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Erhöhtes Unfallruhegehalt nach Dienstunfall abgelehnt

Dienstunfall

@Dienstunfall

Ich habe dir ´ne Mail geschrieben!

Lieben Gruß,

Michèl McKay
 
Moinsen

Ich werde euch mal einen lnk hier posten. Das ist ein Gerchtsurteil allerdings Bundesbeamter (aus Koblenz). Da haben die Richter expliziet entschieden wie und was rechtswidrger Angrff heist.

Den Link poste ich heute Abend oderMorgen wenn ich vor einem anderem Rechner sitze.
Gruß Bockel

Hier auch ein interesannter Link der Gewerkschaft DpolG entscheidet ist der 2. Artikel http://www.dpolg-bw.de/orga/verbaende/nb/kv/ka/aktuelles/archiv2008/Info_19_08.pdf
 
Hi, bei mir ist es nicht ganz so lange her. Genau am 03.06.2010. Seit 01.01.2011 bin ich im vorläufigen ruhestand. Ich muß sagen, daß ich auch um die Anerkennung des qualifizierten Dienstunfalles kämpfe. Zu empfehlen ist die Psychsomatische Klinik in Bad Bramstedt (Schön Klinik) Birkenweg 10. Die kennen die Problematik mit den Dienstherren. Demnach schreiben die auch Ihre Gutachten so, daß man da nicht so einfach dran rütteln kann.

Gruß, Michel2211

Aus gegebenen Anlass muss ich hier etwas klar stellen.


Die Aussage bezüglich der Gutachten der Therapeuten in Bad Bramstedt ist so zu verstehen, daß die nicht einfach irgendetwas da hinschreiben, sondern den Fall sehr detailliert schildern um keinerlei Missverständnisse zuzulassen und damit Dienstherren sich nicht einfach über Fakten hinwegsetzen können. Keiner der Therapeuten dort würde irgendetwas schreiben, was nicht den Fakten entspricht. Diese wissen nur aus langjähriger Erfahrung, wie der Dienstherren immer wieder versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Und nur so meinte ich meinen Kommentar.

Mit lieben Grüssen, michel2211
 
upps

na das liest sich ja komisch:"aus gegebenen Anlass"

hat ich vielleicht doch recht gehabt damit, das man nicht allzu deutlich im Internet alles posten sollte?

ist nur ne frage
kommt mir halt so vor

gruß öpr
 
Hallo Leute!

Ich beschäftige mich momentan auch damit, ob ich einen qualifizierten DU anerkannt bekommen könnte.

Es glaubt keiner, in Bayern haben sie die Vorschrift verschärft, das bayerische Beamtenversorgungsgesetz sieht vor, dass Du einen tätlichen rechtswidrigen Angriff erleben musst und nicht nur einen rechtswidrigen Angriff. Mir ist echt der Kinnladen runtergefallen, da Bayern ja immer so tut, als wenn seine Beamten bessergestellt sind.

Ich muss mich jetzt auf die Lebensgefahr stürzen. Was anderes bleibt mir nicht. Hat einer von Euch da gute Links. Ich habe die Begründung noch nicht geschrieben, vielleicht hilft mir das bei der Begründung. Bei wem muss ich das eigentlich einreichen. Eigentlich müsste die doch von sich aus so was prüfen, aber ... ich phantasiere ... wer zahlt denn schon freiwillig, doch nicht unsere Dienstherren.

Grüße von

Elfenflügel
 
Oh je,

... da Bayern ja immer so tut, als wenn seine Beamten bessergestellt sind.

Das tun sie immer, zB auch bei den Statistiken. Aber wer mal welche mit gefertigt hat oder die Grundlagen kennt (die natürlich bei Nichtgefallen äusserst flexibel gehandhabt werden und anpassungsfähig sind; Bsp. hier pers. bek.), weiss auch, warum.

Ich hatte einmal die Gelegenheit, das Zustandekommen der gleichen Statistik anderer Bundesländer (NRW) mitbekommen zu dürfen und umgekehrt die Kollegen auch unsere. Unsere war ja wie immer so gut und deren so miserabel. Deren Fazit: ja, wenn ihr das sooo macht ...? !

Bei mir wäre es DU-mässig aber genauso, allerdings ist mein Unfall nicht (noch nicht) als DU anerkannt, besser gesagt nach zwei Jahren rückwirkend zum Ende des ersten Jahres nach dem Unfall für den Zeitraum danach wieder zurückgenommen worden.


Gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sagst Du was Wahres. Glaube nur einer Statistik, die Du selbst gefälscht hast.

Bei uns ist die Dienstunfallbehörde gerade darüber Altfälle aufzurollen und die für die Zukunft abzulehnen. Das Kostendiktat von Stoiber liegt noch auf den Ministerien und das lassen sie dann an den Kollegen aus, die sich so und so nicht richtig wehren können.

Bei körperlichen Erkrankungen geht es ja noch, aber bei psychischen bis Du in Deiner Gegenwehr wirklich eingeschränkt und da nützen die gnadenlos aus. Die Meisten geben auf.

Da werden die Bescheide nicht ordentlich begründet, so dass Du selbst nach den Rechtsgrundlagen suchen musst und grundsätzlich erst mal alles abgelehnt, vielleicht schaffst Du den Widerspruch ja nicht, weil es Dir so schlecht geht und jeden Ablehnung Dir den letzten Nerv kostet.

Was das Beste ist, es wird in Deiner Vergangenheit gesucht und zwar unter Umgehung sämtlicher Datenschutzbestimmungen, ob sie nicht mal eine Rechnung finden, wo Du therapeutische Sitzungen benötigt hast und dann wird Dir ein Vorschaden vorgehalten.

So was müssen alle Beamten erfahren, denn wer hebt sich schon alle Rechnungen auf, die mal irgend wie kritisch werden könnten. Aber Du musst wirklich alles aufheben, sonst kannst Du Dich nicht einmal wehren.

Herzliche Grüße von

Elfenflügel
 
Ja entweder es wird gesagt komisch hat bei der letzten Untersuchung keine Probleme angegeben,oder da war doch mal was und das ist die Ursache für die Erkrankung aber steht nicht im Zusammenhang mit dem DU.
Es wird halt so gedreht wies gerade soll.
So long
 
Genau das lag bei mir ja vor.
Rechtswidriger Angriff. Seit dem Dienstunfähig. Seit 01.01.2011 im vorzeitigem Ruhestand und zu diesem Zeitpunkt u 70% MdE. Und immer noch der Kampf um die Anerkennung des §37.
Hat hier jemand vielleicht ein positiv entschiedenes Urteil?

Gruß, M
 
DU/ qualifizierter DU nach Verfolgungsfahrt/Schusswaffengebrauch usw.

Hallo,
ich habe in meiner Berufslaufbahn zwei gravierende Situationen erlebt.
1. Täter nach einem Einbruch ertrappt. Beim Versuch diese Festzunehmen hat mir einer eine Handgranate in die Hand gedrückt (war damals ein Handgranatenfeuerzeug, aber eben wie eine Handgranate), damit ich diesen laufen lasse.
Er schauet bereits in meinem Lauf-drückte mir die Granate in die Hand und lief weg...
Beide Täter wurden festgenommen.
Eine Strafanzeige wurde gefertigt, aber kein Dienstunfall zu der Sache.
Machte sogar damals noch weiter ohne Krankenschein oder sonstwas- war ja noch jung...
2. Bei einem Versuch einen Pkw -Fahrer anzuhalten, kam es zur Verfolgungsfahrt durch einen ganzen Stadtteil. Es kam sogar dazu, dass er seinen Pkw drehen konnten und auf unseren losfuhr, diesen rammte und es dann zum Stillstand kam. Wir stiegen aus und dann heulte der Motor bei dem auf und er fuhr auf uns los. Der Kollege hat einen Warnschuss abgegeben, sonst hätte er uns überfahren. Der Typ hörte oder sah dass, bremste und fuhr dann davon.
Wir hatten beide ein Schleudertraume, der Kollege einen Tinnitus (Knalltrauma).
Das wurde als Dienstunfall anerkannt.

Nachdem bin ich nach Aussagen meiner Ex-Frau immer Nachts wachgeworden, sass im Bett oder sonstwas. Aber schlief dann weiter.
Nach und nach wurde es wohl schlimmer.
Entwickelte sogar sowas wie ein Helfersyndrom- alle schwachen Kollegen/Freunde wollte ich beschützen usw.
Dann wohl ab 1999/2000 schon leichte aussetzter/geistige Abwesenheit.
2003/2004 zu einem Krampfanfall-richtig mit zucken usw. aber EGG usw. alles negativ.
Das mit dem Krampfanfällen läuft bis heute (ca. 5-6 Stück insgesamt).
Der Neurologe hat mich damals auf Tablette gesetzt und fertig.
Seit Juni 2011 bin ich nun beim Psychotherapeuten und seit Oktober 2011 krankgeschrieben.
Nun ab April in Bad Pyrmont...
Wenn ich nur an diese Dinge denke werde ich total nervös und innerlich unruhig...
Bin mal gespannt wie es weitergehen wird.
Vielleicht hat jemand auch so eine Erfahrung gemacht.
LG aus Essen
Helmut
 
Hallo Helmut,

vielleicht erst mal ein Hinweis: der Beitrag sollte als selbständiges Thema geschrieben werden. Evtl. macht es ja ein Mod.



Zu den beiden Vorfällen:

Es geht wohl nicht in erster Linie um das Schleudertrauma, oder?

Ich denke, Du solltest wegen beiden Vorfällen mit einem Arzt sprechen. Ggf. kannst Du auch mal mit dem PSD (wird es wohl auch bei euch geben) Kontakt aufnehmen.

Zu der ersten Sache würde ich - wenn möglich mit dem PSD - einfach nachträglich eine DU-Anzeige machen. Besorge Dir vorher die ganzen ärztlichen Unterlagen, Berichte und was es sonst noch so gibt. Gut wäre es natürlich, wenn von dem Vorfall noch Aufzeichnungen vorhanden sind, möglicherweise private? Darauf kannst Du Deine Begründung aufbauen.


Gruss

Sekundant
 
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