Hallo allerseits
soeben erhalte ich Post von der pin ...
Geschrieben hat mir das Sozialgericht Frankfurt/Oder.
Darin wird mir mitgeteilt, daß ich ein neues Aktenzeichen bekommen habe aufgrund eines Zuständigkeitswechsels ist jetzt eine andere Kammer eingetragen und außerdem das Aktenzeichen ein wenig geschönt: von Antragstellung XYZ /07 auf neu XYYZ/08 .... in meinen Augen hat das einen faden Beigeschmack ... in der Statistik ist also Akt.Z.: XYZ/07 abgearbeitet ! ! !
Eine Erläuterung über die divergierenden Rechtsauffassungen der verschiedenen Senate am BSG wurde als Einleitung verfasst und es gipfelt in folgendem Satz:
*****sieht sich das Gericht veranlasst,
erneut die Anordnung des Ruhen dieses Verfahrens anzuregen. Angesichts der Fülle weitaus älterer zu bearbeitenden Streitverfahren ist ohnehin eine zeitnahe Entscheidung in diesem Verfahren durch das Sozialgericht nicht zu erwarten. ****
Drei Wochen habe ich Zeit, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Ich bin etwas angesäuert:
1. hat die Rentenversicherung vorgeschlagen, das Verfahren ruhen zu lassen, das SG hat in den mir vorliegenden Schreiben nichts davon erwähnt.
2. hat es den Anschein, daß je länger jetzt gewartet wird, umso mehr Anstrengungen mache ich um dazuzuverdienen und die Falle klappt zu, sobald ich dann bei eventuell positivem Urteil über dem Satz war ....
Nun gut, ich werde mir am Wochenende einiges an Formulierungen zurechtsuchen ....
fliedertigerische Grüße