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Erstattung ausländischer Behandlungskosten möglich?

michelle01

Nutzer
Registriert seit
24 Juli 2013
Beiträge
2
Hab mal ne wichtige Frage. Ich war vor ca. 3 Wochen im Urlaub in Bolivien. Habe mir dort leider mein rechtes Bein gebrochen. Musste dort behandelt werden und die Kosten musste natürlich ich tragen. Mein Arbeitgeber hat nun auch irgendwie die Schnauze voll weil ich nicht arbeiten kann bis mein Gips ab ist. Kann er mich deswegen kündigen? Habt ihr ne Idee wie ich die Kosten für die Behandlung im Ausland zurückerstattet bekommen kann?

Vielen Dank im voraus :)
 
Kostenerstattung für Krankheitsfall im Ausland

Guten Tag @michelle01!


Erstattung der Kosten für die Behandlung im Ausland:

1. Auslandsreisekostenversicherung für den Krankheitsfall, sofern vorhanden

oder

2. Antrag an die hiesige gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse), die evtl. den Teil erstattet, den die Krankheit hier in Deutschland verursacht hätte

oder

3. über Deine private Krankenversicherung, falls eine besteht und dies Risiko eingeschlossen ist.



Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

vielen Dank für deine recht schnelle und eindeutige Antwort. Leider habe ich keine Auslandsreisekostenversicherung. Was ist das denn genau. Hab noch nie davon gehört? Ich besitze leider keine private Krankenversicherung. Ich bin einfach nur die Treppen runtergestürzt und während dem Fallen mit dem Bein zwischen dem Geländer hängengeblieben, dabei hat sich dann mein Bein umgeknickt oder wie mann das nennt. :( Da gibt es glaube ich keine richtige Möglichkeit die Kosten zu erhalten oder?

MfG
 
Hallo Michelle01,
Du bekommst hier die Kosten erstattet, wenn Du die Rechnungen bei Deiner Krankenkasse einreichst, die Du verursacht hättest, wenn Du eine bundesrepublikanische Treppe runtergestürzt wärest!
Ob das mit Deinen Ausgaben übereinstimmt, sei dahingestellt; denn es wird nach bundesrepublikanischen KK Vergütungen abgerechnet, nicht nach privatversicherten Tarifen.
Auf alle Fälle bekommst Du etwas wieder. Für die Zukunft "Reisekrankenversicherung" mit oder ohne Rückholdienst ca. € 35 pro Jahr, gilt für 6 Wochen Ausland und Du kannst Dich sorgenfrei jede Treppe, Klippe oder Felsen hinunter stürzen.
Reisender
Paro
 
Leider habe ich keine Auslandsreisekostenversicherung. Was ist das denn genau.

MfG

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung (und den medizinisch notwendigen Rücktransport) im Nicht - EU - Ausland übernimmt. Kostet im Jahr ca. 8 - 10 €. Und ist DIE Versicherung, die man unbedingt haben sollte, wenn man außerhalb Europas Urlaub macht.

Jetzt hast du leider keine Möglichkeit, die Kosten ersetzt zu bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Nicht - EU - Ausland nicht mehr.
 
Huhu

Ich schließe mich den Beiträgen meiner Vorredner an. Eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Reiseversicherung die alles beinhaltet. Lies dir das mal durch. Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe du wirst bei deinem nächsten Urlaub mehr Spaß haben ;)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich, Michelle,

bearbeiten wir mal das Thema "Arbeitgeber". Zunächst ist wichtig: Hat die Firma mehr als 10 Arbeitnehmer?

Nein: Dann gilt das nicht was folgt. Dann gibt's nur Kündigungsschutz durch Kündigungsfristen, aus.

Ja: Dann greift der Kündigungsschutz, § 23 KSchG, sofern Du schon 6 Monate in der Firma bist. Dann ist ein vorübergehender Ausfall kein brauchbarer Grund zu einer Kündigung, da die Herstellung der Arbeitsfähigkeit absehbar ist. Damit besteht eine gute Prognose. Über die Aussichten muss der Abreitgeber mit Dir vorher ein Gespräch führen. Das wird oft übersehen.

VORSICHT, FRIST! Wenn Du gegen eine Kündigung klagen willst, weil sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, hast Du dazu nur 3 Wochen ab Kündigungszugang Zeit. Denk dran: "Frist mordet Recht". Also achte darauf.

ISLÄNDER
 
Versicherung sollte auch im EU-Ausland gelten!

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung (und den medizinisch notwendigen Rücktransport) im Nicht - EU - Ausland übernimmt. Kostet im Jahr ca. 8 - 10 €.

Hallo Silke,
wenn würd ich wie, Paro schon schrieb, etwas mehr Geld ausgeben und ein Versicherung abschließen die AUCH im EU-Ausland gilt :) und keine die erst im NICHT-EU-Ausland leistet.

Alte Lebenserfahrung: Wer schon außerhalb der EU reist, reist oft auch mal innerhalb der EU ;)

VG DH
 
Eine normale AuslandsreiseKV umschließt natürlich auch Leistungen innerhalb der EU (meine jedenfalls).

Ich habe meinen Beitrag ausdrücklich auf das Nicht - EU - Ausland bezogen, weil für Behandlungen innerhalb der EU die gesetzliche Krankenversicherung leistet (dafür gibt es die Internationale Versicherungskarte).

@Paro: die gesetzliche KV erbringt Leistungen, die im Nicht - EU - Ausland angefallen sind, nur, wenn der Abschluss einer Privaten AuslandsreiseKV nicht möglich war (§ 18 Abs. 3 SGB V und Kommentar Haufe dazu).

Und mit 35 €/ Jahr ist eine AuslandsreiseKV sehr überteuert, die gibt es schon für 8 - 10 € pro Person.
 
Ich habe meinen Beitrag ausdrücklich auf das Nicht - EU - Ausland bezogen, weil für Behandlungen innerhalb der EU die gesetzliche Krankenversicherung leistet (dafür gibt es die Internationale Versicherungskarte).



Hallo Silke,
nur dann find mal einen Arzt, gerade wenn du einen Unfall hattest der auf Karte behandelt. Viel Erfolg :rolleyes:

Und nicht nur in Österreich oder der Schweiz, auch in Ländern wie Spanien, wo man denkt dass es nicht teurer ist wie bei uns, kann so eine private Rechnung heftig sein. ;)

Und das mit der Karte auch nicht die Rettung abgedeckt ist kommt noch dazu. Die Fahrt in einem Akia ist übrigens nicht so teuer, der Einsatz eines Drehflügelrettungsgerätes kann schon recht teuer werden. :D

Dieses ausdrückliche beziehen aus das nicht EU-Ausland bei einer Auslandsreisekrankenversicherung kann ich nicht nachvollziehen :confused:

Ich finde es eher verwirrend zumal Paro direkt davor schon das Thema AuslandsPKV schon erwähnt hatte! ;)

VG DH
 
Zuletzt bearbeitet:
@DieHard:

Mein Beitrag hat sich mit dem von Paro überschnitten (achte mal auf die Zeiten, hier in diesem Forum kommt leider kein Hinweis darauf).

Und ich habe doch nun auch schon geschrieben, dass eine AuslandsreiseKV auch das EU - Ausland abdeckt, wenn sie das nicht EU - Ausland abdeckt.

Paro hat aber leider die falsche Behauptung aufgestellt, dass TE die Kosten von der gesetzlichen KV in der Höhe wiederbekommen würde, wie sie in Deutschland angefallen wären. Das ist nunmal nicht der Fall.

Und der von Paro genannte Betrag für eine AuslandsreiseKV ist auch viel zu hoch.
 
Überschneiden von Antworten

Mein Beitrag hat sich mit dem von Paro überschnitten (achte mal auf die Zeiten, hier in diesem Forum kommt leider kein Hinweis darauf).


Hallo motorradsilke,

ja, ein Hinweis, dass gerade ein Beitrag im gleichen Thema geschrieben wurde
erfolgt nicht.

Tipp:

schon während dem schreiben und

bevor Du dein Schreiben abschickst, skrolle runter, dann siehst Du die Übersicht
der bisher geschriebenen Beiträge in diesem Thema.

Der letzte Beitrag erscheint zuerst, Du kannst ihn lesen und Deine Antwort noch
darauf abstimmen.


Viele Grüße

Meggy
 
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