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Erneutes Gutachten zum Invaliditätsgrad

Bobbelsche

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2021
Beiträge
11
Hallo erstmal an alle. Ich habe hier schon viel gelesen und muss jetzt doch mal ein Thema eröffnen - da ich durch meine Suchen nicht wirklich auf eine Antwort geraten bin.

Ich hatte 2018 einen Unfall mit Folgeschäden. 2020 wurde ein erstes Gutachten erstellt worin auch stand das eine endgültige Entscheidung erst nach einen erneuten Jahr gestellt werden kann (vor Ende der 3 jahres frist). Jetzt 2021 wurde ein anderer Gutachter von der PUV beauftragt mich zu begutachten.
Dem kam ich auch nach. Nach einen weiteren Monat hatte die PUV an den Gutachter noch weitere Fragen die mir nicht bekannt sind. Auch das Gutachten liegt mir nicht vor.
Anscheinend gefällt der PUV das Gutachten nicht war mein Gedanke. Jetzt kam erneut ein Brief der PUV das sie erneut den Sachverhalt über andere Gutachter prüfen will und meine Schweigepflichtsentbindung dazu braucht.
Mhhhh ja Warum denn? Ist das Gutachten nicht so ausgefallen wie es sich die PUV vorgestellt hat? Ich betone erneut.. der Gutachter wurde von der PUV beauftragt. Sie zweifeln jetzt wohl an ihren eigenen Gutachter?
Bin ich jetzt verpflichtet ein neues Gutachten über mich ergehen zu lassen?
Die 3 jahre sind mittlerweile überschritten. Dürfen die das so einfach?
Mich würde auch das Gutachten mal interessieren..das habe ich bereits angefordert. Aber ob die mir das wohl aushändigen?
Soll ich die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und schauen was passiert?
Ich trau der ganzen Sache nicht.
Die können doch nicht ein Gutachten nach dem anderen machen und warten bis eins ihnen passt.
Ich hoffe hab mich etwas verständlich ausgedrückt und bedanke mich bereits für eure Antworten.

LG
 
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum.
natürlich hast Du in Verfahren mit der PUV auch Rechte. Nach Ablauf der 3-Jahresfrist bist Du nicht verpflichtet Dich weiter begutachten zu lassen bis der Versicherung das Gutachten denen gefällt. Außerdem muß Dir die Versicherung natürlich auch die Gutachten aushändigen. Erst nach Kenntnis des Gutachtens würde ich darüber entscheiden, ob ich dieser Entbindung und einem weiteren Gutachten zuzustimme.
Das 1.Gutachten liegt Dir vor? Schaue bitte mal in deine Versicherungsunterlagen, wie sich das mit der 2.Begutachtung festgelegt ist. Dort gibt es sehr verschiedene Varianten.
Jedes Gutachten würde ich mit einem Arzt meines Vertrauen besprechen.
Du hast leider auch nichts über die verbliebenen Folgen und Einschränkungen mitgeteilt, sodass die Antwort (z.Bsp. bei psychischen Beschwerden) anders liegen könnte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ja das erste Gutachten liegt mir vor. Hier wurde erst 7/20 Beinwert begutachtet - mit Angabe von mindestens 3/20 werden mindestens bleiben.

Ja, dies habe ich mit meinen behandelnden Arzt besprochen und er meinte das das Gutachten zwar korrekt sei aber die Angabe 7/20 nicht im Verhältniss steht. Hier wurde Rücksprache mit dem Gutachter gehalten.

Es erfolgte dann eine Korrektur des Gutachtens mit der Angabe das sich ein Fehlerteufel eingeschlichen hat. Es hieß dann 2020 mit derzeit statt 7/20 sollte es 11/20 heißen.

Ich vermute das sich das jetzige Gutachten was vor Ablauf der 3 jahres Frist erfolgte dem Gutachten aus 2020 ähnelt.. denke fast sogar mehr an Invalidität aussagt.

Folgen des Unfalls:
Rechtes Bein mit einer streckhemmung von 40 Grad .. Beugung knapp 110-120 Grad

Schmerztherapie mit BTM (hydromorphon)

Also bein ist komplett nicht belastbar.. komplette Muskelschwäche Oberschenkel, Gefühlsstörung Knie bis Wade.
Laufen tu ich nur auf Gehstützen.
Eine Versteifung wurde angeraten habe ich aber abgelehnt.. sowie stand Amputation auch im Raum.
Habe 70% Schwerbehinderung nun. Hat sich auch auf Hüfte, Schulter usw ausgelegt durch die Fehlhaltung.. denke werd jetzt nicht alles genannt haben, nach so viel jahren findet man sich ja schon fast damit ab.

Ok ich warte jetzt ob die mir das Gutachten schicken.. steht ja auch keine Frist auf dem Schreiben bis wann ich die Schweigepflichtsentbindung zurück schicken soll.
 
Hallo,

also geht es um ein orthopädisches Gutachten wahrscheinlich von einem Chirurgen erstellt. Ich würde schon der PUV ausdrücklich mitteilen, dass Du erst nach Vorliegen des Gutachtens eine Entscheidung treffen kannst.
Hast Du eventuell mal in Deine Bedingungen geschaut? Es geht mir um das Recht der 2.Begutachtung, allerdings, wenn die 3-Jahresfrist bereits vorbei ist, macht ein eigenes Gutachten nur als Parteiengutachten Sinn und gibt Dir im Klageverfahren bessere Anhaltspunkte. Kennst Du einen Arzt, der Dir ein entsprechendes Gutachten zeitnah erstellt? Das wäre kein rausgeschmissenes Geld, denn Du brauchst eine Grundlage für Deine Forderungen gegen die PUV.
Ich habe davon jedenfall in meinem Verfahren gegen die PUV von einem solchen Gutachten profitiert. Das Geld war gut angelegt.
Wir kennen Deine Versicherungsbedingungen nicht, aber gibt es eventuell eien Rentenklausel ab einem bestimmten Invaliditätsgrad? Bei mir ging es zum Schluß um 1 Prozent für eine dauerhafte Rente zusätzlich zur Invaliditätssumme und deshalb hat die PUV mit allen Mitteln dagegegen gekämpft.

Gruß von der Seenixe
 
Unter voraussetzungen steht:
- Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht worden.

Dann steht:
Sie und wir sind berechtigt, den grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

Ok dann sagt das ja schon einiges aus.. kann ich jetzt in Prinzip erstmal nur hoffen das das letzte Gutachten meiner Erwartung entspricht.

Von einer Rente finde ich leider nichts.
Vlt sollte ich dies jetzt doch mal proforma an einen Anwalt geben?.

Hab Angst etwas falsch zu machen und mir selber ein Strich durch die Rechnung zu machen.
 
Hallo,

na ja, momentan kann ein Anwalt nur bedingt tätig werden. Erst einmal brauchst Du das Gutachten und eine Einschätzung, ob es fair ist durch einen Arzt, der Dich kennt.
Lies hier im Forum, gerade auch im Bereich der Privaten Unfallversicherung.
Eigentlich Schade, dass Du erst jetzt hier einsteigst. Ein Gutachten von Deiner Seite innerhalb der 3 Jahre wäre sehr gut gewesen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Bobbelsche,

wann verjähren Deine Ansprüche?

Hast Du schon eine Akteneinsicht gefordert?
Fordere diese jetzt... (vielleicht liegt Dir dann auch das Gutachten vor).
Du solltest auch auf einer rechtsverbindlichen Paginierung der Akteneinsicht bestehen und Dir die Vollständigkeit der Akteneinsicht versichern lassen. Solltest Du keine Akteneinsicht erhalten, würde ich mir umgehend Rechtsberatung suchen...

VG Forstwirt
 
Vielen Dank für die Antworten.. ja Im Nachhinein wäre es wirklich besser gewesen sich hier eher zu melden.. Naja.
@ Forstwirt, was möchtest du mir genau mit der Verjährung sagen? Habe ich jetzt auch Probleme da die 3 Jahre nun rum sind? Habe jede Frist bis jetzt eingehalten. Von Meldung des Unfalls, Anmeldung deines Invaliditätsgrad bis hin zu den Gutachten die gemacht worden. Da das zweite Gutachten 2 Wochen vor Stichtag des 3. Jahres war, und mir es noch nicht vorliegt.. ist das vlt eine Masche um mich in eine Zwickmühle zu bringen??
 
Hallo Bobbelsche,

es gab hier im Forum den Hinweis auf eine Film bezüglich der PUV

und die Verjährung spielt eine deutliche Rolle...
ich bin zu unwissend um mehr zu Deiner Situation zu sagen - würde mir aus Sorge wegen einer möglichen Verjährung einen Anwalt nehmen und eine Klage vorbereiten lassen... es ist anscheinend ein Zeitspiel und Dir ist so nicht geholfen.

VG Forstwirt
 
Ich weiß es nicht.. ich dachte, die PUV befindet sich jetzt in der Verjährungsfrist und muss erstmal zahlen. Ich habe ja alle fristen fristgemäß eingehalten. Und ja die spielen jetzt auf Zeit um ein erneutes Gutachten machen zu wollen. Ich werde mich mit meinen Anwalt in Verbindung setzen. Und zumindest wie auch Seenixe sagte erstmal nichts unterschreiben und das letzte Gutachten anfordern.
Denke eine erneute Begutachtung muss gewisse Gründe darlegen.
 
Hab jetzt das Gutachten bekommen und nächste Woche Termin beim Anwalt.
Das Gutachten ist genau wie ich es mir vorgestellt habe und entspricht auch den Tatsachen.
Muss jetzt erstmal klären ob die wirklich ihr eigenes beauftragte Gutachten erneut durch andere Gutachter prüfen dürfen.

Ich werde weiter berichten .. LG
 
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