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Erwerbsminderungsrente beantragen trotz Verdienstausfallschaden?

roll

Mitglied
Registriert seit
15 Sep. 2010
Beiträge
46
Hallo zusammen, kennt sich jemand mit dem o.g. Thema aus?

Kurz zum Thema: Unverschuldeter Unfall, 100% Schwerbehindert. Querschnittsgelähmt.

Es geht darum, dass Verdienstausfall gezahlt wird als Differenz zum Teilzeit erarbeitetem Gehalt. Hier steht noch nicht fest, ob dieser Lohn überobligatorisch ist und somit nicht anrechenbar wäre. Dies wird derzeit geklärt.

Nun war ich zur Reha gewesen und es wurde mir mitgeteilt, dass der Reha-Antrag nun auch als Rentenantrag gilt für eine Erwerbsminderungsrente. Die Frage ist jetzt für mich, ob das zum Vorteil für mich wird? Oder ob es überhaupt Sinn macht, diese Rente zu beantragen. Wenn Sie dann von der Versicherung sowieso wieder gegengerechnet werden würde. Oder wäre diese Rente dann gleichzusetzen mit dem überobligatorischen Gehalt was evtl. dann nicht anrechenbar wäre?

Vielleicht weiß der ein oder andere dazu was. Danke vorab
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo roll ,

kurz:

Die EMR wird immer gegengerechnet und ist kein "überobligatorisches " Einkommen.
Ich hatte die EMR neben dem Verdienstausfall beantragt. Man hat noch neben dem Schadenersatz ein Einkommen, wenn die
Versicherung mal wieder, ihre "Verdienstausfall Spielchen" mit einem treiben will.

Grüße
 
Hallo Siegfried,

danke für deine Rückmeldung. Aber angenommen man bekommt Recht, dass die derzeitige Tätigkeit als überobligatorisch gilt. Und man beantragt dann die EMR. Dann ist diese doch dem eigentlichen Einkommen zuzurechnen, welches ja als überobligatorisch nicht angerechnet wurde?!

@Tscharlie, was willst du uns damit sagen?
 
Hallo Roll,
wenn doch aber die EMR in jedem Fall angerechnet wird (und die Versícherung bekommt dies 100% spitz) dann machen doch Deine Überlegungen auch keinen Sinn.
Und mir ist auch nicht klar, warum dies auch nicht so sein sollte. EMR und voller Verdienstausgleich? Meiner Meinung nach wäre dies Betrug.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @seenixe, dass ist mir auch klar. Aber es geht ja nicht von mir aus. Sondern die Rentenversicherung drückt mir das ja quasi auf. Und sagt, dass ich mich glücklich schätzen könne, dass sie mir das anbieten. Aus meiner persönlichen Sicht ist es aber Quatsch die EMR zu beantragen und diese dann in Abzug zu bekommen. Wozu soll ich es dann beantragen? Damit die Versicherung weniger zahlen muss und ich noch mehr Aufwand habe?

Dann wäre ich ja schön blöd. Deshalb nur die fragen, ob es evtl dann auch nicht angerechnet werden würde, sofern ich es durch bekomme, dass meine jetzige Arbeit als überobligatorisch bewertet wird.
 
hallo roll,

falls es doch noch zu EMR kommen sollte - ist dort wohl die Frage zu klären ob unfallbedingt die EMR ist oder bist du andere Meinung?

Lg. Rolandi
 
Hallo Roll,

ich habe leider keine Ahnung, würde aber folgendes vorgehen empfehlen.

Die DRV hat eine sogn. Regressabteilung! Sprich, diese holt sich Rentenbeiträge etc. von der gegn. HPV zurück.

Nun hast Du ja zwei Gesetzbücher. Einmal das SGB (Krankenkasse / Rentenversicherung) und die gegn. HPV (Zivilrecht).

Die DRV wird sicherlich nicht bezahlen wollen für Leistungen, welche verursachergemäß auf Fremdverschulden zurück zu führen
ist und z. B. Deine Rentenversicherungsbeiträge bis zum eigentlichen Leistungsfall der Altersrente von der HPV anfordern.

Ebenfalls Reha-Kosten.

Mein Tipp zur Aufklärung bei Dir, wäre ein Termin mit der DRV-Rentenberatung zu vereinbaren und schon gleich Deine Situation zur Gesprächsvorbereitung der DRV mitzuteilen.

Termine kannst Du wie folgt vereinbaren:

https://www.deutsche-rentenversiche...ng-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

Viele Grüße

Kasandra
 
Nun war ich zur Reha gewesen und es wurde mir mitgeteilt, dass der Reha-Antrag nun auch als Rentenantrag gilt für eine Erwerbsminderungsrente.

Dies sehe ich nicht so.

Es geht immer Reha vor Rente.

UND eine Reha heißt nun wirklich nicht, dass dies ein Rentenantrag ist. Wer hat Dir das erzählt???

DU hättest einen Antrag auf EMR stellen müssen - hast Du das?

Ich gehe davon aus: NEIN - denn dann würde sich die DRV recht zügig melden und Dich zum ärztl. Termin einbestellen zum Gutachten bzw. im Vorfeld eine Schweigepflichtsentbindung von Deinen Ärzten verlangen zur Einholung von Befunden etc.
Hat dies bereits stattgefunden?

Eine Reha ist u. A. dazu gedacht, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten!

Viele Grüße Kasandra
 
Hallo @Kasandra. Doch es ist wirklich so, dass es in bestimmten Fällen so ist, dass der Reha Antrag gleichzeitig auch ein Rentenantrag ist. Das ist von der RVS so vorgesehen. Siehe Anhang.
 

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Hallo,
wir haben Roll`s Problem auch schon durch.
Bei uns war die Reihenfolge anders, da Männe eigentlich schon ab Unfalltag durchgängig arbeitsunfähig war.

Also Anschlußheilbehandlung = Reha, dieser Antrag ist auch als Rentenantrag zu bearbeiten ( Kasandra : sicher Reha vor Rente- doch sollte irgendwer feststellen, dass es sich nicht rechnet, ist es ein Rentenantrag!)
Zuerst wird die KK dich drauf hinweisen!

Hallo Roll , leider bist du gezwungen die EU -Rente zu deinen Gegebenheiten ( Punkte , Voll-oder Teilerwerbsrente) als fest Größe anzunehmen!
Den verbliebenen Teil zum Erwerbsschaden muß die Gegnerische ausgleichen!
Nun zu deinem tatsächlichen Verdienst (überobligatorisch) der geht nur die DRV was an: BGH -Urteil ( Siegfried 21 hat es sicher)

Leider hat dies weder unseren Anwalt noch das LG interessiert, wir streiten seit Jahren wegen diesem Teils des Erwerbsschadens...
Die gerichtlichen Gutachter haben bestätigt, dass Männe nix mehr nebenbei verdienen kann !
.
Die Einstufung der Drv ist deine Grundlage!
Lass Dich von der DRV beraten! Die sagen dir auch, ob du Geld aus Miete oder PV mit anrechnen lassen mußt ( eigener Arbeit oder Invsetitionen)

LG
Aramis
 
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