nicht anzuschließen. Er hält die von den Rentenversicherungsträgern angewandte Rentenberechnung mit einer Absenkung des Zugangsfaktors auch bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten für vom Gesetz gedeckt. Dies ergibt sich unter anderem aus dem systematischen Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit, wie er insbesondere im bis zum 31.12.2003 geltenden Übergangsrecht zum Ausdruck kommt. Insgesamt sieht der Senat ausreichende Anhaltspunkte für die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, alle Erwerbsminderungsrenten um so mehr zu senken, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt. Durch die weitere Gesetzesänderung zum 1.1.2008 wird diese Auffassung bestätigt. Für die im dritten Verfahren zu beurteilende Witwenrente gilt nichts grundsätzlich anderes. Einen Verfassungsverstoß hat der Senat verneint.
Allerdings hat sich der Senat durch die Rechtsprechung des 4. Senats gehindert gesehen, die vorinstanzlichen Urteile zu bestätigen und die Revisionen der Kläger zurückzuweisen. Zwar ist der 4. Senat für Streitigkeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1.1.2008 nicht mehr zuständig. Die Zuständigkeit ist aber nicht allein auf den 5a. Senat, sondern teilweise auch auf den 13. Senat übergegangen, der sich zu der hier zu entscheidenden Rechtsfrage bisher nicht geäußert hat. Deshalb hat der erkennende Senat beim 13. Senat angefragt, ob dieser an der vom 4. Senat entwickelten Rechtsprechung festhält.
SG Aachen - S 8 R 96/06 - - B 5a/5 R 32/07 R -
SG Detmold - S 20 R 68/05 - - B 5a R 88/07 R -
SG Berlin - S 7 R 5635/06 - - B 5a R 98/07 R -
4) Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Senat hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat für die Zeit des Anerkennungspraktikums nach der Umschulung zum Arbeitserzieher keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Anerkennungspraktikum ist weder nach dem Bewilligungsbescheid noch nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Teil der gewährten Weiterbildungsmaßnahme. Es handelt sich nicht um ein "notwendiges Praktikum" iS der gesetzlichen Vorschriften und ist daher nicht förderungsfähig. Hierfür spricht auch, dass es nach der einschlägigen Ausbildungsordnung innerhalb von bis zu drei Jahren nach der Abschlussprüfung zum Arbeitserzieher absolviert werden kann. Den Erwägungen der diesbezüglichen früheren Rechtsprechung ist durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen die Grundlage entzogen worden.
SG Aurich - S 2 R 143/05 -
LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 R 476/05 - - B 5a/5 R 20/06 R -
5) Die Revision des beklagten Rentenversicherungsträgers wurde zurückgewiesen.
Eine stufenweise Wiedereingliederung, die in unmittelbarem Anschluss an eine vom Rentenversicherungsträger gewährte Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird, fällt in die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers. Insofern hat § 51 Abs 5 SGB IX in der seit 1.5.2004 geltenden Fassung das Recht nicht geändert, sondern lediglich klargestellt.
SG Düsseldorf - S 26 RJ 10/04 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 R 39/06 - - B 5a/5 R 26/07 R -
Was ist also passiert:
Da hat das zuständige oberstes Gericht der Bundesrepublik in dieser Frage entschieden: Die Regierung und die Deutsche Rentenversicherung haben über eine Million Rentner um Milliarden betrogen. Da sagt die DRV, dies ist ein Einzelfall, überhaupt nicht auf alle Fälle anwendbar (man solle sich das Urteil vom 16. Mai 2006 erinnern), die Regierung schließt sich dieser Meinung an, schickt den Vorsitzenden des beschließenden Senats in die Wüste und läßt die Aufgaben einfach auf zwei Senate aufteilen und läßt über eine Million Betroffene einfach im Regen stehen.
Ich bin Stinke Sauer. Es reicht, nicht nur die Betroffenen, nein alle die sich mit den Betroffenen solidarisieren, sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen und sich bei Parteien, Bundespräsident, seinen Bundestagsabgeordneten beschweren.
hier ein paar Adressen:
Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de.
fraktion@cducsu.de
frakmail@spdfraktion.de
pressestelle@fdp-bundestag.de
fraktion@linksfraktion.de
info@gruene-bundestag.de
InternetPost@bundesregierung.de
Schickt Eure Protestschreiben an die Mailadressen, verlangt die Umsetzung des Urteils vom Mai 2006
Lasst Euch nicht den Betrug an über einer Million betroffener Rentner gefallen.
Wehrt Euch, wir Anderen, jetzt Nichtbetroffenen werden die nächsten sein.
hier ein Link zu unserer früheren Diskussion
Gruß von der Seenixe
Hinweis des Bundespräsidenten:
Oder Sie schreiben eine E-Mail an den Bundespräsidenten: Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de.
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