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Erhöhtes Unfallruhegehalt nach Dienstunfall abgelehnt

TimLuca

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
22 Okt. 2008
Beiträge
110
Ort
Hessen
Hallo,

als betroffener suche ich Hilfe!

In meinem Forum http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=9990 ist mein Fall kurz beschrieben!

Uns ist der Fall eines Kollegen bekannt, der bei Widerstandshandlungen verletzt wurde und in der Folge dienstunfähig geworden war. Sein Antrag auf die Weitergewährung von DuZ und Schichtdienstzulage wurde vom LBV abgelehnt, weil er sich bei dem Einsatz, der zur Dienstunfähigkeit
geführt hatte, weder objektiv in einer lebensgefährlichen Situation befand noch sich dieser besonderen Lebensgefahr bewusst war.

Demzufolge habe das zuständige RP festgestellt, dass kein qualifizierter Dienstunfall vorgelegen habe.
Sowohl der Sachbearbeiter beim Landesamt für Besoldung und Versorgung als auch das zuständige Regierungspräsidium haben hier bei der Überprüfung der Rechtslage nicht den neuesten Stand. Sie sind von der uralten Definition des qualifizierten Dienstunfalles nach § 37
Beamtenversorgungsgesetz ausgegangen, der diese Lebensgefahr forderte.

Man höre und staune:

diese Vorschrift wurde bereits 1998 geändert, es genügt seitdem für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 Beamtenversorgungsgesetzes bereits die Tatsache des rechtswidrigen Angriffes auf den Amtsträger. Und wer wollte behaupten, dass dieser rechtswidrige Angriff bei einer Widerstandshandlung nicht vorläge?


Die Sachbearbeiter beim LBV und beim RP kennen wohl nicht einmal die Rechtsauffassung ihrer obersten Dienstbehörde zu dem Begriff des qualifizierten Dienstunfalles.

Bereits im Jahr 2002 steht in der Landtagsdrucksache 13/1090 (Antwort auf eine kleine Anfrage der SPDFraktion) zu lesen:

„nach dem geltenden Recht liegt ein qualifizierter Dienstunfall nur dann vor,
wenn der Beamte entweder Opfer eines rechtswidrigen Angriffs geworden ist oder aber sich bei der Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Gefahr…“.

Ein besseres Argument als diese Feststellung des IM ist einer Ablehnung durch das LBV oder das RP wohl nicht entgegenzusetzen, also legt Widerspruch ein, wenn Ihr in so einem Fall betroffen seid.
 
DUZ Zulage

Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.
 
Duz

Den Mde habe ich noch nicht...ich erfahre ihn am 17.09. bei einem Abschlußgespräch mit dem Amtsarzt.
Ich hatte im Mai einen ersten Termin bei Ihm...musste dann zu einem ext. Gutachten welches mit mir am 17. besprochen werden soll.
Aber glaube man...auch ich musste über einen RA Druck machen, sonst hätte ich bis heute keinen Termin. Nachdem der RA die Behörde angeschrieben hatte , haben sich hier am nächtsten Tag die Ereignisse überschlagen.
Auch bekomme ich sämtl. Arzt und Therapierechnungen vom Land erstattet. Nur verschwinden bei meiner Behörde hin und wieder Rechnungen und Rezepte bzw. die Bearbeitung dauert manchmal 5 Wochen. Doch diesen Zahn werde ich den Burschen auch noch ziehen ;-)
 
Hi,


verstehe ich nicht ganz:

Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt

Hast du einen Bescheid bekommen wo drinne steht das dir das erhöhte Unfallruhegehalt nach 37§ anerkannt wurde?

Gruß
TimLuca
 
Duz

Nein. Ich habe die Fortzahlung der Zulagen nach §4 der EZulV im Herbst beantragt. Ich bekam dann ein Schreiben in dem stand ( sinngemäß ) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall nach § 37 verletzt und Dienstunfähig, steht im die Fortzahlung der DUZ nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate...usw. zu.

Diese Zahlung wird auch regelmäßig an mich geleistet. Durch die Zahlungen und das Schreiben hat man von meiner Behörde grundsätzlich anrkannt, dass ich nach §37 verletzt wurde.

Die Frage nach einer evtl. Pension steht noch nicht im Raum.

Im Frühjahr 09 habe ich den Unfallausgleich beantragt. Lt. Schreiben von meiner Behörde an meinen RA wird dies am 17. beim Amtsarzt mit entschieden.

Gruß UweG
 
Hi,

der 37er sagt nur aus:


Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ergibt sich auch der Anspruch des Beamten auf Absicherung im Falle der Schädigung von körperlicher Integrität bei der Verrichtung von Dienstgeschäften. Den Begriff des sog. Dienstunfalls normiert § 31 Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Wichtig in diesem Zusammenhang ist immer, daß der Schaden in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei Bestehen eines kausalen Zusammenhangs kommen dann Unfallfürsorgeleistungen nach dem BeamtVG in Betracht. Hierzu gehöhren z.B nach § 35 BeamtVG der Unfallausgleich, nach § 36 BeamtVG das Unfallruhegehalt (wenn der Körperschaden zur Versetzung in den Ruhestand führt) und auch das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG.
Das erhöhte Unfallruhegehalt setzt allerdings voraus, daß ein sog. “qualifizierter Dienstunfall” vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn
- ein Beamter sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt,
- infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleidet,
- infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig wird und in den Ruhestand tritt und
- im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.



Es geht also um das erhöhte Unfallruhegehalt
Da du aber wie du selber schreibst nicht in Pension bist, bekommst du doch dein normales Gehalt und die Zulage die du beantragt hast!

Um den 37er zu bekommen müssen die kriterien, siehe oben, erst erfüllt sein und das zum Zeitpunkt des eintrittes in die Pension!

Diese muss auch schrieftlich beantragt werden!

Ich gehe mal davon aus das die Behörde dir geschrieben hat, das die Verletzungen in Folge des DU entstanden sind und du die Kosten dafür erstattet bekomst.

Dies hat aber nix mit dem § 37 BeamtVG.


Gruß
TimLuca
 
Duz

Nach § 37 Beamtenversorgungsgesetz wird in bestimmten Fällen ein erhöhtes Unfallruhegehalt gezahlt, wenn ein Beamter bei einem Dienstunfall verletzt wird und sich dadurch seine Dienstunfähigkeit ergibt, die zur Pensionierung führt.

Gezahlt wird mir bisher mein normales Gehalt weiter.
Im Falle eines Falles ist die Zahlung bzw. die Anerkennung nicht von Nachteil.

Übrigends....Lebesgefahr muss nicht bestanden haben.....es reicht ein vors. Angriff.

Und die Zulage wird nur weitergezahlt , wenn ein DU nach d.o. Kriterien vorliegt.
 
Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.

Hallo UweG.

Du hast nicht zufällig die Möglichkeit, mir dieses Dokument anonymisiert zur VErfügugng zu stellen? Dieses wäre genau der Schlüssel zu meinen Problemen mit meiner DU als ehemaliger SaZ.

LG, Laird_Harvey
 
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