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Ersatzansprüche an die Versicherung

Julia001

Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2007
Beiträge
36
Hallo an Alle,

Zunächst einmal wollte ich euch mitteilen das ich diese Seite echt super finde. Man bekommt sofort geholfen! Danke Euch

Nun meine Frage:

Hatte 2005 einen Verkehrsunfall andem ich nicht Schuld war. Es war ein Wegeunfall. Ich bekomme jetzt 20% von der UKH (vorläufige Entschädigung). Sprungbeinbruch und Sprunggelenk (off. Talus). Meine Frage: Bekomme ich nach den 3 Jahren weiterhin die 20% oder nicht? Von den Verschlechterungen garnicht zu reden... es wird immer schlechter... ! Kann es sein das die UKH bei der gegnerischen Versicherung vielleicht Ersatzansprüche geltend macht? Und wenn ja bekomme ich dann ohne Probleme meine MDE oder fangen die auch an bei mir zu kürzen?

Danke für Eure Antworten!
 
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