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erneute Schmerzensgeldforderung trotz Abfindung

amiodaron

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Dez. 2006
Beiträge
4
Ort
Passau
Hallo zusammen,

ich hatte am 02.06.1984 einen unverschuldeten Verkehrsunfall (Wegeunfall) als Motorradfahrer wobei ich schwer verletzt wurde (Polytrauma, SHT, subdurales Hämatom, offene Unterschenkelfraktur, pertrochantäre Oberschenkelfraktur, Weichteilverletzung an der Hand). Von der Unfallversicherung des Gegeners erhielt III/1995 ich eine Abfindung (üblicher Text, keine Ansprüche mehr in Zukunft usw.), vorbehaltlich der materiellen Zukunftsschäden. In einem Gutachten des GUVV stand auch, dass weitere Schäden nicht zu erwarten seien. Dem war allerdings nicht so. Im Laufe der Zeit bekam ich zunehmend Beschwerden in der Hüfte, was letztendlich dazu führte, dass ich im November 2007 eine Hüft-TEP bekam. Seit dem gehts mir natürlich um Welten besser, da ich keine Schmerzen mehr habe.
Die gegnerische Versicherung verweist jetzt auf die Abfindungserklärung und sagt, dass weitere Ansprüche ausgeschlossen sind. Allerdings sehe ich das nicht ganz so, denn zum Zeitpunkt der Abfindung ging man ja davon aus, dass keine Folgeschäden zu erwarten sind. Außerdem sind die der Meinung, dass nach so einer langen Zeit es sowieso einer Überprüfung bedarf, ob der Hüftschaden überhaupt eine Folge des Unfalles ist (dies zu beweisen halte ich allerdings nicht für besonders schwierig, da dies in den laufenden Gutachten im Auftrag des GUVV dokumentiert ist).
Nun zu meiner Frage: Hat jemand Erfahrungen (oder Rechtsquellen) mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen trotz einer Abfindung?
 
Hallo Amiodaron,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Falls in der Abfindungserklärung die Ausnahme der zukünftigen Schäden verankert sind, sollte es keine Probleme geben. Am besten wendest Du Dich an einen Anwalt für Versicherungsrecht. Dort kannst Du dich in einem Beratungsgespräch über die Aussichten und notwendigen Unterlagen informieren.
Wenn es ein Wegeunfall war, ist ja auch die zuständige gesetzliche Unfallversicherung im Boot und der Spätschaden gehört zum Unfall.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo!

Einen Anwalt hab ich eh schon mit der Sache beauftragt. Mich hätte halt interessiert, ob jemand so eine ähnliche Konstellation schon hatte und dies gerichtlich durchgesetzt hat.
 
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