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Erneute Begutachtung

bertel01

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Feb. 2009
Beiträge
624
Ort
Vechelde
Hallo,
nachdem ich ein Gegengutachten zu dem von der Versicherung im Auftrag gegebenen GA erstellen lassen, dass im Gegensatzt von 2x 2/3 Armwert und 30% auf HWS sowie Tinitus mit 20% (freier GA) zu keiner verbleibenen Unfallbeeinträchtigung (Vers. GA) sich doch ein WENIG wiederspricht hat die Vers. nun erneut ein GA in der MHH in Auftrag gegeben.
Ich habe über meinem RA das Anschreiben und die Fragestellung zu kommen lassen.
Beide Gutachter davor hatten die selben Werte was das Maß der Einschränkung also die Bewertung wie beweglich sind die Arme/Schulter und der Kopf in Grad/% ermittelt und angebeben.
Ich vermisse bei der Fragestellung an den GA der MHH die Frage wie die Krafteinwirkung auf den Körper waren denn ohne den Unfallverlauf und die dadurch entstehenden Kräft zu berücksichtigen, kann man diese Fragen m.M. nach nicht vernünftig beantworten.
Der 1 GA war aus der Abtl. des KH in dem die D-Arzt Versorgung lief und die auch eng mit der BG zusammen gearbeitet hat, also völlig neutral. In dem GA stand oft meiner Meinung nach kann das nicht von dem Unfall herkommen. Da dem KH auch Fehler in der Diagnostik sowie in der Dokumentation passiert sind (ich habe morgen einen Termin bei einem RA über einen Beratungsschein) kann der GA m.M. nach nicht neutral gewesen sein.
Die Frage ist, wenn ich dieVorladungbekommen habe, sollte ich den GA auf die Situation in Verbindung mit dem Unfallhergang aufmerksam machen bzw.darauf hinweisen dieses mit ein fließen zu lassen?
Oder sollte ich erst bei der Begutachtung darauf hinweisen?
Wie seht ihr das und wie würdet ihr verfahren?
LG Wolfgang
 
Lieber bertl01,

auf jedenfall würde ich den GA darauf aufmerksam machen. Mittlerweile (Tip vom Forum)
sende ich dem GA vorab eine Liste meiner Beschwerden ( mit Begründung), meiner
aktuellen Medikamente und bitte um Zustimmung einer Begleitperson.
Durch einen Wegeunfall können folgende gesundheitliche Probleme entstehen:

1. Schädel-Hirn-Trauma
2. Schleudertrauma (pdf als Anhang)
3. Posttraumatisches Stress/Schmerz oder Belastungssyndrom

Über die anderen Möglichkeiten wie z. B. Brüche ect. möchte ich jetzt nicht extra Erwähnen.

Leider wurde dies bei mir unterlassen. Mit schlimmen Folgen.

Durch diese Versäumnisse werden UO zu Schwerkranke, Rentner.
Der GA muss all deine Symptome in seiner Begutachtung mit einfliessen lassen.
Macht er es nicht, kannst Du ihn wegen fehlender Qualität, oder Befangenheit ablehnen.

LG

Norbert
 
Gutachten für PUV

Hallo Wolfgang,


mache den Gutachter auf alles aufmerksam (Liste erstellen, Kopie übergeben)
was Dich körperlich einschränkt, behindert und was nicht mehr so geht wie früher.

Röntgenbilder, das Gegengutachten und alles schriftliche was Deine körperlichen
Schäden belegt mitnehmen. Keiner von meinen drei Gutachtern hat etwas davon
bei sich behalten.

Der Gutachter wird nach dem Unfallhergang fragen, dann kannst Du auch auf
alles hinweisen was Du selbst nachgeforscht hast (ebenfalls schriftlich, kurz,
zusammenfassen und darauf hinweisen, dass er sich das bitte zu seinen Unterlagen
nehmen soll).

Gutachter sind meist vielbeschäftigt, somit denke ich dass er sich vorher übersandte
Unterlagen nicht anschauen wird.


Wünsche Dir alles Gute

Meggy
 
Hallo Norbert,

vielen Dank für den Tipp. Ich habe zwar auch Kopien meiner Unterlagen von den diversen Ärzten abgegeben, aber nie schriftlich meine Beschwerden aufgeführt, das habe ich immer nur erzählt. Das stimmt, es wird nicht alles im GA berücksichtigt, aber man hat ja nichts in der Hand, um zu beweisen, dass man es gesagt hat, wenn die Begleitperson nicht dabeisein durfte - das wird mir auch nicht noch einmal passieren.

Gebt Ihr auch immer eine schriftliche Unfallhergangsbeschreibung ab?

Noch einmal nachgefragt: HAbe ich das richtig verstanden, dass Beschwerden, die ich schriftlich mitgeteilt habe, alle im GA auftauchen müssen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Unfall stehen?
Und ist dies nicht der Fall, kann man dem GA damit schon Inkompetenz nachweisen?

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo Röschen,

so einfach ist das leider nicht.

Der Gutachter kann natürlich nur die gesundheitlichen Einschränkungen in sein Gutachten mit einfließen lassen, welche ihm bekannt gemacht wurden.

Daher ist es umso wichtiger, wenn man eine Aufstellung der gesundheitlichen Einschränkungen und die Arztberichte dazu selber mit zu einem Gutachten nimmt.

Ich selber habe mir daher einen Ordner mit allen Arztberichten angelegt, welchen ich zum Gutachten mitnehme.

Nach meinen Erfahrungen "vergessen" die Versicherungen einfach mal die relevanten Unterlagen an den Gutachter zu senden. Da helfe ich doch mal gerne mit meinen aus:D

Außerdem ist es ratsam, sich vor dem Gutachten das komplette Anschreiben (incl. Fragebogen) von der BG anzufordern! Schließlich hast du das Recht, in deine tagesaktuelle Akte Einsicht zu nehmen. Wunder dich aber bitte nicht, wenn der Untersuchungsablauf anders abläuft, da es bei der BG schon mal "passieren kann", dass man dir ein Standardanschreiben hat zukommen lassen...

Daher solltest du dann, wenn dir das Gutachten zur Kenntnisnahme zugesandt wird, sofort reagieren und der BG ihren "Irrtum" mitteilen und das Anschreiben anfordern, welches tatsächlich an den Gutachter gesendet wurde.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo Derosa.

Hab zwar ne Krankenakte von den zusätzlichen Beschwerden vorher den Gutachter zukommen lassen und die BG hat ihrs hin geschickt.
Hätte ich gewußt das ich mir vorher das von der Bg zuschicken lassen konnte wäre ich sicherlich lockerer dran gegangen.
Hatte aber nen unabhängigen der sich viel Zeit ließ da ich dort eh in der Klinik war. Hat sich über 3 Termine hingestreckt und er hat alles vor mir diktiert ,werd ja Morgen sehen ob es korrekt weiter gegeben wird da meine Rehaberaterin kommt um mit mir über die UR zu reden und da erhalte ich das Gutachten auch für mich .Ne Freundin ist aber mit anwesend .

LG SONJA
 
Hallo Derosa,

das "komplette Schreiben" an den Gutachter ist der Gutachtenauftrag.
Diesen sollte jeder vor der Begutachtung anfordern. Aus diesem kannst Du alle Fragen entnehmen. die der Gutachter beantworten soll. Diese sind oftmals so formuliert, dass durch die Fragestellung dem Gutachter die Antwort schon in den Mund gelegt wird.

Des Weiteren kannst Du dem Gutachtenauftrag entnehmen, welche Unterlagen (Atteste, Befunde, Gutachten, Schreiben) dem Gutachter übersandt werden.

Noch einmal!
Vor der Begutachtung immer erst den Gutachtenauftrag anfordern, damit man auf dem Laufenden ist! Zur Herausgabe ist der Leistungsträger verpflichtet. Im Übrigen habe ich die Möglichkeit der Weitergabe medizinischer Unterlagen (z.B. negative Gutachten) vorher zu widersprechen, was einem einen Haufen Ärger ersparen kann.

Gruß
ht5028
 
Anschreiben an den Gutachter

Hallo an Alle,
ich habe von meinem RA das Anschreiben mit Fragestellung an den Gutachter bekommen.
Meines Erachtens fehlen die endscheidenen Fragen. Es wird nicht auf den Unfallhergang und den damit auftretenden Kräften auf meinem Körper und somit nicht nach der Kausalität gefragt.
Die bestehenden Einschränkungen sind bei beiden GA fast gleich.
Der GA der das positive Gutachten erstellt hat stellt nach der Unfallbeschreibung und den Unfallbildern ganz klat eine Kausalität fest.
Ich bereite die Unterlagen schon mal vor ich hoffe, dass ich bis dahin den polizei Bericht mit der Dokumentation von der Staatsanwaltschaft bekomme.
Ich werde Euch weiter auf den laufenden halten.
LG Wolfgang
 
Hallo Derosa,


Noch einmal!
Vor der Begutachtung immer erst den Gutachtenauftrag anfordern, damit man auf dem Laufenden ist! Zur Herausgabe ist der Leistungsträger verpflichtet. Im Übrigen habe ich die Möglichkeit der Weitergabe medizinischer Unterlagen (z.B. negative Gutachten) vorher zu widersprechen, was einem einen Haufen Ärger ersparen kann.

Gruß
ht5028

Hallo ht5028 hallo derosa und andere Leidgenossen :D
erstmal danke an euch das ihr das nochmal so klar schreibt das es jeder versteht.

Es ist alles richtig was ihr geschrieben habt, genauso mache ich es eigentlich auch immer, der Haken an der Sache ist, das die BGs dem Gutachter mit dem Gutachtenauftrag auch die sogenannte BG Akte mit sämtlichen Berichten Gutachten etc. schicken.

Und wenn das UO nicht seine Bg Akte kennt weiß er natürlich auch nicht was in dieser Akte drin ist an Berichten und kann dadurch auch nicht zwangsläufig die weitergabe einiger Berichte widersprechen.

Und dieses Gutachterakte ist nur für den Arzt/ Gutachter bestimmt, dort ist auch ein knalllroter Aufkleber drauf " Bitte nach Behandlung / Gutachten sofort zurück zur BG, dem Verletzten ist kein Einblick in die Akte zu gewähren".

Mir ist letztes Jahr diese Akte in die Hände gefallen weil eine Sprechstundenhilfe beim Gutachter das nicht gelesen hatte und mir die Akte mitgegeben hatte mit den Worten geben sie die bitte bei der BG ab. Was ich natürlich auch getan habe nachdem ich mir diesen Aktenordner kopiert hatte.

Und da steht so einiges drinne, an persönlichen Notizen vom SB, was dem Gutachter nichts angeht. Aber wenn der Gutachter das liest dann könnte er beeinflusst werden und das UO in eine Schublade stecken.

Ich habe die Akte dann meinem Anwalt gegeben, und der bat die BG aus der Gutachter akte persönliche Anmerkungen von Ärzten und der SB der BG streichen zu lassen. Was die BG natürlich nicht machte, und so ging das Teil vor das SG Hamburg und auch der dortige Richter meinte zur BG das in einer Gutachter akte nur Arztberichte und Röntgenbilder was zu suchen haben.

Persönliche Anmerkungen von Ärzten / Krankenhauspersonal oder der SB einer BG haben darin nichts zu suchen da durch solche Anmerkungen das UO bei der Begutachtung nachteile erlangen könnte da der Gutachter dadurch beeinflusst wird.

Alleine deswegen wird es für das einzelne UO schon schwer sein das er einen Widerspruch dagegen einlegen kann das irgendwelche Berichte etc. zum Gutachter kommen.

Da die BGs diese Akten nicht freiwillig rausrücken, einige werden erstaunt sein was da alles drin steht.

Und bei den Gutachteraufträgen stellen die sich meistens auch an, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht diese samt Anschreiben an das UO zu schicken. Deshalb immer schön energisch, um das komplette Anschreiben das die BG zum Gutachter geschickt hat bitten.

Gruß Holgi
 
Hallo,

in obigem Thema geht es um

private Unfallversicherung (PUV)

nicht um die BG.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Wolfgang,

es ist sicherlich sinnvoll, wenn du dir selber eine Liste machst, was in dem Anschreiben nicht erwähnt wurde, aber für das Gutachten relevant ist.

Er weiß schließlich nicht, wie der Unfall wirklich passiert ist und was sich für dich daraus gesundheitlich ergeben hat, sondern sieht nur das, was ihm von deiner Versicherung zugeschickt wurde.

Die Hintergründe der Versicherungen, den einen oder anderen wichtigen Arztbericht usw. dem Gutachter nicht zur Kenntnis zu geben, kennen wir. Aber da helfen wir dem Gutachter doch gerne, wenn er sich von unseren Unterlagen Kopien machen darf...;) So ist man der Unfallversicherung immer einen Schritt voraus.

Viele Grüße

Derosa
 
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