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Erhöhung für Bezieher von Erwerbsminderungsrente

Meanmachine

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Mai 2021
Beiträge
275
Geplant für 01.07.2024
„Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft."



Gruß MM
 
OK, ja mal ein Anfang!
Die gesteigerten Lebenshaltungskosten und Krankenvers. + Beiträge in der Zukunft,
werden rein praktisch die Angelegenheit weiter dezimieren.
Wichtig:
nur für EM Rentner deren Rentenbezug, in der Zeit ab 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“
 
Das hilft mir gar nix, immer, wenn meine EU-Rente erhöht wird, wird die Grundsicherung vermindert.
 
OK, ja mal ein Anfang!
Die gesteigerten Lebenshaltungskosten und Krankenvers. + Beiträge in der Zukunft,
werden rein praktisch die Angelegenheit weiter dezimieren.
Wichtig:
nur für EM Rentner deren Rentenbezug, in der Zeit ab 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“
Moin moin,
Wie hoch ist pauschal ? Angekommen 1,0 Rentenpunkte.

MfG
Uwe
 
Hallo Zusammen

Information zur Petition: Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!



Laut Entwurf derzeit erst ab 01.07.2024

Die Erhöhung betrifft EM-Rentner, die schon längere Zeit diese Rente beziehen.
Wer in der Zeit von Januar 2001 bis 30. Juni 2014 eine EM-Rente bewilligt bekam, soll im Konzept von Heil einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten.

Für Personen, die von Juli 2014 bis Ende 2018 EM-Rentner wurden, schlägt Heil einen Zuschlag von 4,5 Prozent vor.Einbezogen werden laufende Erwerbsminderungsrenten sowie laufende Altersrenten, bei denen unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.

Da auch für Renten wegen Todes die Zurechnungszeit für die Berechnung berücksichtigt wird, erhalten auch diese einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Damit das Ganze nicht viel Verwaltungsaufwand auslöst, will Heil die Besserstellung über die Zuschläge abwickeln. Die muss man nicht separat beantragen, sie sollen dann den betroffenen Personen vielmehr automatisch ausgezahlt werden.

gruss gerd
 
Hallo Tscharlie

Vielen Dank , das ist ja taufrisch 28.Juni 2022

grus gerd
 
Hallo zusammnen


es gibt Neuigkeiten.


die offene Rechtsfrage: Verstößt § 59 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 253a SGB VI in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 GG),
indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?

Termin zur mündlichen Verhand.lung beim Bundessozialgericht wäre voraussichtlich am 10.11.22


Alle Informationen und Fortschritte zur Petition gibt’s hier.

gruss gerd
 
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die erstrebte Neuberechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung unter Verlängerung der Zurechnungszeit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2023 - 1 BvR 847/23 -, Rn. 1-9,


War das die einzige Verfassungsbeschwerde?
 
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