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Erwerbsminderungsrente darf vorerst gekürzt werden

DANK an euch beiden für euer Engagement und die Veröffentlichung dieser Schreiben!
Leider verstehe ich nicht so viel davon. Bin so schlau wie vorher. Wenn ich die nächsten Tage nun meine EURente beantragen werde kann ich also davon ausgehen, dass ich weniger bekomme als vor einigen Jahren, ist das so
 
Hi Alle,


bald sind Wahlen, wen sollen wir bei dieser Auswahl dann wählen.

Machen wir eine eigene Partei auf
 
Hallo!
Ich habe einen neuen Rentenantrag gestellt und zwar"Altersrente für
Schwerbehinderte" und siehe da,ich habe seit 01.11.07 ca.80€ mehr Rente.Setzt euch mal mit der Deutschen Rentenversicherung auseinander.
Vorher hatte ich auch 100% Erwerbsunfähigkeitsrente. Kleiner Tipp!

Gruss Sammy1:cool:
 
Hallo allerseits :)

soeben erhalte ich Post von der pin ...

Geschrieben hat mir das Sozialgericht Frankfurt/Oder.

Darin wird mir mitgeteilt, daß ich ein neues Aktenzeichen bekommen habe aufgrund eines Zuständigkeitswechsels ist jetzt eine andere Kammer eingetragen und außerdem das Aktenzeichen ein wenig geschönt: von Antragstellung XYZ /07 auf neu XYYZ/08 .... in meinen Augen hat das einen faden Beigeschmack ... in der Statistik ist also Akt.Z.: XYZ/07 abgearbeitet ! ! !

Eine Erläuterung über die divergierenden Rechtsauffassungen der verschiedenen Senate am BSG wurde als Einleitung verfasst und es gipfelt in folgendem Satz:

*****sieht sich das Gericht veranlasst, erneut die Anordnung des Ruhen dieses Verfahrens anzuregen. Angesichts der Fülle weitaus älterer zu bearbeitenden Streitverfahren ist ohnehin eine zeitnahe Entscheidung in diesem Verfahren durch das Sozialgericht nicht zu erwarten. ****

Drei Wochen habe ich Zeit, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Ich bin etwas angesäuert:
1. hat die Rentenversicherung vorgeschlagen, das Verfahren ruhen zu lassen, das SG hat in den mir vorliegenden Schreiben nichts davon erwähnt.
2. hat es den Anschein, daß je länger jetzt gewartet wird, umso mehr Anstrengungen mache ich um dazuzuverdienen und die Falle klappt zu, sobald ich dann bei eventuell positivem Urteil über dem Satz war ....

Nun gut, ich werde mir am Wochenende einiges an Formulierungen zurechtsuchen ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger,

ich würde bei Gericht meine Verwunderung über das neue Aktenzeichen zum Ausdruck bringen schon mit dem Verweis auf das Urteil des EUGMR wegen überlanger Verfahrensdauer und Du schon gedenkst notfalls mit einer Klage Schadenersatz von der Bundesrepublik zu verlangen ;-)
Es scheint jetzt das übliche Verfahren zu sein um der Flut an Klagen Herr zu werden.
Schweinerei ist es trotzdem, weil den Betroffenen das Geld fehlt und nicht den Richtern.

Gruß von der Seenixe
 
hallo an alle,
ich klinke mich mal hier ein, hoffe das ist richtig so, wenn nicht verzeiht einem noch unerfahrenem Mitglied.
Habe mit großem Interesse die Beiträge zum Thema hier gelesen, wie sieht die Situation jetzt 2011 aus?
Ich halte ja seit kurzem meinen EMR Bescheid in den Händern, in diesem Machwerk der Verschleierung und Nichtnachvollziehbarkeit, steht nun auch das man einen Teil meiner Rente einbehält. (Zit.: In dieser Rente ist ein Abschlag enthalten (verminderter Zugangsfaktor) Einzelheiten Anlage....)
Nun habe ich im Web gelesen das zur Zeit noch Klagen laufen und falls diese irgendwann mal positiv verlaufen, könne nur derjenige seine Rechte wahren, der gegen diesen Abschlag Einspruch erhoben hat.
Nun dies möchte ich gerne tun. Wer hat Erfahrung mit sowas?
Gegen was genau erhebt man Einspruch, wie formuliert man das am besten?
Welche Fristen sind zu wahren?

hocherwartungsvoll... Hero
 
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