oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,
auf der Seite http://www.bgfe.de/aktuell/ap_bgpress.html#Ausdr%FCcke
habe ich gerade folgendes gefunden.
Ausdrücke und ihre Bedeutung.
Berichte über die Berufsgenossenschaft, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthalten oft Fachausdrücke. BG-Press erläutert wichtige Begriffe - heute:
GUTACHTER
Sobald der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder der Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt wird, ermittelt sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind. 2006 wurden der BGFE rund 123.000 Fälle angezeigt. In 96,75 Prozent der Fälle konnte die Berufsgenossenschaft sofort entscheiden, in den restlichen 4.014 Fällen schaltete sie einen medizinischen Sachverständigen als Gutachter ein, um die Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen.
Mit medizinischen Gutachten soll geklärt werden,
* ob der Gesundheitsschaden des Versicherten auf den Unfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen ist
* ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
* wie hoch bei einem dauernden Gesundheitsschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.
Gutachter müssen unabhängige Fachärzte sein, weisungsfrei und zur Objektivität verpflichtet. Anders als bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, sind sie hier nicht Angestellte der Einrichtung, die sie beauftragt. Die Berufsgenossenschaften arbeiten bei der Klärung des unfallbedingten Gesundheitsschadens weder mit dem medizinischen Dienst (wie die Krankenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit) noch mit Vertrauensärzten (wie die Rentenversicherung) zusammen.
Bei der Auswahl des Gutachters wirken die Versicherten aktiv mit. Die Berufsgenossenschaften schlägt den Versicherten mehrere Gutachter vor (§ 200 Abs. 2 SGB VII). Dazu gehört an vorderster Stelle immer der behandelnde Durchgangsarzt. (Da lachen sogar die Hühner) Über 90 % der Versicherten entscheiden sich für ihn als Gutachter.
Die Versicherten können auch selbst einen Facharzt vorschlagen, der den Auftrag zur Begutachtung von der Berufsgenossenschaft erhält.
Auf der Grundlage der Gutachten entscheidet der Rentenausschuss über die Anerkennung und die Zahlung einer Rente. Ist der Versicherte mit der Entscheidung nicht einverstanden, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Beide Ausschüsse sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Gegen die Entscheidung des Widerspruchsausschusses kann der Versicherte - für ihn kostenfrei - bei den Sozialgerichten klagen. 2006 entschieden die Sozialgerichte in weniger als zehn Prozent (8,78 %) der 376 abgeschlossenen Verfahren anders als die Berufsgenossenschaft – ein Zeichen für die Qualität der eingeholten Gutachten.
Seltsames steht dort geschrieben, ich habe mal einiges markiert.
Vielleicht druckt Ihr Euch mal aus was wichtig ist und legt es Eurem nächsten GA vor, wetten der Lacht!
auf der Seite http://www.bgfe.de/aktuell/ap_bgpress.html#Ausdr%FCcke
habe ich gerade folgendes gefunden.
Ausdrücke und ihre Bedeutung.
Berichte über die Berufsgenossenschaft, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthalten oft Fachausdrücke. BG-Press erläutert wichtige Begriffe - heute:
GUTACHTER
Sobald der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder der Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt wird, ermittelt sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind. 2006 wurden der BGFE rund 123.000 Fälle angezeigt. In 96,75 Prozent der Fälle konnte die Berufsgenossenschaft sofort entscheiden, in den restlichen 4.014 Fällen schaltete sie einen medizinischen Sachverständigen als Gutachter ein, um die Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen.
Mit medizinischen Gutachten soll geklärt werden,
* ob der Gesundheitsschaden des Versicherten auf den Unfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen ist
* ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
* wie hoch bei einem dauernden Gesundheitsschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.
Gutachter müssen unabhängige Fachärzte sein, weisungsfrei und zur Objektivität verpflichtet. Anders als bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, sind sie hier nicht Angestellte der Einrichtung, die sie beauftragt. Die Berufsgenossenschaften arbeiten bei der Klärung des unfallbedingten Gesundheitsschadens weder mit dem medizinischen Dienst (wie die Krankenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit) noch mit Vertrauensärzten (wie die Rentenversicherung) zusammen.
Bei der Auswahl des Gutachters wirken die Versicherten aktiv mit. Die Berufsgenossenschaften schlägt den Versicherten mehrere Gutachter vor (§ 200 Abs. 2 SGB VII). Dazu gehört an vorderster Stelle immer der behandelnde Durchgangsarzt. (Da lachen sogar die Hühner) Über 90 % der Versicherten entscheiden sich für ihn als Gutachter.
Die Versicherten können auch selbst einen Facharzt vorschlagen, der den Auftrag zur Begutachtung von der Berufsgenossenschaft erhält.
Auf der Grundlage der Gutachten entscheidet der Rentenausschuss über die Anerkennung und die Zahlung einer Rente. Ist der Versicherte mit der Entscheidung nicht einverstanden, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Beide Ausschüsse sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Gegen die Entscheidung des Widerspruchsausschusses kann der Versicherte - für ihn kostenfrei - bei den Sozialgerichten klagen. 2006 entschieden die Sozialgerichte in weniger als zehn Prozent (8,78 %) der 376 abgeschlossenen Verfahren anders als die Berufsgenossenschaft – ein Zeichen für die Qualität der eingeholten Gutachten.
Seltsames steht dort geschrieben, ich habe mal einiges markiert.
Vielleicht druckt Ihr Euch mal aus was wichtig ist und legt es Eurem nächsten GA vor, wetten der Lacht!