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Erhöhtes Unfallruhegehalt gem §42 HBeamtVG nach Schußverletzung

FreundundHelfer

Neues Mitglied
Registriert seit
2 März 2015
Beiträge
19
Hallo,

ich würde gerne eure Erfahrungswerte anzapfen.
Mir wurde im Nachtdienst in die Schultergeschossen, als ich auf einen dunklen Parkplatz lief. Hintergrund war ein Geräusch, dass ich von dort hörte.

Ich habe daruch einen anerkannten Dienstunfall mit GDS 60 erhaten und wurde vor kurzem, wegen den Folgen der Schußverletzung, in den Ruhestand versetzt.

Da ich in Ausübung meines Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff(Az. der Staatsanaltschaft ist vorhanden) verletzt wurde, der den Ruhestand zur Folge hatte, habe ich das erhöhte Ruhegehalt beantragt

Habt ihr zu diesem Thema Erfahrungen und Tipp, die mir helfen könnten?

Liebe Grüße und gute Besserung
 
Hallo FuH,

es wäre einfacher, wenn du deine offenen Fragen konkreter stellen würdest.
Einiges ist in dieser Rubrik aber dazu zu finden.

Parallel könntest du im Forum beamtentalk.de versuchen Antworten zu erhalten.
Aber auch dort wird es einfacher, je konkreter du fragst, denn Zitate der beamtenrechtl. Bestimmungen wirst du wahrscheinl. nicht suchen, oder? Die findest du auf jd. Fall im www!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Moin moin,

also als Bundesbeamter würde die 100% erhötes Unfallruhegehalt zustehen + monatlicher Unfallausgleich. WENN der GDS von 60 zum Zeitpunkt der Zur Ruhesetzung bestand (Formblatt U4).

Gruß Bockel
 
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