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Erwerbsminderungs - Rente

realsteel

Mitglied
Registriert seit
25 Dez. 2014
Beiträge
26
Hallo ,
am 25.01.16 habe ich einen Termin bei meinem Rententräger.
Da mein Krankengeld am 18.12.15 endet musste ich zum Jobcenter, die wiederum schickten mich ersteinmal zum Ärztlichendienst des JC ....
Am Freitag kam dann der Anruf ich wäre nicht mehr zu vermitteln und müsste zur LVA.
Meine Frage ist...
Wenn ich eine volle EMR von 551 € bekomme muss der Unfallgegner mir eine Diverenz zur letzten Löhnung geben ?
Die hatte ich bis heute zum Krankengeld bekommen.
 
Hallo realsten,

bin kein Jurist, aber ich würde die Frage mit ja beantworten!
 
Rente auf Zeit

Ich hatte heute 2 Schreiben bekommen....
1. Von der Rentenversicherung LVA , aus diesem Schreiben geht hervor das
Ich die VEMR bekomme. Die geht 3 Jahre und dann muss ich wieder zur erneuten
Untersuchung. Die haben mich vom Unfall Tag an kaputt geschrieben. ...
Meine EMR liegt nach Abzügen bei 550,12 €

Grundsicherung wird beantragt und kommt wahrscheinlich auf 315,00 €

2. Schreiben kam von der Gegnerischen Versicherung...
In dem Schreiben steht das ich 15 000 bekomme... Bzw. 10000 da schon
5000 vorab gezahlt wurden.
Es kommt mir so en bissel spanisch vor denn die Versicherung hatte mir mal
Ein Gebot von 40 000 gemacht was ich nicht angenommen habe weil meine Zukunft
ungewiss war. Weiter steht drin das ich ruhig klagen könne....

Meine Unfallfolgen waren, sind...
1. Fraktur der Brustwirbel 10 und 11 (Fixateure von 9 bis 12) Schrauben bleiben drin
2. Linker Beckenriss
3. Fraktur des linken Mittelfussknochen
4. Schwere PTBS was aus 2 Psychologischen Gutachten hervor geht.
Kurzbericht vom Psychiater steht noch aus.

Nach 2 Wochen im Krankenhaus war ich auch noch 9 Wochen in der Reha und
Insgesamt schon 2 Jahre in Pflege bei den Eltern wegen der Angstzustände und
Depressionen. ..


Ganz ehrlich ... 15000 erscheinen mir doch zu wenig.
Aber der Anwalt hat das schon weil die das einfach angewiesen haben und er hats
Dann gleich an mich geschickt. Was soll ich jetzt machen weil die Versicherung es als erledigt ansieht.
 
....
Hallo realsteel,

die haben Dir also eine Abfindung gezahlt. Klingt für mich so.

Hast Du jemals unterschrieben, dass Du einer Abfindung zustimmst?

Ich persönlich würde nicht zustimmen. Da ich davon ausgehe, dass bei Deinen Einschränkungen sich weitere Folgen im Laufe der Jahre einstellen werden. Ich gehe auch davon aus, dass die das wissen und weiteren - teureren - Kosten vorbeugen wollen.

Bedenke, dass Du die Folgekosten anteilmäßig (Eigenanteil Zuzahlung Krankenkasse) selbst wirst tragen müssen.

Außerdem meine auch ich, dass die Versicherung einen monatlichen Ausgleich für Dein entgangenes Gehalt bezahlen muss.

Oder ist das allein Dein Schmerzensgeld?


Liebe Grüße Christiane
 
Hallo realsteel,

dann lass der Versicherung schreiben, dass Du die Abschlagszahlung auf den Erwerbs- und Haushaltsschaden anrechnest und Dein Anwalt kann schon mal die Klage einreichen.

Da auf das Schmerzensgeld noch nichts gezahlt wurde, wird jede Zeit der Verzögerung Dein Schmerzensgeld erhöhen.

Und ganz beiläufig kannst Du mal fragen, in welche Höhe die Versicherung Rückstellungen für Deinen noch nicht abgewickelten Schadensfall gebildet hat und wie hoch die Steuerersparnis dafür jedes Jahr ist.

Die Versicherung ist zum zeitnahen Ausgleich Deiner Schäden verpflichtet, tut sie aber nicht, weil sie auf Deine Kosten durch die Rückstellungen jährliche Gewinne in Form von Steuerersparnissen einfährt. Da muss dann mal an die Gewinnabschöpfung gedacht werden.

Gruß
tamtam
 
...
Hallo realsteel,

also, alles was ich schreibe beruht auf eigenen Erfahrungen / Gelesenem / Erfahrungen anderer und natürlich Gesetzen. Kein Profi! :)

Die Versicherung will offensichtlich Tatsachen schaffen. Hast Du schriftlich irgendwo, dass die zuerst 40 000 Euro Schmerzensgeld angeboten haben? Ich würde die schriftlich daraufhinweisen, dass ich dieses Geld unter Vorbehalt behalte. Einschreiben + Rückschein.

Einem Rechtsanwalt kann man das Mandat auch entziehen. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/mandatentzug

Auf Prozesskostenhilfe musst Du meiner Meinung nach nicht zurückgreifen, da auch hier die gegnerische Versicherung in der Pflicht ist.



Viel Erfolg!

Liebe Grüße Christiane
 
Sry, Christiane17,

wer eine Klage einreicht, darf erstmal alle Kosten (eigener RA und Gericht) selbst zahlen. Daher PKH beantragen.

Gruß
tamtam
 
Sry, Christiane17,

wer eine Klage einreicht, darf erstmal alle Kosten (eigener RA und Gericht) selbst zahlen. Daher PKH beantragen.

Gruß
tamtam

Hallo tamtam,

das weiß ich nicht so genau. Aber die gegnerische Versicherung muss meinen Anwalt sowieso bezahlen. Sollte das nicht auch für die Kosten des Verfahrens gelten?

:confused:


LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hörte auch das der Anwalt ganz unabhängig vom Ausgang 1000 euro vorab möchte.. Mit der Prozesskosten Beihilfe muss ich dann schauen.
 
Ich hörte auch das der Anwalt ganz unabhängig vom Ausgang 1000 euro vorab möchte.. Mit der Prozesskosten Beihilfe muss ich dann schauen.

Will er das als Honorar für seine bisherige Arbeit? >> Abrechnung mit der Gegenseite

Oder als Vorschuß? :eek: Wenn Prozesskosten gewährt werden, dann über das Gericht
Meine ich mal...

Prozesskostenhilferechner http://www.pkh-rechner.de/

Ich habe auch gerade mal durchgerechnet. :eek:

LG Christiane
 
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