Hallo zusammen,
ich hatte am 02.06.1984 einen unverschuldeten Verkehrsunfall (Wegeunfall) als Motorradfahrer wobei ich schwer verletzt wurde (Polytrauma, SHT, subdurales Hämatom, offene Unterschenkelfraktur, pertrochantäre Oberschenkelfraktur, Weichteilverletzung an der Hand). Von der Unfallversicherung des Gegeners erhielt III/1995 ich eine Abfindung (üblicher Text, keine Ansprüche mehr in Zukunft usw.), vorbehaltlich der materiellen Zukunftsschäden. In einem Gutachten des GUVV stand auch, dass weitere Schäden nicht zu erwarten seien. Dem war allerdings nicht so. Im Laufe der Zeit bekam ich zunehmend Beschwerden in der Hüfte, was letztendlich dazu führte, dass ich im November 2007 eine Hüft-TEP bekam. Seit dem gehts mir natürlich um Welten besser, da ich keine Schmerzen mehr habe.
Die gegnerische Versicherung verweist jetzt auf die Abfindungserklärung und sagt, dass weitere Ansprüche ausgeschlossen sind. Allerdings sehe ich das nicht ganz so, denn zum Zeitpunkt der Abfindung ging man ja davon aus, dass keine Folgeschäden zu erwarten sind. Außerdem sind die der Meinung, dass nach so einer langen Zeit es sowieso einer Überprüfung bedarf, ob der Hüftschaden überhaupt eine Folge des Unfalles ist (dies zu beweisen halte ich allerdings nicht für besonders schwierig, da dies in den laufenden Gutachten im Auftrag des GUVV dokumentiert ist).
Nun zu meiner Frage: Hat jemand Erfahrungen (oder Rechtsquellen) mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen trotz einer Abfindung?
ich hatte am 02.06.1984 einen unverschuldeten Verkehrsunfall (Wegeunfall) als Motorradfahrer wobei ich schwer verletzt wurde (Polytrauma, SHT, subdurales Hämatom, offene Unterschenkelfraktur, pertrochantäre Oberschenkelfraktur, Weichteilverletzung an der Hand). Von der Unfallversicherung des Gegeners erhielt III/1995 ich eine Abfindung (üblicher Text, keine Ansprüche mehr in Zukunft usw.), vorbehaltlich der materiellen Zukunftsschäden. In einem Gutachten des GUVV stand auch, dass weitere Schäden nicht zu erwarten seien. Dem war allerdings nicht so. Im Laufe der Zeit bekam ich zunehmend Beschwerden in der Hüfte, was letztendlich dazu führte, dass ich im November 2007 eine Hüft-TEP bekam. Seit dem gehts mir natürlich um Welten besser, da ich keine Schmerzen mehr habe.
Die gegnerische Versicherung verweist jetzt auf die Abfindungserklärung und sagt, dass weitere Ansprüche ausgeschlossen sind. Allerdings sehe ich das nicht ganz so, denn zum Zeitpunkt der Abfindung ging man ja davon aus, dass keine Folgeschäden zu erwarten sind. Außerdem sind die der Meinung, dass nach so einer langen Zeit es sowieso einer Überprüfung bedarf, ob der Hüftschaden überhaupt eine Folge des Unfalles ist (dies zu beweisen halte ich allerdings nicht für besonders schwierig, da dies in den laufenden Gutachten im Auftrag des GUVV dokumentiert ist).
Nun zu meiner Frage: Hat jemand Erfahrungen (oder Rechtsquellen) mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen trotz einer Abfindung?