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Erläuterung der Wortes Gutachters

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,


auf der Seite http://www.bgfe.de/aktuell/ap_bgpress.html#Ausdr%FCcke

habe ich gerade folgendes gefunden.

Ausdrücke und ihre Bedeutung.
Berichte über die Berufsgenossenschaft, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthalten oft Fachausdrücke. BG-Press erläutert wichtige Begriffe - heute:

GUTACHTER

Sobald der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder der Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt wird, ermittelt sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind. 2006 wurden der BGFE rund 123.000 Fälle angezeigt. In 96,75 Prozent der Fälle konnte die Berufsgenossenschaft sofort entscheiden, in den restlichen 4.014 Fällen schaltete sie einen medizinischen Sachverständigen als Gutachter ein, um die Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen.

Mit medizinischen Gutachten soll geklärt werden,

* ob der Gesundheitsschaden des Versicherten auf den Unfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen ist
* ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
* wie hoch bei einem dauernden Gesundheitsschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.

Gutachter müssen unabhängige Fachärzte sein, weisungsfrei und zur Objektivität verpflichtet. Anders als bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, sind sie hier nicht Angestellte der Einrichtung, die sie beauftragt. Die Berufsgenossenschaften arbeiten bei der Klärung des unfallbedingten Gesundheitsschadens weder mit dem medizinischen Dienst (wie die Krankenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit) noch mit Vertrauensärzten (wie die Rentenversicherung) zusammen.

Bei der Auswahl des Gutachters wirken die Versicherten aktiv mit. Die Berufsgenossenschaften schlägt den Versicherten mehrere Gutachter vor (§ 200 Abs. 2 SGB VII). Dazu gehört an vorderster Stelle immer der behandelnde Durchgangsarzt. (Da lachen sogar die Hühner) Über 90 % der Versicherten entscheiden sich für ihn als Gutachter.

Die Versicherten können auch selbst einen Facharzt vorschlagen, der den Auftrag zur Begutachtung von der Berufsgenossenschaft erhält.

Auf der Grundlage der Gutachten entscheidet der Rentenausschuss über die Anerkennung und die Zahlung einer Rente. Ist der Versicherte mit der Entscheidung nicht einverstanden, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Beide Ausschüsse sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Gegen die Entscheidung des Widerspruchsausschusses kann der Versicherte - für ihn kostenfrei - bei den Sozialgerichten klagen. 2006 entschieden die Sozialgerichte in weniger als zehn Prozent (8,78 %) der 376 abgeschlossenen Verfahren anders als die Berufsgenossenschaft – ein Zeichen für die Qualität der eingeholten Gutachten.

Seltsames steht dort geschrieben, ich habe mal einiges markiert.

Vielleicht druckt Ihr Euch mal aus was wichtig ist und legt es Eurem nächsten GA vor, wetten der Lacht!
 
Besonders interessant finde ich den Satz: Ein Zeichen für die Qualität der eingeholten Gutachten...

Über Qualität lässt sich streiten, wenn sich der Gutachter auf Kosten der Verunsicherungen erholt, kurt, im neuen Auto fährt oder golft oder was weiß ich was die alles fürn Schweinkram gezahlt kriegen.:confused:

LG

CHEVY
 
Hallo,

das heißt entweder, dass die von den Versicherten beauftragten Gutachter und deren Gutachten kein Qualität besitzen und daher nichts taugen, oder dass die Gutachten, die die Berufsgenossenschaften in Auftrag gegeben haben, eine höhere Qualität besitzen, vor allem bei den Richtern der Sozialgerichte.

Grüsse von
IngLag
 
[Die Berufsgenossenschaften schlägt den Versicherten mehrere Gutachter vor (§ 200 Abs. 2 SGB VII). Dazu gehört an vorderster Stelle immer der behandelnde Durchgangsarzt.]

Hallo,

als ich beim letzten mal den D-Arzt vorgeschlagen hatte, weigerte sich die SB Fr. K.V bei der BGFE in Nürnberg vehement diesen als Gutachter zu beauftragen. Da mußte ich schon ganz massiv nachhelfen, in dem ich ein Schreiben des Gesundheitsministerium zitierte.

Ich denke dieser Artikel ist nicht relevat, sondern nur Makulatur!
 
Hallo oerni,

danke für den Hinweis. Das habe ich noch nicht gewusst, dass der behandelnde D-Arzt auch die Funktion des Gutachters ergreifen darf. Diese Info 3 Jahre vorab hätte mir allerhand Ärger erspart.

Nun, die BG hat ihn niemals als Gutachter in der Liste angegeben - so dass ich davon ausgegangen bin, dass er dies nicht tun dürfe.

Für alle hier im Forum, die mit Begutachtungen seitens der BG zu tun haben, kann ich persönlich nur dazu raten, grundsätzlich eigene Gutachter zu suchen. So neutral der Gutachterauftrag auch klingen mag, von dem einen oder anderen Gutachter, der mir von der BG vorgeschlagen wurde, weiss ich, dass dieser seine Grossmutter verkaufen würde, sprich im "Sinne der BG" begutachtet. Ich weiss das deshalb, weil ich ihn aus einer anderen Sache kenne....

LG,
Cateye
 
Hallo oerni,

danke für diesen Beitrag:

"Gutachter müssen unabhängige Fachärzte sein, weisungsfrei und zur Objektivität verpflichtet.":D


Konnte mich köstlich über diesen Scherzsatz amüsieren! :rolleyes:
Ob die Verfasser das selbst glauben, was sie da geschrieben haben oder soll das nur absichtlich ein paar Sandmannskörnchen in die Augen der Leser sein?

Wenn Leute von den Medien unser Forum besuchen und das lesen, dann müssen die uns doch für bekloppte Hypochonder, Rentenneurotiker und Bereicherungskriminelle halten!

Wenn man als "Gesunder" diesen Artikel der BG liest, dann muss man sich doch fragen, was wollen denn die UO eigentlich noch?


Gruß Ariel
PS: An dem zitierten Satz aus dem Artikel fehlt das Wort "kompetent"
 
Hallo,


kennt Ihr Scherzkekse?

Vielleicht könnt Ihr unter folgender Adresse den Scherzkeks des Artikels finden:

Presseanfragen:
Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0)2 21/37 78 - 10 10 (Zentrale: - 0)
Fax: +49 (0)2 21/37 78 - 10 11
presse@bgfe.de
 
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