Bobbelsche
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- 27 Okt. 2021
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Hallo erstmal an alle. Ich habe hier schon viel gelesen und muss jetzt doch mal ein Thema eröffnen - da ich durch meine Suchen nicht wirklich auf eine Antwort geraten bin.
Ich hatte 2018 einen Unfall mit Folgeschäden. 2020 wurde ein erstes Gutachten erstellt worin auch stand das eine endgültige Entscheidung erst nach einen erneuten Jahr gestellt werden kann (vor Ende der 3 jahres frist). Jetzt 2021 wurde ein anderer Gutachter von der PUV beauftragt mich zu begutachten.
Dem kam ich auch nach. Nach einen weiteren Monat hatte die PUV an den Gutachter noch weitere Fragen die mir nicht bekannt sind. Auch das Gutachten liegt mir nicht vor.
Anscheinend gefällt der PUV das Gutachten nicht war mein Gedanke. Jetzt kam erneut ein Brief der PUV das sie erneut den Sachverhalt über andere Gutachter prüfen will und meine Schweigepflichtsentbindung dazu braucht.
Mhhhh ja Warum denn? Ist das Gutachten nicht so ausgefallen wie es sich die PUV vorgestellt hat? Ich betone erneut.. der Gutachter wurde von der PUV beauftragt. Sie zweifeln jetzt wohl an ihren eigenen Gutachter?
Bin ich jetzt verpflichtet ein neues Gutachten über mich ergehen zu lassen?
Die 3 jahre sind mittlerweile überschritten. Dürfen die das so einfach?
Mich würde auch das Gutachten mal interessieren..das habe ich bereits angefordert. Aber ob die mir das wohl aushändigen?
Soll ich die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und schauen was passiert?
Ich trau der ganzen Sache nicht.
Die können doch nicht ein Gutachten nach dem anderen machen und warten bis eins ihnen passt.
Ich hoffe hab mich etwas verständlich ausgedrückt und bedanke mich bereits für eure Antworten.
LG
Ich hatte 2018 einen Unfall mit Folgeschäden. 2020 wurde ein erstes Gutachten erstellt worin auch stand das eine endgültige Entscheidung erst nach einen erneuten Jahr gestellt werden kann (vor Ende der 3 jahres frist). Jetzt 2021 wurde ein anderer Gutachter von der PUV beauftragt mich zu begutachten.
Dem kam ich auch nach. Nach einen weiteren Monat hatte die PUV an den Gutachter noch weitere Fragen die mir nicht bekannt sind. Auch das Gutachten liegt mir nicht vor.
Anscheinend gefällt der PUV das Gutachten nicht war mein Gedanke. Jetzt kam erneut ein Brief der PUV das sie erneut den Sachverhalt über andere Gutachter prüfen will und meine Schweigepflichtsentbindung dazu braucht.
Mhhhh ja Warum denn? Ist das Gutachten nicht so ausgefallen wie es sich die PUV vorgestellt hat? Ich betone erneut.. der Gutachter wurde von der PUV beauftragt. Sie zweifeln jetzt wohl an ihren eigenen Gutachter?
Bin ich jetzt verpflichtet ein neues Gutachten über mich ergehen zu lassen?
Die 3 jahre sind mittlerweile überschritten. Dürfen die das so einfach?
Mich würde auch das Gutachten mal interessieren..das habe ich bereits angefordert. Aber ob die mir das wohl aushändigen?
Soll ich die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und schauen was passiert?
Ich trau der ganzen Sache nicht.
Die können doch nicht ein Gutachten nach dem anderen machen und warten bis eins ihnen passt.
Ich hoffe hab mich etwas verständlich ausgedrückt und bedanke mich bereits für eure Antworten.
LG