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erster Antrag auf GdB

Lapierre

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2012
Beiträge
51
Liebe Forumsmitglieder.

Bezüglich meiner Begutachtung durch die BG läuft momentan alles einigermaßen zufriedenstellend.

Nun möchte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Ich weiß nur nicht so recht wie ich dabei vorgehen soll.

Momentan gehe ich davon aus, dass auf Grund meines Arbeitsunfalles ein relativ hoher GdB festgestellt werden müßte (50% GdB), da die Einschränkungen im alltäglichen Leben weitaus höher sind als die im Beruf.

Neben dem Arbeitsunfall habe ich auch andere Wehwechen die berücksichtigt werden könnten. Ich schreibe bewußt könnten, denn ich bin mir unschlüssig welches Vorgehen besser ist:

Alles zusammen beantragen oder zunächst einmal mit der Vereltzung aus dem Arbeitsunfall beginnen und dann nachträglich die anderen Dinge beantragen?

Angenommen das Versorgungsamt würde mir auf Grund des Arbeitsunfalls 40% GdB genehmigen, dann hätte ich mit einem Nachtrag doch Chancen auf 50% GdB zu kommen. Oder ist meine Überlegung falsch?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Im voraus besten Dank für eure Unterstützung!

Liebe Grüße

Lapierre
 
Hallo Lapierre,

es kommt auf deine Verletzungen an.

z.B. verlierst Du als Goldschmied/Uhrenmacher 2 Finger, so kannst Du den Beruf nicht mehr ausüben.
Für das VA spielt es nicht eine ganz so große Rolle, weil die 2 Finger Dich nicht so sehr in Deinem Leben einschränken.
Da wirst Du kaum 20% GdB bekommen.

Welche Verletzungen hats Du?

Stelle erst einmal den Antrag auf Schwerbehinderung, dann kommt es darauf an was Du alles belegen kannst.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Lapierre,
Zunächst einmal ist richtig, dass das Versorgungsamt die gesundheitlichen Einschränkungen nicht nur auf das Berufsleben, sondern die Einschränkungen im alltäglichen Leben bewerten.

Du solltest bei der Beantragung der Schwerbehinderung direkt alle Gesundheitsstörungen angeben.

Was versprichst Du Dir davon, dass Du die Schwerbehinderung "stufenweise" beantragen willst?

Du hast keinen Vorteil, wenn Du erst die Einschränkungen durch den Unfall angibst und alles andere dann in ein paar Monaten "nachschiebst".

Es könnte eher ein Nachteil sein, wenn das Versorungsamt sich unter Umständen beurteilungstechnisch an die BG dranhängt.

Außerdem hättest Du direkt im ersten Anlauf die Chance auf einen GdB von 50 oder mehr zu kommen plus ggf. einem Merkzeichen.

Lieben Gruß
Magenta
 
Hallo Lapierre,


Welche Verletzungen hats Du?


Viel Glück
Kai-Uwin

Hallo Kai-Uwin.
Ich hatte bzw. habe eine schwerwiegende Kreissägenverletzung der linken Hand, einen sogenannten "Spagetti wrist" (Durchtrennung sämtlicher Beugesehen, beider Nerven und beider Arterien). Die Finger sind zwar noch alle dran, aber auf Grund der Nervenverletzung ist die Hand ohne Gefühl und es fehlt jegliche Feinmotorik. Außerdem hat eine Arterie ihren Dienst aufgegeben.


Hallo Lapierre,
Was versprichst Du Dir davon, dass Du die Schwerbehinderung "stufenweise" beantragen willst?


Lieben Gruß
Magenta
Hallo Magenta.
Mein Gedanke ging einfach in folgende Richtung: Angenommen ich stelle den Antrag nur hinsichtlich meines Unfalles und es werden mir 40% GdB bewilligt, dann hätte ich mit einem Nachtrag durchaus Chancen auf 50% zu kommen. Führe ich gleich zu Beginn Alles auf und ich erhalte 40% habe ich nachträglich kein Ass mehr im Ärmel.

Gruß und Dank für eure Antworten

Lapierre
 
Hallo Lapierre,

an Deiner Stelle würde ich, wie Magenta schon schrieb, alle Gesundheitsstörungen aufführen. Ich habe das jedenfalls getan.

Hier einige Infos für Dich:

http://vdk.de/ov-saarlouis-roden/ID107638

http://www.versorgungsaemter.de/Ant...erung/Erstantrag_Aenderungsantrag_SchwebG.pdf



Übrigens erhielt ich heute ein Schreiben vom "Amt für soziale Angelegenheiten".

Folgender Inhalt:

Zur Bearbeitung meines Antrags vom 11.4.2012 wurde zur Befundsschilderung am 17.4.2012 an meinen angegebenen Hausarzt weitergegeben.

Am 18.5.2012 wurde mein Arzt von dem Amt an die Erledigung erinnert.

Es wird angenommen, dass der Arzt wegen Arbeitsüberlastung oder aus einem anderen wichtigen Grund den Befundbericht nicht zurückgesandt hat.
Man bittet mich in eigenem Interesse Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen. Traf sich gut war gerade auf dem Weg zu ihm.
Kommentar: den Brief können sie wegwerfen, ich habe einen ganzen Stapel zu erledigen. Bis zur Feststellung meines GdB wird es wohl noch Monate dauern.

Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Lapierre,

an Deiner Stelle würde ich, wie Magenta schon schrieb, alle Gesundheitsstörungen aufführen. Viele Grüße

Meggy
Hallo Meggy.
Vielen Dank für deine Antwort. Dem Link nach kommst du aus dem Saarland, oder (VdK Saarlouis)?

Ich hab' noch eine Frage bei der du mir vielleicht weiterhelfen kannst. Ist es richtig, dass ich nur Dinge angeben kann die in den letzten beiden Jahren festgestellt wurden? Ich habe z.B. eine akute Schlafapnoe und bin nachts auf ein Beatmungsgerät angewiesen. Die Diagnose hierzu ist vor ca. 16 Jahren gestellt worden. Unterlagen diesbezüglich existieren nicht mehr (hätte ich vor einiger Zeit schon für was anderes benötigt, aber weder der Arzt noch das Krankenhaus haben noch Unterlagen). Genauso verhält es sich mit einem leichten Bandscheibenschaden. Hier sind zwar noch Unterlagen vorhanden, die Diagnose ist aber auch schon einige Jahre her. Durch die ständigen Übungen (eigene Krankengymnastik) und Sport habe ich aktuell keine Beschwerden.

Liebe Grüße

Lapierre
 
Hallo,

Du gibst alles an!

Jede einzelne Diagnose! Einfach alles. Lass um Himmels Willen nix weg! Habe nur kurz quer gelesen. Also nicht "Handfunktion eingeschränkt", SONDERN jede Kleinigkeit, die befundet wurde. Erstelle eine Liste. Die dürfen die dann abhaken.
Im Bekanntekreis habe ich mitbekommen, dass seeeehr oberflächlich geprüft wurde (nach Aktenlage). Da wird schon mal eine Einschränkung übersehen.

Hier ein sehr ausführliches Kompendium von A-Z. Danach haste nur noch wenig Fragen. Aber mit deinen Fragen bist du hier natürlich weiter richtig. :)

http://www.behindertenbeauftragter....rungundAusweis_LVR.pdf?__blob=publicationFile

Insbesondere den Teil mit den einzelnen Einschränkungen am Ende lesen; da öffnen sich dir die Augen und du weißt in etwa, wo du stehst.

Entweder du legst alle Arztberichte (zu den Punkten auf deiner Liste) direkt bei oder guckst, dass sie zentral beim Hausarzt liegen und dem Amt mitgeschickt werden. Bei mir wurden nur 2 von 10 Ärzten angeschrieben; da wird dann auch schon einmal etwas vergessen....

gruß,

w124
 
Hallo Lapierre,

es ist ja schon viel über das Thema hier geschrieben. Da solltest Du vielleicht mal die Suchfunktion benutzen.

Aber zu Deiner Feststellung, erstens: angeben kannst Du und solltest Du auch alle Einschränkungen und Beschwerden. Insbesondere, wenn sie sich gegenseitig verstärkend auswirken.

Was ich in dem Zusammenhang nicht verstehe, ist die Bemerkung:

Die Diagnose hierzu ist vor ca. 16 Jahren gestellt worden. Unterlagen diesbezüglich existieren nicht mehr

Wenn Du doch gleichzeitig ein Beatmungsgerät benötigst, muss das doch schliesslich auf irgendeine ärztliche Verordnung bereitgestellt werden. Und ohne Unterlagen wird der Arzt wohl kaum eine VO ausschreiben. Entweder eine Falschinformation oder der Arzt wollte gerade nicht. Oder es ist doch schon länger nicht mehr akut.

Mach Dich doch da mal schlau. Ja, und uns auch etwas schlauer ;)


Gruss

Sekundant
 
Hallo w124.
Alles angeben wollte ich schon, aber halt nacheinander. So wie es in den bisherigen Beiträgen aber ausschaut ist es wohl besser alles zusammen zu beantragen.

Die Link's werde ich mir am Wochenende näher anschauen. Vielen Dank dafür!

Hallo Lapierre,


Wenn Du doch gleichzeitig ein Beatmungsgerät benötigst, muss das doch schliesslich auf irgendeine ärztliche Verordnung bereitgestellt werden. Und ohne Unterlagen wird der Arzt wohl kaum eine VO ausschreiben. Entweder eine Falschinformation oder der Arzt wollte gerade nicht. Oder es ist doch schon länger nicht mehr akut.

Mach Dich doch da mal schlau. Ja, und uns auch etwas schlauer ;)


Gruss

Sekundant

Hallo Sekundant.
Du gibst mir ja den gleichen Rat wie w124. Also werde ich es wohl so machen.

Zu deiner Frage mit dem Beatmungsgerät:
Mein HNO hat mich 1995 an einen Lungenspezialisten überwiesen. Dieser hat zunächst mit einem mobilen Gerät, das ich mit nach Hause bekommen habe, die Diagnose Schlafapnoe gestellt und mich in die Uniklnik ins Schlaflabor überwiesen. Dort wurde dann nochmals die Schlafapnoe diagnostiziert. Seit dieser Zeit habe ich ohne Unterbrechnung das Beatmungsgerät. Vor einigen Jahren hätte ich die damalige Diagnose (z.B. wieviele Atemaussetzer pro Stunde, Absenkung des Sauerstoffgehaltes im Blut usw.) schon einmal benötigt (weiß aber nicht mehr warum). Ich habe damals bei allen beteiligten Ärzten nachgefragt: keiner hatte mehr Unterlagen. Das Gerät wird mir seit 1995 von meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt (habe mittlerweile das 4te Gerät). Ich bekomme auch immer anstandslos die benötigten Hilfsmittel dazu (Maske, Schlauch, jährliche Überprüfung usw.).

Ich habe nun die Befürchtung, dass ich die Schlafapnoe angebe (wird mit 20% GdB bewertet), ich diese aber auf Grund der fehlenden Berichte nicht anerkannt bekomme oder weil die Erstdiagnose schon aus dem Jahr 1995 stammt. Auf dem Formular der Versorgungsämter steht ja auch "innerhalb der letzten beiden Jahre".

Gruß an euch Beide

Lapierre
 
Hallo Lapierre,
So viel mir bekannt ist,müssen Arztberichte und Befunde 10 Jahre lang aufgehoben werden.
Wenn Du den Antrag stellst,dann gebe auf jeden Fall alle Krankheiten an und den Arzt,der jeweiligen Behandlung durchführten.
Als ich meinen Antrag stellte,musste ich keine Berichte und Befunde mit einreichen.Diese wurden vom Amt selbst eingeholt.

LG
Silvia
 
Hallo Lapierre,
wegen den Unterlagen kanns du bei deiner KK mal nachfragen, die werden bestimmt etwas darüber haben.
Laß dir deine Krankengeschichte der letzten 20 Jahre dort mal aus drucken.
Damit kannst du dann arbeiten und dich orienrieren.
LG Wolfgang
 
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