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Erholungshilfe wie?

Daran sieht man dann auch das persönl. Interesse.

... oder die Selbstverständlichkeit, mit digitalen Medien umzugehen
... oder die Schwere der anderen Sorgen
... oder die Sediertheit durch Medis
... oder ....

Es kann viele Gründe haben, wenn jemand sich nicht regelmäßig (zurück)meldet
oder selten schreibt.

Viele Grüße auch an dich.
 
Hallo Kasandra,

Deinen letzten Beitrag meinst Du doch nicht wirklich ernst ?

Du bist hier freiwillig im Forum,
gibst Antworten auf Fragen von Usern, die Du nicht kennst.
Seit Jahren (hast die Renomee-Sch..ße) auch erlebt;

Und dann stellst Du Erwartungsforderungen
Du erlaubst Dir eine Wertung über einen Fragesteller ?

Silko
 
hallo Athelm,

ob die voraussetzungen vorliegen, kannst nur du mit deinen infos beurteilen. das hast du ja offenbar auch gemacht.

So manche Behörden "wussten" nicht das es sowas gibt oder "Dafür gibt es keinen Antrag.", ich sei nicht berechtigt, da meine Behinderung nicht durch Fremtverschulden entstanden ist.

das BVG spricht nur von "Verwaltungsbehörde" http://www.gesetze-im-internet.de/bvg womit wohl regelmässig die kreisverwaltungsbehörde gemeint ist. bei welchen stellen deine anfrage schon erfolgte, weiss ich nicht. sollte die kreisverwaltungsbehörde darunter sein, so wirst du hartnäckig nachfragen müssen. in der zuständigkeit macht das auch sinn, da hier auch die wehrersatzämter angesiedelt sind/waren.

was mir allenfalls bei scheitern noch einfällt wäre eine anfrage (geht vielleicht auch per mail?) beim wehrbeauftragten der bundesrepublik.


gruss

Sekundant
 
Hallo Ihr Lieben,
Danke für eure Mühe und Hilfe! Kassandra ich schrieb "wieder" da ich eine ähnliche Frage bereits im Unfallopfer/Forum gestellt habe, wenn ich wüsste wie/ob das geht würde das natürlich meine Aktion ausschließen... Ich werde versuchen mich weiter ein bisschen schlau zu machen und halte euch im Bilde, auch wenn das für mich nach euren Ausführungen vielleicht nicht genehmigt werden wird, da ich zu jung bin (mitte30) auch wenn mich mein Hausarzt unterstützt. Vielleich kann ich etwas bewirken die Argumentation Berufsfähigkeit wirkt gegen Ablehnungen gut. Wenn ich nur raus bekomme wen ich kontaktieren sollte.

Viele Grüße von mir!
 
Hallo Ihr Lieben,
Danke für eure Mühe und Hilfe! Kassandra ich schrieb "wieder" da ich eine ähnliche Frage bereits im Unfallopfer/Forum gestellt habe, wenn ich wüsste wie/ob das geht würde das natürlich meine Aktion ausschließen... Ich werde versuchen mich weiter ein bisschen schlau zu machen und halte euch im Bilde, auch wenn das für mich nach euren Ausführungen vielleicht nicht genehmigt werden wird, da ich zu jung bin (mitte30) auch wenn mich mein Hausarzt unterstützt. Vielleich kann ich etwas bewirken die Argumentation Berufsfähigkeit wirkt gegen Ablehnungen gut ;-). Wenn ich nur raus bekomme wen ich kontaktieren sollte.
Viele Grüße von mir!
 
Hallo Athelm,

es hat doch keiner geschrieben, dass dir die Erholungshilfe wegen deines (jungen) Alters nicht genehmigt wird, oder ich habs überlesen.

Die Frage ist, ob dies
http://www.buzer.de/s1.htm?a=27b&g=BVG
auf dich zutrifft.

Wenn ja, dann solltest du einen Antrag stellen, siehe dazu die vorherigen Beiträge.
Ein offizieller Antrag muss bearbeitet werden.
Wenn er an die falsche Stelle geschickt wird, muss er weitergeleitet werden an die zuständige Stelle oder dir ein entsprechender Hinweis gegeben werden.

Du hast außerdem einige Tipps bekommen, wo du deine Fragen vielleicht leichter beantwortet bekommst: entsprechende Reiseanbieter u.v.a., die spezielles Wissen zur (seltenen) Erholungshilfe haben.

Ich wünsche dir viel Erfolg, schreib mal, welchen Weg du gehst / gegangen bist und was / wer dir weitergeholfen hat. Leider kann ich nicht mehr an Ideen und Wissen beisteuern.

LG
 
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