Hallo,
nachdem ich ein Gegengutachten zu dem von der Versicherung im Auftrag gegebenen GA erstellen lassen, dass im Gegensatzt von 2x 2/3 Armwert und 30% auf HWS sowie Tinitus mit 20% (freier GA) zu keiner verbleibenen Unfallbeeinträchtigung (Vers. GA) sich doch ein WENIG wiederspricht hat die Vers. nun erneut ein GA in der MHH in Auftrag gegeben.
Ich habe über meinem RA das Anschreiben und die Fragestellung zu kommen lassen.
Beide Gutachter davor hatten die selben Werte was das Maß der Einschränkung also die Bewertung wie beweglich sind die Arme/Schulter und der Kopf in Grad/% ermittelt und angebeben.
Ich vermisse bei der Fragestellung an den GA der MHH die Frage wie die Krafteinwirkung auf den Körper waren denn ohne den Unfallverlauf und die dadurch entstehenden Kräft zu berücksichtigen, kann man diese Fragen m.M. nach nicht vernünftig beantworten.
Der 1 GA war aus der Abtl. des KH in dem die D-Arzt Versorgung lief und die auch eng mit der BG zusammen gearbeitet hat, also völlig neutral. In dem GA stand oft meiner Meinung nach kann das nicht von dem Unfall herkommen. Da dem KH auch Fehler in der Diagnostik sowie in der Dokumentation passiert sind (ich habe morgen einen Termin bei einem RA über einen Beratungsschein) kann der GA m.M. nach nicht neutral gewesen sein.
Die Frage ist, wenn ich dieVorladungbekommen habe, sollte ich den GA auf die Situation in Verbindung mit dem Unfallhergang aufmerksam machen bzw.darauf hinweisen dieses mit ein fließen zu lassen?
Oder sollte ich erst bei der Begutachtung darauf hinweisen?
Wie seht ihr das und wie würdet ihr verfahren?
LG Wolfgang
nachdem ich ein Gegengutachten zu dem von der Versicherung im Auftrag gegebenen GA erstellen lassen, dass im Gegensatzt von 2x 2/3 Armwert und 30% auf HWS sowie Tinitus mit 20% (freier GA) zu keiner verbleibenen Unfallbeeinträchtigung (Vers. GA) sich doch ein WENIG wiederspricht hat die Vers. nun erneut ein GA in der MHH in Auftrag gegeben.
Ich habe über meinem RA das Anschreiben und die Fragestellung zu kommen lassen.
Beide Gutachter davor hatten die selben Werte was das Maß der Einschränkung also die Bewertung wie beweglich sind die Arme/Schulter und der Kopf in Grad/% ermittelt und angebeben.
Ich vermisse bei der Fragestellung an den GA der MHH die Frage wie die Krafteinwirkung auf den Körper waren denn ohne den Unfallverlauf und die dadurch entstehenden Kräft zu berücksichtigen, kann man diese Fragen m.M. nach nicht vernünftig beantworten.
Der 1 GA war aus der Abtl. des KH in dem die D-Arzt Versorgung lief und die auch eng mit der BG zusammen gearbeitet hat, also völlig neutral. In dem GA stand oft meiner Meinung nach kann das nicht von dem Unfall herkommen. Da dem KH auch Fehler in der Diagnostik sowie in der Dokumentation passiert sind (ich habe morgen einen Termin bei einem RA über einen Beratungsschein) kann der GA m.M. nach nicht neutral gewesen sein.
Die Frage ist, wenn ich dieVorladungbekommen habe, sollte ich den GA auf die Situation in Verbindung mit dem Unfallhergang aufmerksam machen bzw.darauf hinweisen dieses mit ein fließen zu lassen?
Oder sollte ich erst bei der Begutachtung darauf hinweisen?
Wie seht ihr das und wie würdet ihr verfahren?
LG Wolfgang