Hallo zusammen, kennt sich jemand mit dem o.g. Thema aus?
Kurz zum Thema: Unverschuldeter Unfall, 100% Schwerbehindert. Querschnittsgelähmt.
Es geht darum, dass Verdienstausfall gezahlt wird als Differenz zum Teilzeit erarbeitetem Gehalt. Hier steht noch nicht fest, ob dieser Lohn überobligatorisch ist und somit nicht anrechenbar wäre. Dies wird derzeit geklärt.
Nun war ich zur Reha gewesen und es wurde mir mitgeteilt, dass der Reha-Antrag nun auch als Rentenantrag gilt für eine Erwerbsminderungsrente. Die Frage ist jetzt für mich, ob das zum Vorteil für mich wird? Oder ob es überhaupt Sinn macht, diese Rente zu beantragen. Wenn Sie dann von der Versicherung sowieso wieder gegengerechnet werden würde. Oder wäre diese Rente dann gleichzusetzen mit dem überobligatorischen Gehalt was evtl. dann nicht anrechenbar wäre?
Vielleicht weiß der ein oder andere dazu was. Danke vorab
Kurz zum Thema: Unverschuldeter Unfall, 100% Schwerbehindert. Querschnittsgelähmt.
Es geht darum, dass Verdienstausfall gezahlt wird als Differenz zum Teilzeit erarbeitetem Gehalt. Hier steht noch nicht fest, ob dieser Lohn überobligatorisch ist und somit nicht anrechenbar wäre. Dies wird derzeit geklärt.
Nun war ich zur Reha gewesen und es wurde mir mitgeteilt, dass der Reha-Antrag nun auch als Rentenantrag gilt für eine Erwerbsminderungsrente. Die Frage ist jetzt für mich, ob das zum Vorteil für mich wird? Oder ob es überhaupt Sinn macht, diese Rente zu beantragen. Wenn Sie dann von der Versicherung sowieso wieder gegengerechnet werden würde. Oder wäre diese Rente dann gleichzusetzen mit dem überobligatorischen Gehalt was evtl. dann nicht anrechenbar wäre?
Vielleicht weiß der ein oder andere dazu was. Danke vorab
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