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Erneute Kreuzbandplastik

Annette

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Sep. 2006
Beiträge
6
hallo an alle,
Ich hatte vor 3 Jahren einen Unfall (privat), bekam eine Kreuzbandplastik. Die Versicherung kannte 1/3 des Beines als geschädigt an und zahlte problemlos. Vor einem Jahr hatte ich einen schweren Wegeunfall, 2 Op`s und ambulante Reha. wieder das gleiche Bein, doch diesmal war außer dem Kreuzband auch der Meniskus eingerissen und es kam eine leichte Arthrose dazu. Von der BG habe ich ein Gutachten aus dem hervorgeht, dass der Unfall sich auch ereignet hätte, wenn der Unfall vor 3 Jahren nicht gewesen wäre. Ich habe erstmal 20 MdE für 6 Monate erhalten. Meine Frage: Was zahlt jetzt die Private Unfallversicherung? Ziehen die den Betrag von vor 3 Jahren ab? Ich finde nur eine Klausel, in der Steht: Haben Krankeiten oder Gebrechen Auswirkungen .... wird abgezogen.
wer kennt sich aus?
Danke im Vorraus

Annette
 
Hallo Annette,

ich beziehe mich auf eine AUB 2004

§ 8 Einschränkung der Leistungen
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil
mindestens 25 % beträgt.

dürfte für Dich nicht infrage kommen. Eher

§ 7, I., 4. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen. Diese ist nach Ziff. 2 zu bemessen.

Vom nach dem zweiten Unfall festgestellten Invaliditätsgrad würde der schon vorher vorhandenen 1/3 Beinwert abgezogen.

Gruß
Luise
 
hallo Luise,
danke für deine Antwort. Aber bei mir sind die Vertragsbedingungen nach AUB 2000, da finde ich nur, was bei dir § 8 ist.
kannst du mir weiterhelfen?

Danke

Annette
 
Hallo Annette,

die AUB können unterschiedlich sein. Nicht nur in der Jahreszahl ihrer Erstveröffentlichung, auch von Versicherer zu Versicherer und in der Gliederung.

Ich habe hier eine AUB 2000 gefunden:

http://www.comfortplan.de/unfallversicherung/Unfallbedingungen.pdf


§ 10 Die Leistungsarten

1. Invaliditätsleistung

c) Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein
Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen, diese ist nach Nr. 1 b) zu bemessen.

Gruß
Luise
 
hallo Luise,
ich habe noch eine Frage. Seit dem Unfall habe ich Panikattaken (vor allem in Eingangshallen, bei Regen (Glättegefahr). ich bin dsewegen in neurologischer Behandlung. Mein Unfallarzt hat mich dorthin überwiesen. Kann ich dieses Problem bei der Versicherung geltend machen? Ich weiß, es hört sich an, alsob ich "nur" schnappen wollte, doch mir gehts echt nicht gut. Ich wäre heilfroh, der Unfall wäre nie passiert. Ich habe 2 Kinder, es war für mich ein Chaos mit denen Schwimmen zu gehen. Ständig hatte ich Angst, ich rutsche aus . Abgesehen davon kann ich gar nicht mehr richtig Schwimmen (Beinschlag!!).
gruß

Annette
 
Hallo Annette,

ob bei Panikattacken ein Neurologe der richtige Arzt ist ? Ein Psychotherapeut wäre da, glaube ich, besser geeignet.

Dein privater Unfallversicherer wird wegen der Panikattacken auf die AUB verweisen, wonach „Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind, nicht unter den Versicherungsschutz fallen.“ und Leistungen ablehnen.

Die Beeinträchtigungen beim Schwimmen sind mit dem festgestellten Grad der Invalidität abgegolten.

Gruß
Luise
 
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