Du solltest es nicht nur "nachträglich" beantragen, sondern auch für die Vergangenheit geltend machen! Eventuell liegt da eine Amtspflichtverletzung vor, die dir einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Nachzahlung und Verzinsung seit 2009 verschafft. Ansonsten müssten die ab 2017 nachzahlen und verzinsen.
Mit der Ausbildung zur Hotelfachfrau wärst Du schon mal auf der heutigen Stufe A7. Ob man argumentieren kann, Du seist ja noch in der Ausbildung gewesen und müsstest daher noch höher eingestuft werden, ist von hier aus schwer zu beantworten. Schau dir dazu doch mal den
Thread an. Da gibt es einige gute Antworten zu.