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Erwerbsminderrungsrente und OEG Rente

Ani2284

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Juli 2021
Beiträge
21
Hallo an Alle,
ich Binghamton neu hier… bin zufällig auf diese Seite gestoßen..aber sehr froh das es so eine Seite gibt.
Ich beziehe seit 2009 eine OEG Rente 30 GdB
Seit 2011 eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe unbefristet, bis ich in Rente gehe sozusagen
Ich bin noch sehr jung 37 Jahre ..
Vielleicht kann mir jemand was zu folgenden Frage sagen, ich wäre sehr Dankbar.
Meine Renten zusammen sind nicht sonderlich hoch ca. 760€
Als meine OEG bewilligt wurde .. hatte ich noch keine erwerbsminderungsrente.. und mir wurden 30% GdB zugestanden..
Der Prozess lief gerade.. jetzt wo ich voll berentet bin und eigentlich auch gar nicht arbeiten gehen kann .. erscheinen mir die 30 GdB als zu wenig .. aber wie kann ich das ändern ??
Bzw.. ist das überhaupt möglich??
Ich lese hier soviel aber irgendwie auch nichts konkretes dazu??
bzw. Kann mir jemand einen Tipp geben wo ich dazu was lesen kann?

ganz lieben Dank
 
Hallo @Ani2284:

Ein Antrag nach § 44 SGB X auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes oder ein Antrag nach § 48 SGB X auf § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse, je nach Lage deines Falles, wären entsprechende Wege.

Entweder musst Du glaubhaft machen, dass damals schon zu niedrig festgesetzt wurde oder sich die Folgen des Schädigungsereignisses zwischenzeitlich verschlimmert haben. in beiden Fällen könntest Du Mittel ab 2017 nachgezahlt bekommen, es sei denn Du fändest Gründe für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, d.h. dass die Behörde nachweislich ein Verschulden trifft, dass der GdB nicht schon früher korrekt festgestellt wurde.

LG

KoratCat
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedeutet das, dass Du dich in Binghamton, NY, befindest?

Das heisst aber nicht, dass es unmöglich wäre, auch von dort aus zu deinem Recht zu kommen. Leicht wäre es nicht, da wahrscheinlich ärztliche Gutachten erstellt werden müssen. Da wäre die Frage, ob Du dazu nach Deutschland reisen müsstest oder ein entsprechendes Gutachten in den USA erstellt werden kann. Wegen der in beiden Fällen damit verbundenen sehr hohen Kosten besteht aber keine große Aussicht, dass das so reibungslos abläuft. Es würde also recht lange dauern, wahrscheinlich bekämst Du nicht vor der zweiten Instanz recht.

Du könntest das im schriftlichen Verfahren selbst machen. Ist allerdings sehr nervenaufreibend. Da stellt sich die Frage der Dringlichkeit. Ich gehe davon aus, dass die gegeben ist.
 
@Ani2284

ich fasse mal zusammen :

Du hast bei deinem Versorgungsamt einen Antrag auf OEG gestellt.
dannach hast Du eine Grundrente von 30 GdS erhalten.

Aus meiner unvollständigen Sicht :
So, es scheint offensichtlich das die Berechnung und Festlegung des BSA vergessen wurde.
Diese wird aber mit Antrag auf OEG gestellt.
das ist an der Tagesordnung bei den Versorgungsämtern !
Hier wäre zunächst das Versorgungsamt aufzufordern den BSA zu berechnen und nachzuzahlen.
(2009 bis 2011 vermutlich Krankengeld, somit therotisch die Differnez zu Deinem Gehalt,
und ab 2011 einfach ausgedrückt theortisch Rente zu Deinem gehalt)

Zur Grundrente:
Da sich die Verhältnisse mit der Vollrenteung geändert haben, ab 2011
stelle sofort einen Antrag auf Nachberechnung / Erhöhung der Grundrente
auf berufliche Betroffenheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe hast du 30 % GSD medizisch bereits erhalten,
dem muss bei Vollverentung 20 % Gds berufliche Betroffenheit addiert werden.
Also stehen dir 50 GdS Grundrente zu.

Empfehle privat einen Rechtsanwalt/in zu beauftragen

Hier vielleicht mehr

 
Guten Tag, und lieben Dank für die Antworten.

ich lebe in Deutschland ich weiß jetzt nicht genau wieso Binghamton aufgetaucht ist.
Mein Fall ist speziell.. den Antrag auf die OEG Rente hat damals während des Prozesses eine Gerichtshilfe bzw. eine Dame die mich durch den Prozess begleitet hat ( wurde von meiner Anwältin arrangiert) mit mir gestellt. Die OEG Rente habe ich schon erhalten, da war mein Fall noch beim Bundesgerichtshof .. der Täter hatte immer wieder Berufung eingelegt.
Seit dieser Zeit habe ich nicht mehr gearbeitet .. also vor dem Prozess schon und danach ging nichts mehr
Ich hatte mich natürlich damals erst krankgemeldet.. irgendwann ging es zum medizinischen Dienst durch das Arbeitsamt und die wieder rum haben dann gesagt .. Erwerbsminderungsrente beantragen. Wurde bewilligt… mehrmals verlängert .. und letztes Hahr habe ich eine ERwerbsminderrungsrente bis Renteneintritt erhalten. Eine OEG Rente erhalte ich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Der Täter wurde verurteilt in jeder und zum Schluss auch in höchster Instanz..
( Stalking, Nötigung, schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung)
Ich habe die Renten ja so akzeptiert .. weil ich froh war das ich überhaupt was gekriegt habe. Viele sagten, sei froh meistens wird alles abgelehnt.
ich habe viele und lange Therapien gemacht .. lebe stabil in meiner Welt
Aber ich bin berentet und daran wird sich nichts ändern.. es war schwer für mich das so jung zu akzeptieren.. ich kann ja maximal geringfügig was dazu verdienen..
Irgendwann bin ich durch Zufall auf einen Artikel gestoßen, das viele Opfer viel zu wenig bekommen.. normal leben, arbeiten ist ja nicht möglich und man denk man müsste es so akzeptieren und froh sein das man überhaupt was kriegt

wenn ich beim Versorgungsamt anrufe und ihnen das so schildere, gibt es da keinen Änderungsantrag .. oder sowas? Auf deren Seite finde ich nichts.
Oder lieber einen Anwalt suchen, der einen zumindest beraten kann ??

Danke
 
@Ani2284

ich fasse mal zusammen :

Du hast bei deinem Versorgungsamt einen Antrag auf OEG gestellt.
dannach hast Du eine Grundrente von 30 GdS erhalten.

Aus meiner unvollständigen Sicht :
So, es scheint offensichtlich das die Berechnung und Festlegung des BSA vergessen wurde.
Diese wird aber mit Antrag auf OEG gestellt.
das ist an der Tagesordnung bei den Versorgungsämtern !
Hier wäre zunächst das Versorgungsamt aufzufordern den BSA zu berechnen und nachzuzahlen.
(2009 bis 2011 vermutlich Krankengeld, somit therotisch die Differnez zu Deinem Gehalt,
und ab 2011 einfach ausgedrückt theortisch Rente zu Deinem gehalt)

Zur Grundrente:
Da sich die Verhältnisse mit der Vollrenteung geändert haben, ab 2011
stelle sofort einen Antrag auf Nachberechnung / Erhöhung der Grundrente
auf berufliche Betroffenheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe hast du 30 % GSD medizisch bereits erhalten,
dem muss bei Vollverentung 20 % Gds berufliche Betroffenheit addiert werden.
Also stehen dir 50 GdS Grundrente zu.

Empfehle privat einen Rechtsanwalt/in zu beauftragen

Hier vielleicht mehr

Danke für die Informationen
 
Bedeutet das, dass Du dich in Binghamton, NY, befindest?

Das heisst aber nicht, dass es unmöglich wäre, auch von dort aus zu deinem Recht zu kommen. Leicht wäre es nicht, da wahrscheinlich ärztliche Gutachten erstellt werden müssen. Da wäre die Frage, ob Du dazu nach Deutschland reisen müsstest oder ein entsprechendes Gutachten in den USA erstellt werden kann. Wegen der in beiden Fällen damit verbundenen sehr hohen Kosten besteht aber keine große Aussicht, dass das so reibungslos abläuft. Es würde also recht lange dauern, wahrscheinlich bekämst Du nicht vor der zweiten Instanz recht.

Du könntest das im schriftlichen Verfahren selbst machen. Ist allerdings sehr nervenaufreibend. Da stellt sich die Frage der Dringlichkeit. Ich gehe davon aus, dass die gegeben ist.
Dankeschön, für die Infos
 
Es verwundert, warum Du nichts von Berufsschadensausgleich (BSA) erwähnst, auch nachdem Impf2010 den angesprochen hat. Der hängt davon ab, welchen Beruf Du vor der Schädigung ausgeübt hast. Nach heutigem Recht würden das mindestens ca. 700 EUR schon auf der niedrigsten Qualifikationsstufe (A5, abzügl. deiner Renten, 42,5% vom Rest) ausmachen. Den bekämst Du zusätzlich.
 
Es verwundert, warum Du nichts von Berufsschadensausgleich (BSA) erwähnst, auch nachdem Impf2010 den angesprochen hast. Der hängt davon ab, welchen Beruf Du vor der Schädigung ausgeübt hast. Nach heutigem Recht würden das mindestens ca. 900 EUR schon auf der niedrigsten Qualifikationsstufe (A5, abzügl. deiner Renten, 42,5% vom Rest) ausmachen. Den bekämst Du zusätzlich.
Von BSA lese ich hier zum ersten Mal
Ich habe vor dem Prozess mein Fachabitur nachgeholt .. davor aber eine Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht und in dem Beruf auch gearbeitet.. wollte das Fachabi( verkürzt auf ein Jahr) um ins Hotelmanagment zu kommen.. nach drei Monaten kam der Prozess und als ich den Täter vor Gericht wieder gesehen habe.. war alles vorbei.. ich war zu nichts mehr fähig..
Könnte ich es nachträglich auch noch beantragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte ich es nachträglich auch noch beantragen?
Du solltest es nicht nur "nachträglich" beantragen, sondern auch für die Vergangenheit geltend machen! Eventuell liegt da eine Amtspflichtverletzung vor, die dir einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Nachzahlung und Verzinsung seit 2009 verschafft. Ansonsten müssten die ab 2017 nachzahlen und verzinsen.

Mit der Ausbildung zur Hotelfachfrau wärst Du schon mal auf der heutigen Stufe A7. Ob man argumentieren kann, Du seist ja noch in der Ausbildung gewesen und müsstest daher noch höher eingestuft werden, ist von hier aus schwer zu beantworten. Schau dir dazu doch mal den Thread an. Da gibt es einige gute Antworten zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
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