Moin moin zusammen,
ich habe sehr lange im Netz gesucht und Bekannte gefragt, leider keine erschöpfende Auskunft.
Frage: Erhötes Unfallruhegehalt nach 37BeamtVG. Ich bin A8 und soll nach §37 zur Ruhe gesetzt werden. Wird jetzt das Ruhegehalt nach A9 oder A9mZ oder ertwa nach A10 berechhnet?
Im Gesetz steht ja nur MINDESTENS A9 und die übernächste Gehaltsstufe.
In der Verwaltungsvorschrift konnte ich leider auch nichts finden
Danke für die Info
Gruß Bockel
ich habe sehr lange im Netz gesucht und Bekannte gefragt, leider keine erschöpfende Auskunft.
Frage: Erhötes Unfallruhegehalt nach 37BeamtVG. Ich bin A8 und soll nach §37 zur Ruhe gesetzt werden. Wird jetzt das Ruhegehalt nach A9 oder A9mZ oder ertwa nach A10 berechhnet?
Im Gesetz steht ja nur MINDESTENS A9 und die übernächste Gehaltsstufe.
In der Verwaltungsvorschrift konnte ich leider auch nichts finden
Danke für die Info
Gruß Bockel