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Erstattung der Einkommenssteuer auf Schadenersatz/Rente

es_ist_ich

Nutzer
Registriert seit
15 Mai 2008
Beiträge
2
Hallo zusammen,

wird auf einen an mich zu zahlenden Schadensersatz (Haushaltsführungsschaden und Minderung der Erwerbsfähigkeit) Einkommenssteuer fällig? Ich habe das so verstanden, weil's eine Art Rente ist.
Und wenn das so ist, kann ich mir dieses Geld vom Finanzamt zurückholen oder vielleicht sogar gleich vom Verursacher?
:confused:

Vielen Dank für jede Info!
 
Hallo es-ist-ich,

ein paar mehr Infos zu deinem Fall wären zur Beantwortung der Frage schon sinnvoll, so kann man nur ziemlich viel im Nebel rumstochern.
Interessant wäre z.B. die Beantwortung folgender Fragen:
- um was für einen Schaden geht es / welche Verletzungen?
- sollen dir die zu erwartenden Schadensersatzpositionen im Rahmen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente ausgezahlt werden?
- wie hast du deinen Erwerbsschaden geltend gemacht: als Brutto- oder Netto?
- hast du eine vom Versorgungsamt anerkannte Behinderung?
- welche Voraussetzungen lägen in deinem Fall vor, um Einkommenssteuer vom Finanzamt zurückzubekommen?
- gehst du einer steuerpflichtigen Tätigkeit nach?
- geht es um ein außergerichtliches Abfindungsangebot, einen gerichtlichen Vergleich oder ein anstehendes Urteil? Im Fall von Variante 1: wie sind die bislang angebotenen/verhandelten Bedingungen?

Vielleicht wird es noch weitere Fragen durch andere User geben. Umso mehr Infos du lieferst, desto besser wird die Antwort ausfallen.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

vielen Dank für die prompte Reaktion
Hier die Antworten auf Deine Fragen. Ich hoffe, es passt so halbwegs

um was für einen Schaden geht es / welche Verletzungen?
Ich wurde als Radfahrer umgefahren, wie jeder 2. hier. Das Ergebnis sind mehrere Schäden: Prellungen, Brüche, irreparable Gelenkschäden, eingeschränkte Belastbarkeit, Motorik ... über verschiedene Zeiträume zwischen 20 und 100 % erwerbsunfähig.

sollen dir die zu erwartenden Schadensersatzpositionen im Rahmen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente ausgezahlt werden?
Beides. "Vorgesehen" ist eine Einmalzahlung als Schmerzensgeld und eine monatliche Rente.

wie hast du deinen Erwerbsschaden geltend gemacht: als Brutto- oder Netto?
Brutto.

hast du eine vom Versorgungsamt anerkannte Behinderung?
Nein.

welche Voraussetzungen lägen in deinem Fall vor, um Einkommenssteuer vom Finanzamt zurückzubekommen?
Das ist eine gute Frage...Ich sag' jetzt einfach mal, ich habe mich nicht zum Spaß überfahren lassen. Hab leider keine Ahnung, wie die steuerrechtliche Bewertung bei solchen Fällen ist.

gehst du einer steuerpflichtigen Tätigkeit nach?
Nein, ich bekomme ALG2. :(

geht es um ein außergerichtliches Abfindungsangebot, einen gerichtlichen Vergleich oder ein anstehendes Urteil? Im Fall von Variante 1: wie sind die bislang angebotenen/verhandelten Bedingungen?
Um ein anstehendes Urteil.

Nochmals vielen Dank!
es_ist_ich
 
Hallo es-ist-ich,

danke für die ergänzenden Infos. So, wenn ich alles richtig verstanden habe, können wir also von einem gerichtlichen Urteil ausgehen, das dir als Einmalbetrag ein Schmerzensgeld zugesteht und für den Haushaltsführungs- und Erwerbsschaden eine monatliche Rente.

Schmerzensgelder sind grundsätzlich steuerfrei, da sie in keiner der im EStG genannten Einkunftsarten gelistet sind, bzgl. der Einmalzahlung solltest du dir also keine Gedanken machen müssen.
Anders sollte es mit dem Erwerbsschaden aussehen. Nachdem du ihn brutto eingeklagt hast, bist du auch für die Abführung der zugehörigen Steuern zuständig, sofern das Gericht dir diese Position auch so zugesteht. Auch ohne Unfall würdest du dein Gehalt ja nur netto beziehen.

Was mich etwas erstaunt, ist dass du einerseits von einer Rente auf den Erwerbsschaden schreibst, andererseits aber keine anerkannte Behinderung hast. Ich habe bislang immer nur bei schwerstbehinderten von einer dauerhaften Rentenzahlung gehört. Oder hast du bislang einfach keinen Antrag gestellt?

Über anstehende Rückzahlungen von ALG2 nach Zahlungseingang solltest du dir klar sein.

Ist eigentlich davon auszugehen, dass das Urteil auch rechtskräftig wird oder könnte die Gegenseite in Berufung/Revision gehen? In welcher Instanz klagst du momentan?

Gruß
Joker
 
wird auf einen an mich zu zahlenden Schadensersatz (Haushaltsführungsschaden und Minderung der Erwerbsfähigkeit) Einkommenssteuer fällig? Ich habe das so verstanden, weil's eine Art Rente ist.

Hallo Joker,

kurze Zwischenfrage, da ja auch zum Thread passend...
Status: kein ALG II, nur EU-Rentner

1. Muss man erhaltenen Haushaltsführungsschaden (kapitalisiert) irgendwo angeben? Das Finanzamt ist dafür doch nicht 'zuständig', oder?
2. Ist beim Auszahlen des Nettoverdienstschadens etwas zu beachten? Ich denke da an die verzinste Einmalzahlung für die zurückliegende Zeit.

Lieben Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy,

zu 1: Der Haushaltsführungsschaden sollte für meine Begriffe steuerlich als Mehrbedarf gesehen werden, so dass folgende Ausführung des BFH gelten sollte:
Hingegen sind Renten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten gem. § 843 I 2. Alt. BGB) weder als Leibrenten noch als sonstige wiederkehrende Bezüge einkommensteuerbar (BFH NZV 1995, 206 ff.).
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerdienstausfallBesteuerung.htm

zu 2: Nach meinem Verständnis unterliegen alle Zinsen (also nicht nur die auf den Verdienstausfall, sondern auch auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) :mad: im Jahr des Zuflusses der Kapitalertragssteuer. Und nach langjähriger Prozessdauer kommt da ja ein ganz schönes Sümmchen zusammen, so dass Vater Staat an gewonnen Prozessen ganz schön mitverdient.

Zum Thema EU-Rente, da bin ich soeben über einen wichtigen Tipp auf S. 762 im Anwaltsblatt gestolpert. Sofern du eine EU-Rente nach neuem Recht beziehst, sollte unbedingt der 10,8%-ige Abschlag auf Beiträge vor dem Unfall mit eingeklagt werden:
Vorsicht Falle: Rentenschaden
§ 119 SGB X sieht vor, dass der Rentenversicherungsträger kraft eines gesetzlichen Forderungsübergangs den Beitragsausfall selbst reguliert. Gegenüber dem Geschädigten ist der Rentenversicherungsträger hierbei wie ein Treuhändler tätig. Der Beitragseinzug orientiert sich in aller Regel an der Höhe des Verdienstausfallschadens.

Furtmayr wies darauf hin, dass der Beitragsregress seit der Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenreformgesetz 1999 für Zeiten ab 1.1.2001 nicht mehr geeignet ist, einen für den Geschädigten eintretenden Rentenschaden ausreichend auszugleichen. Durch die gesetzliche Neuregelung werde ein Abschlag auf die Entgeltpunkte errechnet, die bereits vor der Schädigung liegen. Dieser Abschlag sei bei allen Renten wegen Erwerbsminderung zu beachten, die vor dem 63. Lebensjahr bewilligt werden und gelte auch bei Bezug einer Altersrente oder der Hinterbliebenenleistung. Durch den Beitragsregress nach § 119 SGB X werde zwar der Beitragsausfall für die Zeit nach der Schädigung reguliert. Der Schaden, der durch die Kürzung der vor der Schädigung liegenden Entgeltpunkte eintritt, sei hierdurch jedoch nicht regulierbar.
Insoweit bestehe auch kein Forderungsübergang gegenüber dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Der dem Geschädigten dadurch entstehende weitere Nachteil bei seinem künftigen Rentenbezug ist von ihm selbst geltend zu machen, so Furtmayr.

Hmm, von dieser Schadensposition habe ich bislang noch nichts gehört, habe die Befürchtung, dass wir unseren Anwälten mal wieder Fortbildung anbieten können bzw. müssen :eek:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

vielen Dank für deine Infos!
Die Sache mit der Kapitalertragssteuer hatte ich nicht bedacht. Ich überlege gerade, ob man diese teilweise zu dem Zinsschaden (aus Dispo- und Kreditzinsen wg verzögerter Regulierung) dazu rechnen könnte. Eigentlich bin ich sonst nicht so kleinlich ;)

Bzgl. Rentenschaden muss ich die Info wohl noch zweimal lesen. Danke auch dafür!

Schönes Wochenende
Cindy
 
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