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Erwerbsminderrungsrente und OEG Rente

Du solltest es nicht nur "nachträglich" beantragen, sondern auch für die Vergangenheit geltend machen! Eventuell liegt da eine Amtspflichtverletzung vor, die dir einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Nachzahlung und Verzinsung seit 2009 verschafft. Ansonsten müssten die ab 2017 nachzahlen und verzinsen.

Mit der Ausbildung zur Hotelfachfrau wärst Du schon mal auf der heutigen Stufe A7. Ob man argumentieren kann, Du seist ja noch in der Ausbildung gewesen und müsstest daher noch höher eingestuft werden, ist von hier aus schwer zu beantworten. Schau dir dazu doch mal den Thread an. Da gibt es einige gute Antworten zu.
Ganz lieben Dank für die Infos. Ich bin echt platt was ich hier alles lese.
 
Ganz lieben Dank für die Infos. Ich bin echt platt was ich hier alles lese.
Ich habe mir jetzt vieles durchgelesen .. und muss mich erstmal sortieren .. wie ich da am besten rangehe .. wenn ich das richtig verstehe steht mir auf jedenfall GDS 50 zu und nicht 30, weil ich voll berentet bin. Und BSA evtl? spielt es dabei irgendeine Rolle das ich verheiratet bin und zwei Kinder habe mittlerweile? Evtl. Wird was angerechnet? Z.b. Einkommen meines Mannes?
muss ich das zusammen beantragen? Bzw. Alles noch mal neu?? Ich werde versuchen hier noch einiges an Tipps zu finden ansonsten muss ich mir einen Anwalt suchen.. der wahrscheinlich einiges kostet.
 
Ganz lieben Dank für die Infos. Ich bin echt platt was ich hier alles lese.
Ich habe mir jetzt vieles durchgelesen .. und muss mich erstmal sortieren .. wie ich da am besten rangehe .. wenn ich das richtig verstehe steht mir auf jedenfalls GDS 50 zu und nicht 30, weil ich voll berentet bin. Und BSA evtl? Spiel es dabei irgendeine Rolle das ich verheiratet bin und zwei Kinder habe mittlerweile? Evtl. Wir was angerechnet? Z.b. Einkommen meines Mannes
muss ich das zusammen beantragen? Bzw. Alles noch mal neu?? Ich werde versuchen hier noch einiges an Tipps zu finden ansonsten muss ich mir einen Anwalt suchen.. der wahrscheinlich einiges kostet.
 
Ich habe mir jetzt vieles durchgelesen .. und muss mich erstmal sortieren .. wie ich da am besten rangehe .. wenn ich das richtig verstehe steht mir auf jedenfalls GDS 50 zu und nicht 30, weil ich voll berentet bin. Und BSA evtl? Spiel es dabei irgendeine Rolle das ich verheiratet bin und zwei Kinder habe mittlerweile? Evtl. Wir was angerechnet? Z.b. Einkommen meines Mannes
muss ich das zusammen beantragen? Bzw. Alles noch mal neu?? Ich werde versuchen hier noch einiges an Tipps zu finden ansonsten muss ich mir einen Anwalt suchen.. der wahrscheinlich einiges kostet.
Wenn ich mich jetzt richtig informiert habe, sollte es ein Anwalt für Sozialrecht sein Oder doch Verwaltungsrecht?
habt Ihr eine Empfehlung?
 
Ich habe mir jetzt vieles durchgelesen .. und muss mich erstmal sortieren .. wie ich da am besten rangehe .. wenn ich das richtig verstehe steht mir auf jedenfalls GDS 50 zu und nicht 30, weil ich voll berentet bin. Und BSA evtl? Spiel es dabei irgendeine Rolle das ich verheiratet bin und zwei Kinder habe mittlerweile? Evtl. Wir was angerechnet? Z.b. Einkommen meines Mannes
muss ich das zusammen beantragen? Bzw. Alles noch mal neu?? Ich werde versuchen hier noch einiges an Tipps zu finden ansonsten muss ich mir einen Anwalt suchen.. der wahrscheinlich einiges kostet.
Der dicke Brocken ist wohl der Berufsschadensausgleich. Das Einkommen deines Mannes spielt da m.E. keine Rolle. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass da einer auf die Idee kommt, ein fiktives Hausfrauengehalt sei da zu berücksichtigen. Andererseits könnte da aber auch schon wieder ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.

Wenn ich mich jetzt richtig informiert habe, sollte es ein Anwalt für Sozialrecht sein Oder doch Verwaltungsrecht?
habt Ihr eine Empfehlung?
Sozialrecht und Verwaltungsrecht sind beide Teilgebiete des Öffentlichen Rechts und in Grundzügen sehr ähnlich. Beim OEG handelt es sich um Sozialrecht. Unmöglich, sich da selbst zu vertreten und seine Ansprüche durchzusetzen, ist es nicht, aber es gibt viele Stolpersteine. So kompliziert, wie deine Sache mir erscheint, brauchst Du da jemanden, der sich nicht nur auskennt, sondern auch engagiert ist. Da wird es nicht einfach sein, eine Anwältin zu finden, die es wegen der "hohen" Anwaltsgebühren tut. Da wärst Du vielleicht gut beraten, einem der Sozialverbände beizutreten, die da fachgebildete Rechtssekretäre bzw. -sekretärinnen für ihrer Mitglieder Probleme beschäftigen. Am Verbreitetsten ist da der VDK. Der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt da bei €5 - €8 je nach Landesverband.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo,

erst mal gut und beeindruckend, @KoratCat ist tief in der materie, vielen dank.

zur feststellung:

Da wird es nicht einfach sein, eine Anwältin zu finden, die es wegen der "hohen" Anwaltsgebühren tut. Da wärst Du vielleicht gut beraten, einem der Sozialverbände beizutreten, die da fachgebildete Rechtssekretäre bzw. -sekretärinnen für ihrer Mitglieder Probleme beschäftigen. Am Verbreitetsten ist da der VDK.

eine frage: gab es angesichts des geschilderten geschehens nicht eine einbeziehung des weissen rings? hier könnten entsprechend kapazitäten hinsichtlich anwalt und weiteren hilfen zur verfügung stellen, die einem vdk doch etwas vorzuziehen wären.


gruss

Sekundant
 
hallo,

erst mal gut und beeindruckend, @KoratCat ist tief in der materie, vielen dank.

Danke für das Kompliment, @Sekundant, nachdem ich mich jetzt seit über 30 Jahren nur um meine eigenen Belange gekümmert habe, bin ich wohl noch etwas rostig. Es fühlt sich aber gut an, da mal wieder etwas Gebrauch von meiner Bildung und meinen Fähigkeiten zu machen.

Mit OEG und Versorgungsamt hatte ich früher nur wenig zu tun. Probleme mit Sozialamt, Arbeitsamt, Schuldnerberatung etc. waren in unserem Selbsthilfeverein gang und gäbe. Jetzt bin ich alt und habe zwar einen großen Erfahrungsschatz, muss mich aber wegen des Zeitablaufs dennoch in Einiges erst wieder "einarbeiten".
 
eine frage: gab es angesichts des geschilderten geschehens nicht eine einbeziehung des weissen rings? hier könnten entsprechend kapazitäten hinsichtlich anwalt und weiteren hilfen zur verfügung stellen, die einem vdk doch etwas vorzuziehen wären.
Der VdK hat sehr viele Ortsgruppen, der Weisse Ring hat jedoch laut Internet auch rund 400 Außenstellen in 18 Landesverbänden, und kostet auch nur € 2,50 Mitgliedsbeitrag. Ich kann aufgrund deren Anspruchs vermuten, dass die da auch qualifizierte Rechtssekretäre haben. Beim VDK weiss ich das, weil ich mit denen damals in einigen Fällen selbst zusammengearbeitet habe.
 
Der dicke Brocken ist wohl der Berufsschadensausgleich. Das Einkommen deines Mannes spielt da m.E. keine Rolle. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass da einer auf die Idee kommt, ein fiktives Hausfrauengehalt sei da zu berücksichtigen. Andererseits könnte da aber auch schon wieder ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.


Sozialrecht und Verwaltungsrecht sind beide Teilgebiete des Öffentlichen Rechts und in Grundzügen sehr ähnlich. Beim OEG handelt es sich um Sozialrecht. Unmöglich, sich da selbst zu vertreten und seine Ansprüche durchzusetzen, ist es nicht, aber es gibt viele Stolpersteine. So kompliziert, wie deine Sache mir erscheint, brauchst Du da jemanden, der sich nicht nur auskennt, sondern auch engagiert ist. Da wird es nicht einfach sein, eine Anwältin zu finden, die es wegen der "hohen" Anwaltsgebühren tut. Da wärst Du vielleicht gut beraten, einem der Sozialverbände beizutreten, die da fachgebildete Rechtssekretäre bzw. -sekretärinnen für ihrer Mitglieder Probleme beschäftigen. Am Verbreitetsten ist da der VDK. Der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt da bei €5 - €8 je nach Landesverband.
Danke nochmal,
ich hatte gestern schon geschaut.. bei mir im Ort gibt es nur Anwälte keine Frauen im Bereich Sozialrecht.. ich glaube ein Verband wäre da tatsächlich besser.
ich werde mal schauen ob ich hier in der Nähe was habe..alleine Tresor ich mir nicht zu… so wie ich es hier gelesen habe, gibt es so einiges zu beachten. ganz lieben Dank nochmal für die vielen Infos ..
 
hallo,

erst mal gut und beeindruckend, @KoratCat ist tief in der materie, vielen dank.

zur feststellung:



eine frage: gab es angesichts des geschilderten geschehens nicht eine einbeziehung des weissen rings? hier könnten entsprechend kapazitäten hinsichtlich anwalt und weiteren hilfen zur verfügung stellen, die einem vdk doch etwas vorzuziehen wären.


gruss

Sekundant
Hallo Sekundant,

nein zu keiner Zeit.
Einige Zeitungen und die öffentlichen Rechtlichen hatten sich gemeldet … zwecks Reportage … es war 2008 und da gab es das Stalking Gesetz noch nicht .. unter anderem nach dem Urteil in meinem Fall des Bundesgerichtshofs gab es da irgendein Zusammenhang und da hatten sich die Medien bei mir und meiner Familie gemeldet.. ich weiß aber nichts genaues.. ich hatte das alles damals abgelehnt. Ich war damals gerade 25.. ich hatte mich fürchterlich für das alles geschämt was mir passiert ist .. . aber von weißem Ring habe ich auch später erst was gehört..
 
hallo,

nur der vollständigkeit halber: der weisse ring arbeitet eng mit den polizeien zusammen (zumindest hier in BY, ich denke, das ist bundesweite strategie) es werden hier auf den mir bekannten dienststellen auch entsprechend interessierte und qualifizierte beamte einbezogen und stehen als örtliche ansprechpartner zur verfügung. man kann sich ja mal mit dem gedanken auseinandersetzen, bei der nächstgelegenen dienststelle anzufragen. die örtlich zuständige kripo sollte auf jeden fall auskunft geben und weiterhelfen können. oder auf deren seite einfach nach der örtlich zuständigen stelle suchen. man kann zumindest weitere anlaufstellen und ggf. weitere möglichkeiten erhalten.


gruss

Sekundant
 
hallo,

nur der vollständigkeit halber: der weisse ring arbeitet eng mit den polizeien zusammen (zumindest hier in BY, ich denke, das ist bundesweite strategie) es werden hier auf den mir bekannten dienststellen auch entsprechend interessierte und qualifizierte beamte einbezogen und stehen als örtliche ansprechpartner zur verfügung. man kann sich ja mal mit dem gedanken auseinandersetzen, bei der nächstgelegenen dienststelle anzufragen. die örtlich zuständige kripo sollte auf jeden fall auskunft geben und weiterhelfen können. oder auf deren seite einfach nach der örtlich zuständigen stelle suchen. man kann zumindest weitere anlaufstellen und ggf. weitere möglichkeiten erhalten.


gruss

Sekundant
Wenn ich das so lese, wundert mich das ich dahingehen noch nie hingewiesen wurde.
ich musste damals so oft zu Kripo .. aussagen.. zu verschiedenen Gutachtern ..
Ämter.. Behörden .. Frauenhaus ( 6 Monate Aufenthalt) war der letzte Ort .. wo ich sicher vor ihm war.. aber nirgends hat man mir was vom weißen Ring erzählt..
ist jetzt kein Gejammer
Nur eine Feststellung ..
Ich werde das in Angriff nehmen und berichten ..
 
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