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Erneutes Gutachten zum Invaliditätsgrad

Hab jetzt das Gutachten bekommen und nächste Woche Termin beim Anwalt.
Das Gutachten ist genau wie ich es mir vorgestellt habe und entspricht auch den Tatsachen.
Muss jetzt erstmal klären ob die wirklich ihr eigenes beauftragte Gutachten erneut durch andere Gutachter prüfen dürfen.

Ich werde weiter berichten .. LG
Hallo Bobbelsche,ist zwar schon lange her das du hier im Forum warst,aber du wolltest berichten!Wie ist es dir den weiter ergangen?Deine Erfahrungen würden jetzt vielleicht auch anderen helfen.Gibt doch bitte mal Feedback.Lg Micha
 
Hallo liebe Mitglieder..

Es tut mir leid, dass ich mich lange nicht gemeldet habe - es gab auch in der Zeit keine Neuigkeiten - eher nur ein hin und her mit viel Wartezeiten.
Das Problem war, dass der Gutachter dem Gegengutachten angeschlossen hat, welches sich im Zeitraum der 3 Jahresfrist befand. Ein separates Gutachten wäre nicht rechtens gewesen.. also es wurde so ausgelegt, dass es nur "geprüft" wurde.
Der Grund, warum sich der Gutachter dem Berater dann doch angeschlossen hat bleibt unklar.. aber ein Schelm wer böses dabei denkt.


Mein Anwalt hat versucht außergerichtlich auf die Versicherung zuzugehen - ohne Erfolg. Ich habe mich entschieden aus eigenen Mitteln den Weg einer Klage zu gehen (keine Rechtsschutzversicherung). Anwalts und Gerichtskosten musste ich vorstecken. Der Gerichtstermin für die erste Güteverhandlung mit anschließender Hauptverhandlung war im Oktober diesen Jahres 2023. Extra ein Tag Urlaub eingereicht ... 1 Tag vor dem Termin hat sich der Anwalt der Versicherung gemeldet und gefragt ob wir einen Vergleich machen können. Aufgrund der ganzen Dauer und evtl eines neuen Gutachten, was sicherlich als Beweis vom Gericht angeordnet worden wäre - was wiederum eine Verzögerung um mind 1 Jahr gewesen wäre .. hat mein Anwalt mich gefragt ob ich mit einen Vergleich einverstanden wäre. Die gebotene Summe war zu gering, sodass wir ein Gegenangebot gemacht haben. Dies folgten sie umgehend und der Termin zu Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt. Dieses lief innerhalb von 2 Stunden ab.. also 1 Tag geplanter Urlaub umsonst ;-)

Kurz und knapp gesagt, ich bin zufrieden.. es hätte mehr sein können, aber die Kraft lässt halt doch auch nach zu kämpfen. Und ich kann auch nicht jeden empfehlen so einen Weg aus eigenen Mitteln zu bestreiten.. es besteht immer das Risiko das es nach hinten los geht.

Mit einer Rechtsschutzversicherung hätte ich vlt weiter gemacht... ich weiß es nicht.
 
Hallo Bobbelsche,

welche RA Kosten kommen denn jetzt auf dich zu. Hast du jetzt eine RSV abgeschlossen.

MFG
 
Hallo bobbelsche,
mich würde es auch brennend intersieren was unterm Strich bei dir hängen geblieben ist?
Ich hoffe das du damit auch Folgekosten begleichen kannst.Lg der Micha
 
Ganz ehrlich muss ich das alles mal genau durchrechnen.. da ich alles im voraus immer bezahlen musste.. Anwalt waren insgesamt rund 5000€ Gerichtskosten bekomm ich noch ca 800€ zurück, da es durch den Vergleich billiger wurde.
Streitsumme waren knapp 30.000€ Vergleich War die Hälfte.. also grob geschätzt 10.000 hat mich der Kampf gelohnt. Aber wie gesagt, das ging jetzt 2 Jahre.. ich kann einfach nicht mehr. Und ohne Rechtsschutzversicherung einfach nicht zu empfehlen. Zumindest wenn man nicht 100% sicher ist und es auch voll nach hinten los gehen kann. Es war am Ende einfach nur eine telefonische Entscheidung die ich im Nachhinein als OK empfinde und kann damit abschließen. War am ende kein wirklicher Gewinn aber auch kein Verlust.
 
Lieber bobbelsche,
danke das du geantwortet hast.
Ich wünsche dir alles gute und die Zeit jetzt endlich wieder Kraft zu sammeln.
Lg Micha
 
Hallo,
könntest du mir ggf das mit der 3 Jahresfrist erklären? Also Meldung/Nachweis des Invaliditätsschaden.
Hallo Paul. Ich weiß jetzt nicht genau was du wissen möchtest. Die 3 Jahresfrist besagt, das innerhalb 3 Jahre nach Unfalldatum der Invaliditätsgrad festgesetzt werden muss. Ob von dir selbst beauftragten Gutachter oder von der Versicherung beauftragt spielt keine Rolle.
In meinen Fall wurde das Endgutachten kurz vor der 3 Jahresfrist erstellt. Dies hat der Versicherung nicht gefallen - jedoch für ein erneutes Gutachten war die 3 Jahresfrist verstrichen. Es scheint aber ein Schlüpfloch für die Versicherer zu geben.
Mein Anwalt sagte die Versicherung hat das Recht ein Gutachten "Prüfen" zu lassen.. also haben die einen wieder selbstbeauftragten Gutachter gebeten da drüber zu schauen.. welcher natürlich auf ein viel geringeres Ergebnis kam (ein Schelm wer böses dabei denkt). Mit dieser Prüfung und dem Ergebnis sind sie auf den Gutachter des Endgutachtens zugegangen mit der Frage ob er sich dem Anschließen kann.
(Es wurde sogar nach der Kausalität gefragt.. so dreist sind die).
So jetzt stellt man sich die Frage, warum sollte sich der Guachter mit der Versicherung streiten und dem nicht einfach zustimmen. Er hat ja nichts davon außer vlt ein schlechtes Gewissen.
Also korrigierte der Gutachter in dem Sinne sein Gitachten nach unten anhand der Vorgabe des Prüfer (hier als medizinischer Berater genannt).
Also wäre ein Vergleich jetzt nicht Zustande gekommen hätte im normal Fall das Gericht jetzt Beiweis aufnehmen müssen. Das heißt das Gericht hätte erneut ein Gutachter bestellen können, dürfen bzw müssen.
So ein Gutachten von Gericht kostet im Schnitt 3000-5000€ .. was auch im Voraus bezahlt werden muss (ohne Rechtsschutzversicherung) ..
Also immer alles mit Vorsicht genießen.
Ich bin trotzdem der Meinung das das erste Endgutachten tatsächlich angemessen gewesen wäre. Aber das zieht sich Jahre hin und dazu braucht man Kraft, Geld und gute Nerven.
Ich wollte dem einfach nur ein Ende machen. Und kann wie schon erwähnt damit leben.

LG und eine schöne Weihnachtszeit
 
Hallo Bobbelsche,

hast Du in Deinen Versicherungsbedingungen eine Regelung über zu erbringende Zinsleistungen vereinbart? Das vergessen die Versicherungen nämlich gerne.

Wir hatten ähnliches mit der PUV erlebt, Begutachtung nach der Dreijahresfrist, haben wir abgelehnt. Die Versicherung musste zu 100 Prozent regulieren mit entsprechender Progression. Und Rentenzahlung. Die Zinsen haben wir dann selber ausgerechnet, hatte sich gelohnt. Aber ohne unser Zutun hätte es wahrscheinlich nix gegeben.

Alles Gute für Dich.

Gruß Reickja
 
Ja 5% Zinsen stehen in den Bedingungen.. jedoch sind diese bei dem Vergleich nicht aufgeführt. Hätte ich denn hier noch Anspruch drauf oder fallen diese aufgrund eines Vergleiches weg?
Mein Anwalt müsste dies doch egtl wissen
 
Hallo Bobbelsche,

dazu kann ich nichts sagen, ob der Vergleich den Zinsanspruch mit umfasst. Meines Erachtens nein, es sei denn, es steht in Deinem Vergleich sinngemäß, damit sind sind alle Forderungen umfasst und abgegolten.

Du solltest Deinen Anwalt mal fragen. Nur das Nachfassen macht Dich schlauer. Und nicht lockerlassen. Es ist schon nervig, aber Aufgeben ist keine Option.

Wir haben seinerzeit keinen Anwalt hinzugezogen, ich hatte das Glück, dieses Forum zu finden und das so rechtzeitig, dass ich hinsichtlich PUV unglaublich viele gute Hinweise erhalten habe. Habe allerdings auch nächtelang gelesen, die Versicherungsbedingungen immer wieder überprüft, weil, als Laie ist das anfänglich nicht zu verstehen. Schau mal unter dem Namen Luise in die Beiträge, sehr lesenswert und hilfreich.

Dieses Forum ist einfach nur genial, dennoch ist die Selbsthilfe mit der Unterstützung dieses Forum gefragt und auch gefordert.

Der Leidensweg meines Partners war von 2007 bis 2021 mit der BG, mit der PUV ging das an sich einfacher, aber versucht haben sie es auch, uns zu verschaukeln, Hier hatte ich aber vorgebaut und auf jedem Gebiet, auf eigene Kosten Gutachten erstellen lassen. Für den Fall der Fälle und das war auch gut so. Wie so oft im Leben, etwas zu haben ist besser als es zu brauchen. Gemeint sind hier die Optionen mit eigenen Gutachten. Schade, dass Du das erst durch das Forum erfahren hast. Aber dennoch, lass den Kopf nicht hängen.

Gruß Reickja
 
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