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Ermittlung Invalidität

Raiden

Nutzer
Registriert seit
8 Mai 2008
Beiträge
3
Hallo zusammen,

ich hoffe ich poste den Beitrag richtig und ihr könnt mir weiter helfen.

Ich hatte letztes Jahr im April einen Motorradunfall (fremd verschuldet). Das linke Knie wurde damals operiert macht aber weiterhin Probleme. Schmerzen und leichte Bewegungseinschränkung. Wenn ich die div. Ärzte richtig verstehe möchte keiner operieren, da die Chancen auf Besserung durch eine Op relativ gering sind.

Nun Frage ich mich ob dies ein Fall für meine Unfallversicherung sein dürfte und wenn ja, wer ermittelt den Grad der Invalidität. Wie und wo "beantragt" man eine solche Ermittlung und nach welchen Zeitraum?

Ich danke Euch!
 
Hallo Raiden,

herzliche Willkommen hier im Forum. Hast Du Deinen Unfall Deiner Versicherung gemeldet? Ansonsten dürfte es jetzt etwas spät sein, aber nicht hoffnungslos. Dazu müßtest Du in Deinen Versicherungsvertrag schauen.
Wenn der Unfall fremdverschuldet war, müßtest Du eine gegnerische Haftpflichtversicherung haben, die neben Schmerzensgeld und Ausgleich für entgangenen Lohn oder Gehalt zuständig ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der Unfall wurde meiner Versicherung gemeldet. Sach- und Personenschaden wurden von der Gegenseite auch schon teilweise ersetzt.
Mir ging es in meiner Frage primär nicht um Ersatz der Gegenseite, sondern um Leistungen aus meiner UV und wie diese ermittelt und festgestellt werden.
Mittlerweile hat sich ergeben dass meine UV ein ärztliches Gutachten zu meinen derzeitigen Schädigungen und Beeinträchtigungen haben möchte. Was aber wenn diese noch garnicht verbindlich festgestellt werden können?
 
Hallo Raiden,
gut, Punkt eins...Meldung an UV ist erfolgt.
Meist innerhalb 15 Monaten nach Unfall (Bitte Vertrag schauen) muß Invalidität als solche festgestellt werden. Dann wird eine erste Begutachtung zur Feststellung der verbleibenden Invalidität durchgeführt. Meist ( bitte Vertrag schauen) kann letztmalig vor Ablauf von 3 Jahren begutachtet und eine Erhöhung der Invalidität festgestellt werden.
So in etwas der Ablauf.

Weitere Sachen solltest Du in anderen Threads finden.

Gruß von der Seenixe
 
private Unfallversicherung

Hallo,

wenn Du den Schaden gemeldet hast, wird ein Jahr nach dem Unfallereignis festgestellt, welchen Dauerschaden Du davongetragen hast. Dazu wirst Du von der Versicherung zu einem Gutachter geschickt, den Du Dir nicht aussuchen kannst. Der Gutachter bewertet den Dauerschaden. Der Verlust eines Beines zum Beispiel entspricht einem Schaden von 70 %. Es kommt auf die Funktionsfähigkeit drauf an. Schmerzen sind wohl schwer zu bewerten und werden von den GUtachtern gern runtergespielt.

Wie das mit den GUtachtern so ist, kannst Du hier im Forum nachlesen. Fast jeder hat schon schlechte Erfahrungen gemacht, da die Mehrzahl der GUtachter versicherungsfreundlich ist.

Du kannst ja Deine Versicherung mal anrufen und fragen, wie das in Deinem Fall weitergeht.

ERstmal alles GUte für Dich

Tiptoe
 
Hallo,

das hab ich bereits getan. Aussage war nur dass sie bis Mitte Juli ein Attest / Gutachten haben möchten. Ein Gutachte wurde mir nicht vorgeschrieben.
 
Dauerschaden

umso besser. DaNN nehmen die DEine UNterlagen und schätzen das ein. Das kann auch heißen, dass Dein behandelnder Arzt schreibt, der Dauerschaden sei mit 10% oder 20% zu bemessen und die Versicherung übernimmt das dann.

Was besseres kann Dir eigentlich nicht passieren. Bei einer Freundin von mir ist das auch so gelaufen. Sie brauchte nicht zum Gutachter. Sei froh, wenn das diesen einfachen Weg geht.

Gutachter handeln einen fast ausnahmslos runter. Das ist schrecklich. Ich habe zwei Widerspruchsverfahren laufen.

Na dann

Tiptoe
 
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