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erneute Diagnose Morbus Sudeck, lohnt da ein Verschlimmerungsantrag

humpel

Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
85
Hallo zusammen,

ich habe einen GDB von 50 und Merkzeichen G.
Jetzt kann ich mittlerweile keine 500 Meter mehr gehen und im Gutachten wurde auch Morbus Sudeck festgestellt und dokumentiert.
Macht es da Sinn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Ich hätte gerne das Merkzeichen AG, da ich einfach nicht mehr weit gehen kann.
Ob der GDB durch den Sudeck höher sein muss weiß ich leider auch nicht.

Danke
 
Hallo Humpel,

Deine Nachfrage und Dein Wunsch sind aufgrund der außergewöhnlichen CRPS-Schmerzen (heute heißt die Schmerzerkrankung CRPS, ehemals Morbus Sudeck) absolut nachvollziehbar. Es gibt einige CRPS-Betroffene, die aufgrund Ihrer Schmerzen und Funktionseinschränkungen ähnlich wie Du oder noch stärker eingeschränkt sind, denen das Merkzeichen aG aber auch verweigert wird.

Die Schwelle für die Gewährung des Merkzeichen aG, also einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ist leider sehr hoch gesetzt.
Hier zunächst einige Informationen:
Auszug aus VERSORGUNGSMEDIZINVERORDNUNG – VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze, Seite 145 ff.

„Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.“

Weiteres kannst Du nachlesen unter folgendem Link: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...undsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

Weitere Infos zur Parkgenehmigungen bzw. -erleichterung, die besonderen Gruppen behinderter Menschen gewährt werden können:

„Bestimmte behinderte Menschen können kostenlos eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten. Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "blauen Parkausweis für Schwerbehinderte (Europa-Parkausweis)" damit ausdrücklich nicht erlaubt, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Die Parkgenehmigung gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Zum antragsberechtigten Personenkreis gehören:
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und Merkzeichen B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und Merkzeichen B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt und
- wenn schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.“

Für die Genehmigung ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig, in der Du Deinen Wohnsitz hast.

Du siehst, die Hürden sind selbst bei der Gewährung einer Parkerleichterung sehr hoch angesetzt. Natürlich müssen bei der Bemessung der Schwerbehinderung die außergewöhnlichen Schmerzen Deiner CRPS-Erkrankung explizit mit berücksichtigt werden und Du kannst sicher einen Verschlimmerungsantrag incl. des Merkzeichens aG stellen, dann kommt es allerdings sehr auf den Gutachter und seine Kenntnisse bezüglich des Krankheitsbildes CRPS an.

Leider kann ich Dir keine andere Antwort schreiben, die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhung des GdBs kann ich nicht einschätzen, die Gewährung des Merkzeichens aG schätze ich als sehr gering ein.

Wenn Du es versuchst, wünsche ich Dir viel Erfolg.

Liebe Grüße
Mady
 
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