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Erstattung von Fahrtkosten zu Melde- und Beratungsterminen

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,

bislang wurden Fahrtkosten unter 6.00 € nicht erstattet.

Hierzu jetzt ein Urteil, dass auch weniger Kosten erstattungsfähig sind.
"Wer die Musik bestellt, soll auch dafür bezahlen!" - d.h. macht bitte
Kosten unter 6.00 € geltend - man sollte nichts verschenken.

Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 14/7b AS 50/06 R
Datum der Entscheidung: 06.12.07



http://www.my-sozialberatung.de/cgi...d=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1736
anaconda
 
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