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Ersatz von unfallbedingten Aufwendungen

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Bulldog2011

Nutzer
Registriert seit
6 Nov. 2008
Beiträge
1
Hallo zusammen,

als Neuer gleich eine Frage:

Mir ist am letzten Mittwoch jemand ins Auto gefahren, Polizei war da, Daten ausgetauscht, Versicherung, Anwalt und Arzt kontaktiert.

Nur, welche Aufwendungen kann ich alle bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Ich habe hierzu noch nichts im Netz gefunden...

Wie sieht es z.B. aus mit Wertverlust beim PKW, Ersatz Urlaubstag, Telefonkosten, etc.?

Vielen Dank

Andreas
 
Ein von Ihnen (!) beauftragter unabhängiger Gutachter wird sich den Fahrzeugschaden anschauen und entsprechend Reparaturkosten,Wiederbeschaffungswert,Reparaturdauer,Nutzungsausfall,evtl. Wertminderung und Restwert ermitteln.
Meist wird als Unkostenpauschale für Telefon,Schreibkram etc. 25 Euro angesetzt,außer man kann detailiert die Kosten in größerer Höhe explizit nachweisen.
Den Ausfalltag wird keiner übernehmen.
Evtl. Schmerzensgeld wird,wie auch die restlichen Forderungen (s.o.) am besten durch einen von Ihnen beauftragten Fachanwalt für Verkehrsrecht geregelt.Dazu müssen Sie,falls keine RSV besteht und die Haftung eindeutig ist,auch keine Kosten befürchten,denn diese Kosten muß auch der Verursacher,bzw. seine Versicherung übernehmen.
Gruss Torfi....
 
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